Zone K · Aarburg

Aargau · BFS 4271 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen

Die Zone K in Aarburg (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 13 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Vollständiger Planinhalt auf allen Plänen
  • Katasterplan/Situationsplan 1:500 oder 1:1000 ab amtlicher Vermessung
  • Umgebungsplan 1:100 mit Höhenangaben in m ü. M.
  • Kanalisationsunterlagen gemäss Wegleitung/Checkliste Liegenschaftsentwässerung Aarburg
  • Grundrisse 1:100 mit Boden- und Fensterflächen pro Raum
  • Längs- und Querschnitte 1:100 mit Terrainverlauf bis zum Nachbarn
  • Fassadenpläne 1:100 mit Koten und eingestricheltem Untergeschoss
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Farb- und Materialangaben zu allen wichtigen Bauteilen

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Aarburg, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 6BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 7

Bauzonen

1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Bauzonen Ausnützungs- ziffer Grünflächen- ziffer Maximale Gebäudehöhe Maximale Firsthöhe Kleiner Grenz- abstand Grosser Grenzabstand Maximale Gebäudelänge Mehrlängen- zuschlag ab Empfindlich- keitsstufe Zonen- vorschriften

Wohnzone WH 0.35 --- 7.00 10.00 4.00 7.00 24.00 --- II 1) § 7
Wohnzone W 2A 0.40 --- 7.00 10.00 4.00 7.00 24.00 --- II 1) § 7
Wohnzone W 2B 0.50 --- 7.00 10.00 4.00 7.00 30.00 24.00 II 1) § 7
Wohnzone W 3 0.60 --- 10.00 13.00 5.00 9.00 60.00 24.00 II 1) § 7

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.

Wohn- / Gewerbezone WG 3A 0.60 (0.402)) 25% 10.00 13.00 4.00 9.00 60.00 24.00 III § 8 Wohn- / Gewerbezone WG 3B 1.00

(0.602)) 20% 10.00 13.00 4.00 9.00 60.00 24.00 III § 8
Kernzone K --- --- 10.00 13.00 3) 3) --- --- III § 9
Altstadtzone A --- --- 3) 3) 3) 3) --- --- III § 10/11
Gewerbezone G --- 15% 14.004) --- 3) --- --- --- III § 12
Industriezone I --- 10% 14.004) --- 3) --- --- --- IV § 12
Spezialzone
Bahnhof West --- --- --- --- --- --- --- --- III § 12bis

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.

Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE --- --- 3) 3) 3) --- --- --- II/III § 13 Grünzone GR --- --- --- --- --- --- --- --- --- § 14 Grünzone GR --- --- --- --- --- --- --- --- ---

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Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 8

Wohnzonen WH, W 2A, W 2B und W 3

1Die Wohnzonen WH, W 2A, W 2B und W 3 dienen vorwiegend dem Wohnen. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Verboten sind Betriebe des Sexgewerbes wie Massagesalons, Erotikmärkte und dgl.

2In der Wohnzone W3 ist der Neubau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nur zulässig, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf andere Weise bebaut werden können.

3Die Gestaltungsplanpflicht in der Wohnzone W 3 Kloosmatt Nord bezweckt eine gesamthaft geplante Neuordnung der Bebauung mit einer koordinierten Parkierung und Erschliessung ab dem Fischerweg, einer Öffnung der Grünräume zur Aare hin und einer konzeptionellen Lösung des Lärmschutzes gegenüber der Oltnerstrasse.

4Die Gestaltungsplanpflicht in der Wohnzone W 2B Tulpenweg West bezweckt die Abstimmung der Bebauung mit der bestehenden Struktur unter einer angemessenen Erhöhung der Dichte und einer qualitativen Aufwertung der Aussenräume, insbesondere auch im Bezug zum Aareraum. Mittels Bebauungskonzept als Grundlage für einen Gestaltungsplan ist aufzuzeigen, wie die gemäss Richtplan geforderte Dichte von 60 - 90 E/ha erreicht werden kann. Zu berücksichtigen sind die Lärmemissionen durch das angrenzende Gewerbe.

