Zone Lindenmoos · Affoltern am Albis
Zürich · BFS 2 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone Lindenmoos in Affoltern am Albis (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 25 m, Ausnützungsziffer ≤ 1.88, Baumassenziffer ≤ 7.5 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Original-Katasterkopie vom Geometer
- Farbkonvention der Pläne
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Ausschliesslich elektronische Eingabe
- Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt
- Unterschriften aller Beteiligten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Umwelt
- 044 762 56 72
- hochbau@stadtaffoltern.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Affoltern am Albis, in denen «Lindenmoos» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 27BZO Affoltern am Albis · S. 18
Gebiete mit Pflicht zum Gestaltungsplan 1, 4, 6, 7 Art. 27.1 1, 4 In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten darf nur aufgrund eines Gestaltungsplanes gebaut werden. Davon ausgenommen sind die Gebiete "Oberdorf", "Sonnenberg" und "Wilgibel", in welchen alternativ auch aufgrund einer Arealüberbauung gebaut werden darf. Art. 27.2 4 Im Innern der Gebiete sind die Abstände und die Gebäudelängen sowie die Abgrabungs- und Aufschüttungsvorschriften gemäss Art. 31.1 frei. Art. 27.3 1, 4, 6 Im Gebiet "Schwanden" soll eine gestalterisch hochwertige Überbauung mit gemischter Nutzung geschaffen werden, die insbesondere dem Lärmschutz Rechnung trägt. Ein Gestaltungsplan ist über das gesamte Gebiet "Schwanden" festzusetzen. Die Erstellung eines Mittelschulprovisoriums löst keine Gestaltungsplanpflicht aus. Art. 27.4 4, 7 Im Gebiet "Lindenmoos" gelten die folgenden Ziele und Zwecke: • dichte Überbauung in Bahnhofsnähe bzw. Erweiterung des Ortszentrums in Richtung Industriegebiet; • gestalterisch hochwertige Überbauung als Übergang vom Ortszentrum zum Industriegebiet; • durchmischte Zentrumsnutzung; • Begrenzung der Verkaufsfläche und der Auswirkung auf das Verkehrsaufkommen; • Abstimmung der Siedlung auf das bestehende Verkehrssystem; • gute Gestaltung der Aussenräume; • im Übergangsbereich zum Brauiweiher sind die Bauten mit direktem Zugang zum Weiher zu orientieren; • Umsetzung der Vorgaben des regionalen Richtplans (Mischgebiet); • Durchlässigkeit für Fussgänger in alle Richtungen; • Nachweis von Massnahmen zur Einhaltung der Störfallverordnung. …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«dichte Überbauung in Bahnhofsnähe bzw. Erweiterung des Ortszentrums in Richtung Industriegebiet» · Art. Art. 27.4
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.88 | Art. 27.4, S. 18 | 0.85 |
| Baumassenziffer | ≤ 7.5 m3/m2 | Art. 27.4, S. 18 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 25 m | Art. 27.4, S. 18 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Affoltern am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.