Zone WG · Adliswil

Zürich · BFS 131 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone WG in Adliswil (Zürich) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan amtlich beglaubigt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Ausschliesslich eBaugesuch
  • Grundbuchauszug max. 6 Monate
  • Anzahl Ausfertigungen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Adliswil, in denen «WG» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Adliswil · S. 7

Zoneneinteilung

Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist:

a) Bauzonen

• Kernzone Kronenstrasse K

• Kernzone Sihlau K

• Kernzone Ober-Leimbach K

• Quartiererhaltungszone Büni QE

• Quartiererhaltungszone Grundstrasse QE

• Zentrumszone West ZW

• Zentrumszone Ost ZO

• Zentrumszone Quartier ZQ

• Zweigeschossige Wohnzone W2

• Dreigeschossige Wohnzone W3

• Viergeschossige Wohnzone W4

• Wohnzone mit Gewerbe WG

• Gewerbezone 1 G1

• Gewerbezone 2 G2

• Gewerbezone 3 G3

• Zone für öffentliche Bauten Oe

• Erholungszone E

b) Freihaltezone F

c) Reservezone R 5 Hinweise und Erläuterungen zu Art. 2 a) • Zulässigkeit von mässig störendem

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 4BZO Adliswil · S. 3

Gestaltung der Gebäude

5 Gestaltung der Umgebung

6 Abweichungen bei Ersatzbauten

7 Aussenrenovationen und Abbrüche

Kernzone Kronenstrasse

8 Zweck

9 Nutzweise

10 Um- und Ersatzbauten

11 Neubauten

12 Dachgestaltung

Kernzone Sihlau

13 Zweck

14 Nutzweise

15 Ersatzbauten

Kernzone Ober-Leimbach

16 Zweck

17 Nutzweise

18 Ersatzbauten

19 Neubauten

20 Dachgestaltung

Quartiererhaltungszone

21 Zonenzweck

22 Nutzweise

23 Gestaltung / Bauweise

24 Grundmasse

Zentrumszone

25 Grundmasse

26 Gemeinsame Bestimmungen

27 Bestimmungen Zentrum West

5 7 7

9 9

11 11 11

13 13 13 15 15

15 15 15 17 17 17 17 17 17

19 19 19 19

21 21 21 1 Inhalt Seite

Wohnzonen

28 Grundmasse

29 Gemeinsame Bestimmungen

30 Wohnzone mit Gewerbe WG

21 23 23

25 25 25

25

27

29 29

31 31 31 31 31 31 33 33

33 33 Gewerbe- und Industriezonen

31 Grundmasse

32 Gemeinsame Bestimmungen

33 Nutzweise

Zone für öffentliche Bauten

34 Grenzabstände, Lärmempfindlichkeit

Erholungszone

35 Erholungszonen S, F, E, R, A und Q

Weitere Festlegungen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 27BZO Adliswil · S. 23

Bestimmungen Zentrum West 2 Der Wohnanteil beträgt mindestens 30%. Er kann reduziert oder fallengelassen werden, wenn trotz zweckmässiger Grundrissanordnung die Immissionsgrenzwerte für das Wohnen nicht eingehalten werden können. 1 Im Erdgeschoss sind strassenseits keine Wohnungen zulässig. 3 Die Höhenlage des Erdgeschosses ist auf das Trottoirniveau auszurichten. 4 Die geschlossene Bauweise ist gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Wohnzonen Wohnzone W2 W3 W4 WG

–Ausnützungsziffer %

–Vollgeschosse

–Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl

–Grenzabstände in m

–Kleiner Grundabstand

–Grosser Grundabstand

–Gebäudehöhe in m

–Firsthöhe in m 30 2 1 5 9 7 4 50 3 - 5 9 9 3 70 4 - 6 10 12 3 70 4 1 6 10 14 4 21 Hinweise und Erläuterungen Wohnzonen allgemein

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 30BZO Adliswil · S. 25

Wohnzone mit Gewerbe WG 1 In der Wohnzone mit Gewerbe WG sind mässig störende Betriebe zulässig. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

–Nutzweise

–Gewerbeerleichterung 2 Für dauernd gewerblich genutzte, eingeschossige Gebäudeteile entfällt der Mehrlängenzuschlag und der grosse Grundabstand findet keine Anwendung. Die Gebäudehöhe dieser Gebäudeteile darf 4.0 m und die Gesamthöhe 5.5 m nicht übersteigen.

–Nutzungsanordnung 3 Die Wohnnutzung darf 4/5 der zulässigen Ausnützung nicht überschreiten. 4 Der Gewerbeanteil darf maximal 1/2 der dem Wohnen, Arbeiten oder sonst dem dauernden Aufenthalt dienenden Geschossfläche betragen. Er kann erhöht werden, wenn trotz zweckmässiger Grundrissanordnung die Immissionsgrenzwerte für das Wohnen nicht eingehalten werden können. 23 Hinweise und Erläuterungen Industriezonen allgemein §§ 56 - 59 PBG zu Art. 31 • Baumassenziffer §§ 258, 259 PBG, § 12 ABV

• Ausnützungsziffer §§ 254, 255, 259 PBG, §§ 9, 10 ABV

• Geschosse §§ 275, 276 PBG

• Freiflächenziffer §§ 257, 259 PBG, § 11 ABV

• Gebäudehöhe

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 30). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 14 mArt. 28, S. 230.95
Firsthöhe≤ 4 mArt. 28, S. 230.95
Ausnützungsziffer≤ 0.7Art. 28, S. 230.95
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 28, S. 230.95
Grenzabstand (klein)≥ 6 mArt. 28, S. 230.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 28, S. 230.95

Extrahiert aus der BZO Adliswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WG

Was gilt in der Zone WG in Adliswil?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m, Firsthöhe ≤ 4 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.7, Grenzabstand (klein) ≥ 6 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Adliswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone WG sein?
Laut BZO Adliswil: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 14 m, Firsthöhe ≤ 4 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WG einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 6 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, nach der Bau- und Zonenordnung Adliswil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Adliswil?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Adliswil ein?
Baugesuche in Adliswil laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau, Zürichstrasse 10, 8134 Adliswil. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Adliswil