5Für die Wohnzone W 3 zwischen Oltner- und Dürrbergerstrasse kann der Gemeinderat für Teilbereiche Gestaltungspläne aus Gründen der qualitätsvollen Quartierentwicklung vorschreiben. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 8

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Art. 7bisBZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 9

Wohnzone W 2B Gishalde

1In der Wohnzone W2B Gishalde ist eine Wohnsiedlung zulässig, deren Bauten und Anlagen der Zielsetzung der „2000 Watt-Gesellschaft“ entsprechen. Diese soll insbesondere durch eine hohe Energieeffizienz und durch eine Minimierung des Mobilitätsaufwands erreicht werden. Die Beurteilung erfolgt nach dem SIAEffizienzpfad Energie.

2Mit dem Gestaltungsplan sind folgende Ziele zu erfüllen:

a)Hohe Energieeffizienz; Bauten haben im Minimum dem Minergie-PStandard zu genügen;

b)Minimierung des Energieaufwands für Mobilität. Es sind die Zielwerte gemäss SIA-Effizienzpfad Energie unter Berücksichtigung des jeweiligen Standes des Wissens und der Technik anzustreben;

c)Hohe Siedlungs-, Freiraum- und Wohnqualität;

d)Dauernde Sicherstellung einer hohen Qualität im Betrieb und Unterhalt der Bauten, Anlagen und Freiräume;

e)Minimale Versiegelung und naturnahe Gestaltung der Freiräume;

f)Umsetzung Lärmschutzmassnahmen im lärmvorbelasteten Teil des Areals.

3Im Rahmen des Gestaltungsplans sind folgende Abweichungen von den Grundmassen zulässig:

a)Erhöhung der Ausnützungsziffer auf 0.60;

b)Erhöhung der Gebäudehöhe und der Firsthöhe um drei Meter auf 10 m resp. 13 m. Im Übrigen gelten die Bestimmungen von § 3 ABauV.

4Im Interesse der Minimierung des Mobilitätsaufwands kann die Anzahl der gemäss § 25 Abs. 2 ABauV bzw. der massgebenden VSS-Norm erforderlichen Parkfelder bis auf 50% des minimalen Gabelwertes gesenkt werden. Voraussetzung dafür ist ein technisch und rechtlich gesichertes Konzept zur dauerhaften Reduktion des mot …

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Art. 8BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 10

Wohn- / Gewerbezonen WG 3A und WG 3B

1Die Wohn- / Gewerbezonen WG 3A und WG 3B sind für Wohnen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Verboten sind Betriebe des Sexgewerbes wie Massagesalons, Erotikmärkte und dgl.

2Der Neubau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist nur zulässig, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf andere Weise bebaut werden können.

3Gewerbebauten bis zu einer Gebäudehöhe von 4.00 m können mit einem allseitigen Grenzabstand von 4.00 m errichtet werden.

3Verkehrsanlagen sowie Abstellflächen für Fahrzeuge und Material im Freien sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken.

5Im mit einer Gestaltungsplanpflicht belegten Bereich der Wohn- und Gewerbezone WG 3B zwischen der Feld- und der Oltnerstrasse gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:

–Als Grundlage für den Gestaltungsplan ist ein Konkurrenzverfahren durchzuführen.

–Im Gestaltungsplan sind die Bereiche für Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe so zu konkretisieren, dass gegenseitige Beeinträchtigungen minimiert werden, eine hohe Wohnqualität gesichert ist und der Erschliessungsaufwand gering gehalten wird.

–Die Erschliessung für Motorfahrzeuge darf mit Ausnahme der Parkfelder für Besucher nicht über die Feldstrasse erfolgen.

