Zone Ar-2 · Dagmersellen
Luzern · BFS 1125 · Gemeindeprofil · alle 15 Zonen
Die Zone Ar-2 in Dagmersellen (Luzern) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 8 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Pläne vermasst, datiert, nummeriert, farblich gekennzeichnet
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung beim Regionalen Bauamt, einfach in Papier
- Material- und Farbkonzept
- Gebühren nach Bau- und Zonenreglement, externe Aufwände weiterverrechnet
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Regionales Bauamt Dagmersellen
- 062 748 52 62
- bau@dagmersellen.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Dagmersellen, in denen «Ar-2» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 18BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 14
und Industriebetriebe zulässig. In der Arbeitszone 1 sind reine güterverArbeitszonen 1 und 2 kehrsintensive Betriebe (z.B. Logistik) nicht zulässig, in der Arbeitszone 2 (Ar-1 und Ar-2) sind reine Dienstleistungsbetriebe nicht zulässig.
2Verkaufsflächen von mehr als 300 m2 für den täglichen und häufigen periodischen Bedarf sowie Verkaufs- und Freizeitnutzungen von überregionalem Bedarf sind nicht zulässig.
3Soweit dies die betrieblichen Erfordernisse zulassen, sind die Aussenräume angemessen zu begrünen. Mit der Baubewilligung ist ein entsprechender Umgebungsplan einzureichen. Dieser hat zu gewährleisten, dass mit der Bepflanzung und Gestaltung der Freiflächen eine möglichst naturnahe Umgebungsgestaltung erreicht wird, sich die Bauten und Anlagen ins Orts- und Landschaftsbild einfügen und am Siedlungsrand ein ökologisch wertvoller Übergang zur offenen Landschaft entsteht. Die Gemeinde kann im Rahmen der Baubewilligung die Begrünung vorschreiben.
4Es gilt zusätzlich folgendes: Ar-1 Ar-2
a)Talseitige Fassadenhöhe 1 - -
Talseitige Fassadenhöhe 2 - - b) Gesamthöhe 1 15.00 m 20.00m Gesamthöhe 2 - - c) Grenzabstand 1 6.50 m 8.00 m Grenzabstand 2 - -
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 14) verbindlich lesbar.
d)Überbauungsziffer 1 Gde f) Gde f) Überbauungsziffer 2 Gde f) Gde f) Überbauungsziffer 3 Überbauungsziffer 4
e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV) III IV
f)Die Gemeinde legt die zulässige Überbauungsziffer im Einzelfall unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen fest. Zur Wahrung der haushälterischen Bodennutzung kann sie eine minimale Überbauungsziffer festlegen.
5Unter Be …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«und Industriebetriebe zulässig.» · Art. 18
Empfindlichkeitsstufe IV
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 18). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gesamthöhe | ≤ 20 m | Art. 18, S. 14 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 8 m | Art. 18, S. 14 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Dagmersellen (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.