Zone Gewerbezone · Affoltern am Albis

Zürich · BFS 2 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone Gewerbezone in Affoltern am Albis (Zürich) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 15.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterkopie vom Geometer
  • Farbkonvention der Pläne
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Ausschliesslich elektronische Eingabe
  • Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt
  • Unterschriften aller Beteiligten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Affoltern am Albis, in denen «Gewerbezone» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Affoltern am Albis · S. 6

Zoneneinteilung 3, 4, 7 Das Stadtgebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zweigeschossige Wohnzone

W2

Dreigeschossige Wohnzone

W3a Dreigeschossige Wohnzone

W3b Viergeschossige Wohnzone

W4

Fünfgeschossige Wohnzone

W5

Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

WG3 Viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

WG4 Fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

WG5 Gewerbezone

G

Gebiet für Sonderbauvorschriften

Gebiet für Sondernutzung (Bonus für Hotelnutzung)

Industriezone

I

Kernzone

K

Viergeschossige Zentrumszone Z4

Z4

Fünfgeschossige Zentrumszone Z5

Z5

Zone für öffentliche Bauten

Oe

Freihaltezone

F

Reservezone

R

Landwirtschaftszone

LW

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Art. 7BZO Affoltern am Albis · S. 10
Zone
BestimmungenGewerbezoneIndustriezone
Baumassenziffer max.4 m3/m26 m3/m2
Fassadenhöhe bei Schrägdächern max.12 m17 m
Giebelseitige Fassadenhöhe bei Schrägdächern max.15.5 m22 m
Gesamthöhe bei Flachdächern max.15 m20 m
Grenzabstand1) min.6 m3.5 m
Empfindlichkeitsstufe gemäss LSVIIIIV

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 9BZO Affoltern am Albis · S. 10

Nutzweise 2, 4, 7 Art. 9.1 In der Gewerbezone sind mässig störende, in der Industriezone sind stark störende Betriebe und Anlagen zulässig. Art. 9.2 4 In den Gewerbe- und Industriezonen sind auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Neubauten und neubauähnliche Umbauten mit mehr als 1'000 m2 Verkaufsfläche sind nicht zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht im Gebiet mit Zulassung von verkehrsintensiven Einrichtungen. Verkaufsgeschäfte für Güter des täglichen Bedarfs oder Zusammenfassungen von solchen dürfen insgesamt höchstens 500 m2 Verkaufsfläche aufweisen. Art. 9.3 In der Industriezone sind entlang der Autobahn Räume mit lärmempfindlichen Nutzungen erst in einem Abstand von 70 m von der Achse der Autobahn Seite 5 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis zulässig, sofern nicht mit einem Gestaltungsplan nachgewiesen wird, dass die Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung eingehalten sind. Art. 9.4 Verkehrsintensive Einrichtungen 2, 7 Art. 9.4.1 2, 7 Verkehrsintensive Einrichtungen im Sinne des kantonalen Richtplans sind nur in der im Zonenplan entsprechend gekennzeichneten Zone zulässig. Sie dürfen nur errichtet werden, wenn sie mit Vorrichtungen ausgestattet werden, welche die Ermittlung der Fahrtenzahlen (Ein-/Ausfahrten) von Personenwagen der verkehrsintensiven Einrichtung sowie eine Ausfahrtsdosierung zur Gewährleistung eines genügenden Verkehrsflusses ermöglichen. Art. 9.4.2 2 Verkehrsintensive Einrichtungen müssen im Einzugsbereich von 150 m einer Haltestelle eines öffentlichen Verkehrsmittels mit jeweils mindestens 8 Ha …

Zone
BestimmungenGewerbezoneIndustriezone
Baumassenziffer max.4 m3/m26 m3/m2
Fassadenhöhe bei Schrägdächern max.12 m17 m
Giebelseitige Fassadenhöhe bei Schrägdächern max.15.5 m22 m
Gesamthöhe bei Flachdächern max.15 m20 m
Grenzabstand1) min.6 m3.5 m
Empfindlichkeitsstufe gemäss LSVIIIIV

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 12BZO Affoltern am Albis · S. 12

Sonderbauvorschriften gemäss § 79 PBG für die Gewerbe- und Industriezonen an der Obstgartenstrasse und an der Industriestrasse Die im Zonenplan entlang der Obstgartenstrasse und der Industriestrasse speziell bezeichneten Gebiete können alternativ zu den Bestimmungen der Gewerbezone und Industriezone nach den Sonderbauvorschriften gemäss den nachstehenden Art. 12.1 bis 12.3 überbaut werden: Art. 12.1 Grundbedingungen Art. 12.1.1 Das zu überbauende Areal hat eine Mindestfläche von 8'000 m2 aufzuweisen und ist als Einheit zu projektieren und bewilligen zu lassen. Art. 12.1.2 Das Projekt hat die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG zu erfüllen. Art. 12.1.3 Die Wohnnutzung hat mindestens 20 % und höchstens 30 % der als Grundnutzung zulässigen Baumasse zu umfassen. Art. 12.2 Etappierung Bei etappenweiser Ausführung von Bauvorhaben sind die Bauten so zu realisieren, dass der zulässige Wohnanteil bei jedem Zwischenstand eingehalten wird. Art. 12.3 Sondernutzung (Bonus für Hotelnutzung) In dem im Zonenplan mit einer Schraffur speziell bezeichneten Bereich an der Obstgartenstrasse (ehemaliges OVA Areal) darf zusätzlich zur zonengemässen Nutzung eine oberirdische Baumasse von 2 m3/m2 für Hotels, Kongresszentren, Schulungsräume und dergleichen verwendet werden. Seite 7 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis 3.3. Kernzone

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«mässig störende, in der Industriezone sind stark störende Betriebe und Anlagen zulässig» · Art. Art. 9.1

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 4 m3/m2Art. 7, S. 100.95
Gebäudehöhe≤ 12 mArt. 7, S. 100.85
Firsthöhe≤ 15.5 mArt. 7, S. 100.85
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 7, S. 100.90

Extrahiert aus der BZO Affoltern am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Gewerbezone

Was gilt in der Zone Gewerbezone in Affoltern am Albis?
Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 15.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Baumassenziffer ≤ 4 m3/m2. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Affoltern am Albis erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Gewerbezone sein?
Laut BZO Affoltern am Albis: Gebäudehöhe ≤ 12 m, Firsthöhe ≤ 15.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Gewerbezone einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Affoltern am Albis. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Affoltern am Albis?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Affoltern am Albis ein?
Baugesuche in Affoltern am Albis laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau und Umwelt, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis. Ablauf nach der Einreichung →

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