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Art. 9BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 10

Kernzone K In der Kernzone sind Bauten für Wohnen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Dabei ist besonders auf eine sinnvolle, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Durchmischung der Nutzungen zu achten. Verboten sind Betriebe des Sexgewerbes wie Massagesalons, Erotikmärkte und dgl.

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Art. 17BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 15

Naturschutzzone Wald

1Die Naturschutzzone Wald dient der Erhaltung und Förderung seltener Waldgesellschaften und besonderer Waldstrukturen als Lebensraum schutzwürdiger Tiere und Pflanzen. Sport- und Freizeitaktivitäten, welche die Tier- und Pflanzenwelt erheblich beeinträchtigen, wie z.B. ein Einzeltouren übersteigender organisierter Klettersport, sind untersagt.

2Soweit nachstehend oder vertraglich nichts anderes festgelegt wird, sind die Bestände in der Regel mit standortheimischen Baumarten und nach Möglichkeit auf natürliche Art zu verjüngen. Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Sämtliche Holzschläge auf kleinflächigem Waldeigentum, d.h. kleiner als 20 ha, sind durch den Revierförster vorgängig anzuzeichnen (§ 28 Verordnung zum Aargauer Waldgesetz).

3Die Naturschutzzone Wald wird wie folgt unterteilt:

Bezeichnung Bezeichnung Schutzziel Pflegemassnahme, Nutzungsbeschränkung

N: Sälihalde und Amtshölzli Erhalt der natürlichen Wuchsbedingungen und Förderung einer Bewirtschaftung mit standortheimischen Baumarten.

FN: Tiefelach-Weiher naturwaldgemässe Bestockung Der Weiher und seine Umgebung sind als wertvoller Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten und der Wald periodisch auszulichten. Der Weiher ist in seiner Ausdehnung zu erhalten und vor Verlandung zu schützen.

F: Festung Aarburg Feucht- und Nassstandorte Felsfluren, Schutthalden Die Festung Aarburg als Wahrzeichen des Städtchens und der Region ist in ihrer Gesamtheit zu pflegen und aus der näheren und weiteren Umgebung s …

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Art. 19BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 17

Landschaftsschutzzone

1Die Landschaftsschutzzone ist der Landwirtschaftszone überlagert. Sie dient der Erhaltung der Landschaft in ihrem Aussehen und ihrer Eigenart. Zusätzlich zu den Vorschriften der Grundnutzungszone sind Bauten und Anlagen sowie Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Ablagerungen) verboten.

2Die zulässige Nutzung bestimmt sich nach § 15 Abs. 1 BNO.

3Kleinere Terrainveränderungen, Bienenhäuschen, Weideunterstände, Fahrnisbauten, die der Bewirtschaftung dienen, sowie betriebsnotwendige Installationen (Hagelschutznetze, usw.) können bewilligt werden, wenn sie auf den Standort angewiesen sind und keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 17

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Art. 27BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 20

Grenz- und Gebäudeabstand

1Grenz- und Gebäudeabstände können mit einem Dienstbarkeitsvertrag reduziert oder aufgehoben werden, wenn die feuerpolizeilichen Schutzabstände eingehalten werden, gute Belichtungs- und Besonnungsverhältnisse sowie eine genügende Privatsphäre der Bewohner gewährleistet bleiben und keine ortsbaulichen Gründe entgegenstehen. Der Gemeinderat kann dazu ein Fachgutachten gemäss § 40 BNO einholen. Der Dienstbarkeitsvertrag ist vor Baubeginn einzureichen.

2Gegenüber Mehrfamilienhäusern ist nur die ungleiche Verteilung der Grenzabstände zulässig.

3Gegenüber dem Kulturland ist der zonengemässe kleine Grenzabstand einzuhalten. Dieser Abstand kann weder reduziert noch aufgehoben werden. Den Grenzabstand gegenüber der Grünzone Aareufer bestimmt der Gemeinderat unter Berücksichtigung der öffentlichen und privaten Interessen. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 20

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Art. 29BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 21

Arealüberbauungen

1Arealüberbauungen sind in den Zonen WH, W 2A, W 2B, W 3, WG 3A sowie WG 3B zulässig und erfordern eine minimale zusammenhängende Landfläche von 3'000 m2.

