Zone Kernzone · Affoltern am Albis
Zürich · BFS 2 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone Kernzone in Affoltern am Albis (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 14 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Original-Katasterkopie vom Geometer
- Farbkonvention der Pläne
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Ausschliesslich elektronische Eingabe
- Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt
- Unterschriften aller Beteiligten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Umwelt
- 044 762 56 72
- hochbau@stadtaffoltern.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Affoltern am Albis, in denen «Kernzone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Affoltern am Albis · S. 6
Zoneneinteilung 3, 4, 7 Das Stadtgebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zweigeschossige Wohnzone
W2
Dreigeschossige Wohnzone
W3a Dreigeschossige Wohnzone
W3b Viergeschossige Wohnzone
W4
Fünfgeschossige Wohnzone
W5
Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
WG3 Viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
WG4 Fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
WG5 Gewerbezone
G
Gebiet für Sonderbauvorschriften
Gebiet für Sondernutzung (Bonus für Hotelnutzung)
Industriezone
I
Kernzone
K
Viergeschossige Zentrumszone Z4
Z4
Fünfgeschossige Zentrumszone Z5
Z5
Zone für öffentliche Bauten
Oe
Freihaltezone
F
Reservezone
R
Landwirtschaftszone
LW
Art. 12BZO Affoltern am Albis · S. 12
Sonderbauvorschriften gemäss § 79 PBG für die Gewerbe- und Industriezonen an der Obstgartenstrasse und an der Industriestrasse Die im Zonenplan entlang der Obstgartenstrasse und der Industriestrasse speziell bezeichneten Gebiete können alternativ zu den Bestimmungen der Gewerbezone und Industriezone nach den Sonderbauvorschriften gemäss den nachstehenden Art. 12.1 bis 12.3 überbaut werden: Art. 12.1 Grundbedingungen Art. 12.1.1 Das zu überbauende Areal hat eine Mindestfläche von 8'000 m2 aufzuweisen und ist als Einheit zu projektieren und bewilligen zu lassen. Art. 12.1.2 Das Projekt hat die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG zu erfüllen. Art. 12.1.3 Die Wohnnutzung hat mindestens 20 % und höchstens 30 % der als Grundnutzung zulässigen Baumasse zu umfassen. Art. 12.2 Etappierung Bei etappenweiser Ausführung von Bauvorhaben sind die Bauten so zu realisieren, dass der zulässige Wohnanteil bei jedem Zwischenstand eingehalten wird. Art. 12.3 Sondernutzung (Bonus für Hotelnutzung) In dem im Zonenplan mit einer Schraffur speziell bezeichneten Bereich an der Obstgartenstrasse (ehemaliges OVA Areal) darf zusätzlich zur zonengemässen Nutzung eine oberirdische Baumasse von 2 m3/m2 für Hotels, Kongresszentren, Schulungsräume und dergleichen verwendet werden. Seite 7 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis 3.3. Kernzone
Art. 13BZO Affoltern am Albis · S. 13
Allgemeine Bestimmungen Art. 13.1 Grundsatz für das Mass der baulichen Nutzung In der Kernzone gilt bei überbauten Grundstücken der oberirdisch umbaute Raum (gemäss § 258 PBG) als Mass für die zulässige bauliche Nutzung: Dieses Bauvolumen darf in seiner bestehenden Form und Stellung wieder realisiert werden. Für zusätzliche Bauten auf bisher nicht oder nur teilweise überbauten Grundstücken gelten die Bestimmungen von Art. 14. Als nur teilweise überbaut gilt ein Grundstück, von welchem ein überbaubarer Teil abgetrennt werden kann. Soweit Abweichungen vom bestehenden Bauvolumen gestattet sind, sind schutzwürdige nachbarliche Interessen zu wahren. Art. 13.2 Bestimmungen für in den Kernzonenplänen nicht speziell bezeichnete Bauten Bei den in den Kernzonenplänen nicht speziell bezeichneten Bauten (schwarz) sind Veränderungen von Lage, Stellung, volumetrischer Anordnung und Erscheinungsbild zulässig, sofern damit eine bessere Gesamtgestaltung und Einpassung in das Ortsbild erreicht wird. Bei einer gesamthaften Erneuerung über ein Areal mit mehreren Gebäuden muss die bestehende volumetrische Gliederung als Massstab für die Neuüberbauung übernommen werden. Art. 13.3 Bestimmungen für Bauten mit Volumenerhaltung Bei den in den Kernzonenplänen mit V (Volumenerhaltung) speziell bezeichneten Bauten (blau) ist bei Ersatzbauten die bestehende Stellung, volumetrische Anordnung und Dachform grundsätzlich zu übernehmen. Kleinere Abweichungen, die zur Verbesserung der Wohnhygiene, der Verkehrssicherheit oder des Erscheinungsbildes führen, sind zulässig. Art. 13 …
Art. 14BZO Affoltern am Albis · S. 13
Grundmasse für Neubauten 7 Für Neubauten auf noch nicht oder noch nicht vollständig überbauten Grundstücken und Grundstücksteilen gelten folgende Grundmasse: Seite 8 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis Bestimmungen Kernzone Vollgeschosse max. 4 Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 1 Anrechenbares Untergeschoss max. – Fassadenhöhe max. 10 m Giebelseitige Fassadenhöhe max. 14 m Grenzabstand min. 6 m Empfindlichkeitsstufe LSV III
Art. 24BZO Affoltern am Albis · S. 17
Arealfläche Art. 24.1 Arealüberbauungen sind, ausgenommen in der Kernzone, in allen Zonen zulässig. Art. 24.2 Die Mindestarealfläche beträgt 3'000 m2.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 14). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 14, S. 13 | 0.85 |
| Gebäudehöhe | ≤ 10 m | Art. 14, S. 13 | 0.80 |
| Firsthöhe | ≤ 14 m | Art. 14, S. 13 | 0.75 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 14, S. 13 | 0.80 |
Extrahiert aus der BZO Affoltern am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone Kernzone
Was gilt in der Zone Kernzone in Affoltern am Albis?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Kernzone sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Kernzone einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Affoltern am Albis?
Wo reiche ich das Baugesuch in Affoltern am Albis ein?
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