Zone WG3 · Affoltern am Albis

Zürich · BFS 2 · Gemeindeprofil · alle 16 Zonen

Die Zone WG3 in Affoltern am Albis (Zürich) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.68, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Original-Katasterkopie vom Geometer
  • Farbkonvention der Pläne
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Ausschliesslich elektronische Eingabe
  • Grundbuchauszug max. 1 Jahr alt
  • Unterschriften aller Beteiligten

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Affoltern am Albis, in denen «WG3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Affoltern am Albis · S. 6

Zoneneinteilung 3, 4, 7 Das Stadtgebiet ist, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen oder Wald ist, in folgende Zonen eingeteilt: Zweigeschossige Wohnzone

W2

Dreigeschossige Wohnzone

W3a Dreigeschossige Wohnzone

W3b Viergeschossige Wohnzone

W4

Fünfgeschossige Wohnzone

W5

Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

WG3 Viergeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

WG4 Fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung

WG5 Gewerbezone

G

Gebiet für Sonderbauvorschriften

Gebiet für Sondernutzung (Bonus für Hotelnutzung)

Industriezone

I

Kernzone

K

Viergeschossige Zentrumszone Z4

Z4

Fünfgeschossige Zentrumszone Z5

Z5

Zone für öffentliche Bauten

Oe

Freihaltezone

F

Reservezone

R

Landwirtschaftszone

LW

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Art. 3BZO Affoltern am Albis · S. 7

Grundmasse 3, 4, 7 Zone Bestimmungen W2 W3a W3b W4 W5 WG3 WG4 WG5 Ausnützungsziffer max. 30 % 45 % 60 % 74 % 100 % 68 % 80% 107 % Ausnützungsziffer bei Bauweise mit Terrassenhäusern gemäss Art. 28 max. 45 % 50 % 60 % Ausnützungsziffer min. – – – 54 % 82 % 45 % 60 % 82 % Vollgeschosse max. Anrechenbares Dachgeschoss1) max. Anrechenbares Untergeschoss max. 22) 1

–3 1

–3 1

–4 1

–5 1

–3 1

–4 1

–5 1 – Fassadenhöhe max. 6 m 7 m 7 m 10.5 m 14 m 8 m 11 m 14.5 m Giebelseitige Fassadenhöhe für Dachgeschosse max. 9.5 m 10.5 m 10.5 m 14 m 17.5 m 11.5 m 14.5 m 18 m Fassadenhöhe für Attikageschosse1) max. 9 m 10 m 10 m 13.5 m 17 m 11 m 14 m 17.5 m Gebäudelänge3) max. 25 m 30 m 30 m 40 m 50 m 40 m 50 m 60 m Kleiner Grundabstand4) min. 4 m 4 m 4 m 6 m 7 m 4 m 6 m 7 m Grosser Grundabstand4) min. 8 m 8 m 8 m 6 m 7 m 8 m 6 m 7 m Empfindlichkeitsstufe LSV II II II II II III III III 1) Für Attikageschosse gelten die besonderen Bestimmungen gemäss Art. 29. 2) Die Fassaden (Geschosse) dürfen nur bis auf eine max. Fassadenhöhe von 6 m, gemessen ab gestaltetem Terrain, freigelegt

werden. 3) Anbauten werden bei der Bestimmung der Gebäudelänge mitgezählt. Für Terrassenhäuser siehe Art. 28. Seite 2 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis 4) Der grosse Grundabstand gilt in der Regel gegenüber einer nach Süden bis Westen gerichteten Gebäudeseite, der kleine Grund-

abstand gegenüber den übrigen Gebäudeseiten.

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Art. 5BZO Affoltern am Albis · S. 8

Nutzweise 4, 7 Art. 5.1 7 In den Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässig, in der Zone W2 jedoch nur bis zur Hälfte der realisierten Bruttogeschossfläche.

Art. 5.2 4, 7
In den Zonen WG3, WG4 und WG5 ist mässig störendes Gewerbe zulässig.
Art. 5.3 4

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 8) verbindlich lesbar.

Bei Teilüberbauung ist nachzuweisen, dass die Mindestausnützung zweckmässig realisiert werden kann.

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Art. 29BZO Affoltern am Albis · S. 20

Gestaltung Attikageschosse 7 Art. 29.1 7 Attikageschosse müssen bei den fiktiven Traufseiten gegenüber dem darunter liegenden Geschoss mindestens um das halbe Mass ihrer Höhe zurückversetzt sein. Art. 29.2 7 Bei Attikageschossen dürfen Dachaufbauten insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein. Art. 29.3 7 Attikageschosse müssen gegenüber den darunter liegenden Geschossen als solche in Erscheinung treten. Art. 29.4 7 Dachvorsprünge dürfen bei den fiktiven Traufseiten um max. 2 m in der Horizontalen auskragen. Sie müssen jedoch einen horizontalen Abstand zur Fassadenflucht des darunterliegenden Vollgeschosses von min. 0.5 m einhalten. Seite 15 Bau- und Zonenordnung der Stadt Affoltern am Albis Art. 29.5 7 Kamine, Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie und kleinere, technische bedingte Aufbauten sind nur auf Dächern von Attikageschossen zulässig und dürfen um max. 1.5 m über die Fassadenhöhe für Attikageschosse hinausragen.

Art. 29.6 7
Brüstungen und Geländer dürfen max. 1.1 m Höhe aufweisen.
Art. 29.7 7

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 20) verbindlich lesbar.

Soweit die Brüstungen und Geländer im Sinne von § 278 Abs. 2 PBG um weniger als 1 m gegenüber der Fassadenflucht zurückversetzt sind, gelten für Attikageschosse folgende maximalen Fassadenhöhen: Zone Bestimmungen W2 W3a W3b W4 W5 WG3 WG4 WG5 Z4 Z5 Fassadenhöhe für Attikageschosse max. 7 m 8 m 8 m 11.5 m 15 m 9 m 12 m 15.5 m 13 m 16 m

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«mässig störendes Gewerbe zulässig» · Art. Art. 5.2

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 3). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 8 mArt. 3, S. 70.90
Ausnützungsziffer≤ 0.68Art. 3, S. 70.95
Vollgeschosse≤ 3 VollgeschosseArt. 3, S. 70.95
Firsthöhe≤ 11.5 mArt. 3, S. 70.85
Gebäudelänge≤ 40 mArt. 3, S. 70.95
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 3, S. 70.95
Grenzabstand (gross)≥ 8 mArt. 3, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Affoltern am Albis (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG3

Was gilt in der Zone WG3 in Affoltern am Albis?
Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.68, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 40 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Affoltern am Albis erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG3 sein?
Laut BZO Affoltern am Albis: Vollgeschosse ≤ 3 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 8 m, Firsthöhe ≤ 11.5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 8 m, nach der Bau- und Zonenordnung Affoltern am Albis. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Affoltern am Albis?
16 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Affoltern am Albis ein?
Baugesuche in Affoltern am Albis laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau und Umwelt, Marktplatz 1, 8910 Affoltern am Albis. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Affoltern am Albis