Zone WG4 · Affoltern am Albis
Zürich · BFS 2 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen
Die Zone WG4 in Affoltern am Albis (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 11 m, Firsthöhe ≤ 14.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.8, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Gebäudelänge ≤ 50 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Original-Katasterkopie vom Geometer
- Farbkonvention der Pläne
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Ausschliesslich elektronische Eingabe
- Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt
- Unterschriften aller Beteiligten
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Hochbau und Umwelt
- 044 762 56 72
- hochbau@stadtaffoltern.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Affoltern am Albis, in denen «WG4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Affoltern am Albis · S. 6
Zoneneinteilung 3, 4, 7 Das Stadtgebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zweigeschossige Wohnzone
W2
Dreigeschossige Wohnzone
W3a Dreigeschossige Wohnzone
W3b Viergeschossige Wohnzone
W4
Fünfgeschossige Wohnzone
W5
Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
WG3 Viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
WG4 Fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
WG5 Gewerbezone
G
Gebiet für Sonderbauvorschriften
Gebiet für Sondernutzung (Bonus für Hotelnutzung)
Industriezone
I
Kernzone
K
Viergeschossige Zentrumszone Z4
Z4
Fünfgeschossige Zentrumszone Z5
Z5
Zone für öffentliche Bauten
Oe
Freihaltezone
F
Reservezone
R
Landwirtschaftszone
LW
Art. 3BZO Affoltern am Albis · S. 7
Grundmasse 3, 4, 7 Zone Bestimmungen W2 W3a W3b W4 W5 WG3 WG4 WG5 Ausnützungsziffer max. 30 % 45 % 60 % 74 % 100 % 68 % 80% 107 % Ausnützungsziffer bei Bauweise mit Terrassenhäusern gemäss Art. 28 max. 45 % 50 % 60 % Ausnützungsziffer min. – – – 54 % 82 % 45 % 60 % 82 % Vollgeschosse max. Anrechenbares Dachgeschoss1) max. Anrechenbares Untergeschoss max. 22) 1
–3 1
–3 1
–4 1
–5 1
–3 1
–4 1
–5 1 – Fassadenhöhe max. 6 m 7 m 7 m 10.5 m 14 m 8 m 11 m 14.5 m Giebelseitige Fassadenhöhe für Dachgeschosse max. 9.5 m 10.5 m 10.5 m 14 m 17.5 m 11.5 m 14.5 m 18 m Fassadenhöhe für Attikageschosse1) max. 9 m 10 m 10 m 13.5 m 17 m 11 m 14 m 17.5 m Gebäudelänge3) max. 25 m 30 m 30 m 40 m 50 m 40 m 50 m 60 m Kleiner Grundabstand4) min. 4 m 4 m 4 m 6 m 7 m 4 m 6 m 7 m Grosser Grundabstand4) min. 8 m 8 m 8 m 6 m 7 m 8 m 6 m 7 m Empfindlichkeitsstufe LSV II II II II II III III III 1) Für Attikageschosse gelten die besonderen Bestimmungen gemäss Art. 29. 2) Die Fassaden (Geschosse) dürfen nur bis auf eine max. Fassadenhöhe von 6 m, gemessen ab gestaltetem Terrain, freigelegt
werden. 3) Anbauten werden bei der Bestimmung der Gebäudelänge mitgezählt. Für Terrassenhäuser siehe Art. 28. Seite 2 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis 4) Der grosse Grundabstand gilt in der Regel gegenüber einer nach Süden bis Westen gerichteten Gebäudeseite, der kleine Grund-
abstand gegenüber den übrigen Gebäudeseiten.
Art. 4BZO Affoltern am Albis · S. 8
Herabsetzung des Grundabstandes 3, 7 In den Zonen W4 und WG4 darf der Grundabstand auf 5 m und in den Zonen W5 und WG5 auf 6 m reduziert werden, sofern auf ein Vollgeschoss verzichtet und die maximale zulässigen Fassadenhöhe, giebelseitige Fassadenhöhe für Dachgeschosse, Fassadenhöhe für Attikageschosse und Gesamthöhe je um 2 m reduziert wird.
Art. 5BZO Affoltern am Albis · S. 8
Nutzweise 4, 7 Art. 5.1 7 In den Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig, in der Zone W2 jedoch nur bis zur Hälfte der realisierten Bruttogeschossfläche.
Art. 5.2 4, 7 In den Zonen WG3, WG4 und WG5 ist mässig störendes Gewerbe zulässig. Art. 5.3 4
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.
Bei Teilüberbauung ist nachzuweisen, dass die Mindestausnützung zweckmässig realisiert werden kann.
Art. 29BZO Affoltern am Albis · S. 20
Gestaltung Attikageschosse 7 Art. 29.1 7 Attikageschosse müssen bei den fiktiven Traufseiten gegenüber dem darunter liegenden Geschoss mindestens um das halbe Mass ihrer Höhe zurückversetzt sein. Art. 29.2 7 Bei Attikageschossen dürfen Dachaufbauten insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein. Art. 29.3 7 Attikageschosse müssen gegenüber den darunter liegenden Geschossen als solche in Erscheinung treten. Art. 29.4 7 Dachvorsprünge dürfen bei den fiktiven Traufseiten um max. 2 m in der Horizontalen auskragen. Sie müssen jedoch einen horizontalen Abstand zur Fassadenflucht des darunterliegenden Vollgeschosses von min. 0.5 m einhalten. Seite 15 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis Art. 29.5 7 Kamine, Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie und kleinere, technische bedingte Aufbauten sind nur auf Dächern von Attikageschossen zulässig und dürfen um max. 1.5 m über die Fassadenhöhe für Attikageschosse hinausragen.
Art. 29.6 7 Brüstungen und Geländer dürfen max. 1.1 m Höhe aufweisen. Art. 29.7 7
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 20) verbindlich lesbar.
Soweit die Brüstungen und Geländer im Sinne von § 278 Abs. 2 PBG um weniger als 1 m gegenüber der Fassadenflucht zurückversetzt sind, gelten für Attikageschosse folgende maximalen Fassadenhöhen: Zone Bestimmungen W2 W3a W3b W4 W5 WG3 WG4 WG5 Z4 Z5 Fassadenhöhe für Attikageschosse max. 7 m 8 m 8 m 11.5 m 15 m 9 m 12 m 15.5 m 13 m 16 m
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«mässig störendes Gewerbe zulässig» · Art. Art. 5.2
Empfindlichkeitsstufe III
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 6 m | Art. 3, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 11 m | Art. 3, S. 7 | 0.90 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.8 | Art. 3, S. 7 | 0.95 |
| Vollgeschosse | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 3, S. 7 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 14.5 m | Art. 3, S. 7 | 0.85 |
| Gebäudelänge | ≤ 50 m | Art. 3, S. 7 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 6 m | Art. 3, S. 7 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Affoltern am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.
Häufige Fragen zur Zone WG4
Was gilt in der Zone WG4 in Affoltern am Albis?
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG4 sein?
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG4 einhalten?
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Affoltern am Albis?
Wo reiche ich das Baugesuch in Affoltern am Albis ein?
Weitere Zonen in Affoltern am Albis
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