Zone Q · Adliswil

Zürich · BFS 131 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone Q in Adliswil (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 4 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
  • Katasterplan amtlich beglaubigt
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
  • Ausschliesslich eBaugesuch
  • Grundbuchauszug max. 6 Monate
  • Anzahl Ausfertigungen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Adliswil, in denen «Q» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Adliswil · S. 3

Gestaltung der Gebäude

5 Gestaltung der Umgebung

6 Abweichungen bei Ersatzbauten

7 Aussenrenovationen und Abbrüche

Kernzone Kronenstrasse

8 Zweck

9 Nutzweise

10 Um- und Ersatzbauten

11 Neubauten

12 Dachgestaltung

Kernzone Sihlau

13 Zweck

14 Nutzweise

15 Ersatzbauten

Kernzone Ober-Leimbach

16 Zweck

17 Nutzweise

18 Ersatzbauten

19 Neubauten

20 Dachgestaltung

Quartiererhaltungszone

21 Zonenzweck

22 Nutzweise

23 Gestaltung / Bauweise

24 Grundmasse

Zentrumszone

25 Grundmasse

26 Gemeinsame Bestimmungen

27 Bestimmungen Zentrum West

5 7 7

9 9

11 11 11

13 13 13 15 15

15 15 15 17 17 17 17 17 17

19 19 19 19

21 21 21 1 Inhalt Seite

Wohnzonen

28 Grundmasse

29 Gemeinsame Bestimmungen

30 Wohnzone mit Gewerbe WG

21 23 23

25 25 25

25

27

29 29

31 31 31 31 31 31 33 33

33 33 Gewerbe- und Industriezonen

31 Grundmasse

32 Gemeinsame Bestimmungen

33 Nutzweise

Zone für öffentliche Bauten

34 Grenzabstände, Lärmempfindlichkeit

Erholungszone

35 Erholungszonen S, F, E, R, A und Q

Weitere Festlegungen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 35BZO Adliswil · S. 29

Erholungszone S 1 In der Erholungszone S sind Sport- und Freizeitanlagen sowie diesen Zwecken dienenden Bauten zulässig. Es gilt eine zulässige Überbauungsziffer von 10%. Die zulässige Gebäude- oder Gesamthöhe bis First beträgt 6 m und für saisonale Gebäude 10 m. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Erholungszone F 2 In der Erholungszone F sind Familiengärten zulässig. Pro Garten darf eine überdeckte Baute mit einer Grundfläche von maximal 8 m2 und einer Höhe von höchstens 2.5 m erstellt werden. Weiter zulässig sind gemeinschaftliche Bauten und Anlagen die dem Betrieb des Familiengartenareals dienen. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Erholungszone E 3 In der Erholungszone E sind Anlagen und Bauten für den Betrieb des Erlebnisbauernhofes (z.B. Tierhaltung, Reitanlage) zulässig. Erweiterungen, Um- und Ersatzbauten sind im Ausmass des um einen Viertel erweiterten heute bestehenden oberirdischen Gebäudevolumens zulässig. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III. Erholungszone R 4 In der Erholungszone R sind Reitstallungen mit den dazugehörigen Anlagen zulässig. Bei Um- und Ersatzbauten darf das bestehende oberirdische Gebäudevolumen um höchstens einen Viertel vergrössert werden. Erholungszone A 5 In der Erholungszone A sind allmendartige Nutzungen zulässig. Für bestehende Gebäude sind bei Um- und Ersatzbauten das bestehende Volumen und die heutige Nutzung gewährleistet. Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Erholungszone Q 6 Bauliche und landschaftsverändernde Massnahmen in der Erholungszone Q setzen ein von der Baubehörde …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 4 mArt. 35, S. 290.90
Firsthöhe≤ 5 mArt. 35, S. 290.90
Grenzabstand (klein)≥ 5 mArt. 35, S. 290.75

Extrahiert aus der BZO Adliswil (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone Q

Was gilt in der Zone Q in Adliswil?
Gebäudehöhe ≤ 4 m, Firsthöhe ≤ 5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5 m. Insgesamt sind 3 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Adliswil erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone Q sein?
Laut BZO Adliswil: Gebäudehöhe ≤ 4 m, Firsthöhe ≤ 5 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone Q einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Adliswil. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Adliswil?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Adliswil ein?
Baugesuche in Adliswil laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Hochbau, Zürichstrasse 10, 8134 Adliswil. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Adliswil