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Adliswil

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Masse in Adliswil

Ausnützungsziffer in Adliswil

Die Ausnützungsziffer ist in Adliswil in 11 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 0.1 bis 1.2. Rechtsgrundlage ist meist Art. 28 der Bau- und Zonenordnung.

Die Ausnützungsziffer (AZ) ist das Verhältnis der anrechenbaren Geschossfläche zur anrechenbaren Grundstücksfläche. Sie begrenzt, wie viel Geschossfläche auf einer Parzelle gebaut werden darf.

ZoneAusnützungszifferFundstelle
G1≤ 0.8Art. 31, S. 27
G2≤ 1Art. 31, S. 27
G3≤ 1.2Art. 31, S. 27
S≤ 0.1Art. 269, S. 28
W2≤ 0.3Art. 28, S. 23
W3≤ 0.5Art. 28, S. 23
W4≤ 0.7Art. 28, S. 23
WG≤ 0.7Art. 28, S. 23
ZO≤ 0.85Art. 25, S. 23
ZQ≤ 1Art. 25, S. 23
ZW≤ 1.1Art. 25, S. 23

Extrahiert aus der BZO Adliswil (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Häufige Fragen

Wie gross ist die Ausnützungsziffer in Adliswil?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 0.1 bis 1.2, festgelegt in 11 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Ausnützungsziffer in der Bauordnung Adliswil?

Meist in Art. 28 der Bau- und Zonenordnung Adliswil, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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