Zone Q · Adliswil
Zürich · BFS 131 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen
Die Zone Q in Adliswil (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 4 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Katasterplan amtlich beglaubigt
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
- Ausschliesslich eBaugesuch
- Grundbuchauszug max. 6 Monate
- Anzahl Ausfertigungen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Gebühren: Baugebührenordnung, in Kraft ab 01.02.2026
- Ablauf nach der Einreichung
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Adliswil, in denen «Q» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 4BZO Adliswil · S. 3
Gestaltung der Gebäude
5 Gestaltung der Umgebung
6 Abweichungen bei Ersatzbauten
7 Aussenrenovationen und Abbrüche
Kernzone Kronenstrasse
8 Zweck
9 Nutzweise
10 Um- und Ersatzbauten
11 Neubauten
12 Dachgestaltung
Kernzone Sihlau
13 Zweck
14 Nutzweise
15 Ersatzbauten
Kernzone Ober-Leimbach
16 Zweck
17 Nutzweise
18 Ersatzbauten
19 Neubauten
20 Dachgestaltung
Quartiererhaltungszone
21 Zonenzweck
22 Nutzweise
23 Gestaltung / Bauweise
24 Grundmasse
Zentrumszone
25 Grundmasse
26 Gemeinsame Bestimmungen
27 Bestimmungen Zentrum West
5 7 7
9 9
11 11 11
13 13 13 15 15
15 15 15 17 17 17 17 17 17
19 19 19 19
21 21 21 1 Inhalt Seite
Wohnzonen
28 Grundmasse
29 Gemeinsame Bestimmungen
30 Wohnzone mit Gewerbe WG
21 23 23
25 25 25
25
27
29 29
31 31 31 31 31 31 33 33
33 33 Gewerbe- und Industriezonen
31 Grundmasse
32 Gemeinsame Bestimmungen
33 Nutzweise
Zone für öffentliche Bauten
34 Grenzabstände, Lärmempfindlichkeit
Erholungszone
35 Erholungszonen S, F, E, R, A und Q
Weitere Festlegungen
Art. 35BZO Adliswil · S. 29
Erholungszone S 1 In der Erholungszone S sind Sport- und Freizeitanlagen sowie diesen Zwecken dienenden Bauten zulässig. Es gilt eine zulässige Überbauungsziffer von 10%. Die zulässige Gebäude- oder Gesamthöhe bis First beträgt 6 m und für saisonale Gebäude 10 m. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Erholungszone F 2 In der Erholungszone F sind Familiengärten zulässig. Pro Garten darf eine überdeckte Baute mit einer Grundfläche von maximal 8 m2 und einer Höhe von höchstens 2.5 m erstellt werden. Weiter zulässig sind gemeinschaftliche Bauten und Anlagen die dem Betrieb des Familiengartenareals dienen. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Erholungszone E 3 In der Erholungszone E sind Anlagen und Bauten für den Betrieb des Erlebnisbauernhofes (z.B. Tierhaltung, Reitanlage) zulässig. Erweiterungen, Um- und Ersatzbauten sind im Ausmass des um einen Viertel erweiterten heute bestehenden oberirdischen Gebäudevolumens zulässig. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Erholungszone R 4 In der Erholungszone R sind Reitstallungen mit den dazugehörigen Anlagen zulässig. Bei Um- und Ersatzbauten darf das bestehende oberirdische Gebäudevolumen um höchstens einen Viertel vergrössert werden. Erholungszone A 5 In der Erholungszone A sind allmendartige Nutzungen zulässig. Für bestehende Gebäude sind bei Um- und Ersatzbauten das bestehende Volumen und die heutige Nutzung gewährleistet. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Erholungszone Q 6 Bauliche und landschaftsverändernde Massnahmen in der Erholungszone Q setzen ein von der Baubehörde …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 4 m | Art. 35, S. 29 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 5 m | Art. 35, S. 29 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 5 m | Art. 35, S. 29 | 0.75 |
Extrahiert aus der BZO Adliswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.