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Art. 1 · Zoneneinteilung

BZO Adliswil · S. 4 · Original-PDF

Zweck

2 Geltungsbereich, Wirkung und Mindestarealfläche

3 Grundmasse

4 Siedlungsgestaltung und Wohnumfeld

5 Erschliessungsgrundsätze

6 Energiekonzept

7 Inkrafttreten 35 35 37 37 37 37 37 2 Inhalt Seite Verordnung über Fahrzeugabstellplätze I. Allgemeines Art. 1 Zoneneinteilung

Das Gemeindegebiet wird in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen oder Wald zugewiesen ist:

a) Bauzonen

• Kernzone Kronenstrasse K

• Kernzone Sihlau K

• Kernzone Ober-Leimbach K

• Quartiererhaltungszone Büni QE

• Quartiererhaltungszone Grundstrasse QE

• Zentrumszone West ZW

• Zentrumszone Ost ZO

• Zentrumszone Quartier ZQ

• Zweigeschossige Wohnzone W2

• Dreigeschossige Wohnzone W3

• Viergeschossige Wohnzone W4

• Wohnzone mit Gewerbe WG

• Gewerbezone 1 G1

• Gewerbezone 2 G2

• Gewerbezone 3 G3

• Zone für öffentliche Bauten Oe

• Erholungszone E

b) Freihaltezone F

c) Reservezone R 5 Hinweise und Erläuterungen zu Art. 2 a) • Zulässigkeit von mässig störendem Art.1 Zweck 1 Mit diesen Sonderbauvorschriften sollen die Voraussetzungen für Wohnüberbauungen in verdichteter Bauweise mit hoher Siedlungsqualität geschaffen werden, welche besonders gut gestaltet, sorgfältig in die Umgebung eingepasst, sowie zweckmässig erschlossen, ausgestattet und ausgerüstet sind. 2 Ausserdem werden angestrebt: • unterschiedliche Bewohner- und Eigentumsstrukturen, • eine ökologisch wertvolle Aussenraumgestaltung (z.B. standortgerechte Bepflanzung, geringe Bodenversiegelung, Fassaden- und Dachbegrünung), • eine flächensparende Erschliessung für den Motorfahrzeugverkehr, • eine umweltschonende Energieversorgung und rationelle Energienutzung, • die Verwendung von umweltfreundlichen Baumaterialien. Art. 1 Geltungsbereich und Inhalt Diese Verordnung regelt für das ganze Gebiet der Stadt Adliswil die Einzelheiten bezüglich:

a)Bestimmung der Zahl der minimal erforderlichen und maximal zulässigen Fahrzeugabstellplätze;

b)Bestimmung der Zahl der erforderlichen Zweiradabstellplätze;

c)Beteiligung an privaten und städtischen Gemeinschaftsanlagen;

d)Ersatzabgabe und Parkraumplanung;

e)Äufnung eines Fonds zur Schaffung von Parkraum.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.