2In den Zonen WH und W 2A sind die zonengemässen Gebäude- und Firsthöhen einzuhalten, in den übrigen Zonen können sie um maximal 2.50 m überschritten werden. Abweichungen bei den internen Gebäudeabständen sind möglich, sofern die betroffenen Wohnungen ausreichend belichtet und besonnt sind. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die zonengemässen Abstände einzuhalten.

3Im Rahmen einer Arealüberbauung darf die maximale Ausnützungsziffer um 15 % erhöht werden.

5. Bauvorschriften

5.1 Baureife, Erschliessung

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Art. 31BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 22

Allgemeine Anforderungen

1Hinsichtlich Sicherheit, Fundation, Konstruktion, Materialien und Isolation gelten die anerkannten Regeln der Baukunst als Richtlinie.

2Der Gemeinderat kann, wenn nötig, nach Rücksprache mit der Bauherrschaft und auf deren Kosten eine Begutachtung durch Fachleute anordnen und besondere Massnahmen verlangen, soweit überwiegende öffentliche Interessen dies erfordern. Fachgutachten können namentlich bei ortsbaulich, architektonisch, juristisch, bau- oder lärmschutztechnisch problematischen Lösungen eingeholt werden.

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Art. 34BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 23

1Für Neubauten gelten nachstehende Anforderungen:

Raummasse Wohn-, Schlaf- und Arbeitsräume

Raumhöhe min. 2.30 m, bei Dachgeschossen auf min. 1/2 der Bodenfläche ab 1.50 m Raumhöhe

Raumgrössen Wohn- und Schlafräume Küchen Wohnräume in 1-Zi.-Wohnungen

min. 10 m2 min. 6 m2 min. 22 m2

Fensterfläche min. 1/10 der Bodenfläche ab 1.50 m Raumhöhe, wenigstens aber 0.80 m2. Die Fenster müssen ins Freie führen. Ausnahmsweise können einzelne Räume über einen Wintergarten oder eine verglaste Veranda belichtet und belüftet werden, sofern eine einwandfreie Belüftung gewährleistet ist. Nebenräume in Mehrfamilienhäusern

2Mehrfamilienhäuser haben über folgende, individuell nutzbaren Abstellräume zu verfügen: Pro Wohnung 4 m2 für Einzimmerwohnungen, für jedes zusätzliche Zimmer 1 m2. Für Velos, Kinderwagen und dergleichen sind genügend grosse, gut zugängliche und abschliessbare Abstellräume vorzusehen. Entsorgung

3Für die Entsorgung des Hauskehrichts sind in Mehrfamilienhäusern und Arealüberbauungen an geeigneter Stelle genügend dimensionierte Flächen für die getrennte Abfallentsorgung und Kompostierung zu schaffen. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 23

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Art. 37BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 24

Ortsbildgestaltung

1Der Gemeinderat überprüft Baugesuche auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des Ortsbildschutzes. Dabei werden insbesondere Stellung, Grösse, Form und Gliederung der Baumassen, Wirkung im Strassenraum, Dachform und Dachneigung, Material, Farbgebung, Fassadengestaltung, Aussenraum- und Terraingestaltung beurteilt. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 24

2Besonders zu beachten sind die Auswirkungen von Neu- und Umbauten auf folgende, das Ortsbild und städtebauliche Grundmuster entscheidend prägende Elemente: a) Bauliche Elemente:

–Festung mit Kirche und Pfarrhaus - Städtlireihen (alte Post bis Hausmattweg, - Bärengasse bis Kronenrain) - Inselquartier beidseitig Torgasse - Dammauer, Känzeli und Brücke

b) Silhouette der Festung und der Kirche: Freihalten von Beeinträchtigungen aller Art und Erhalten möglichst freier Sichtverbindungen darauf.

c) Beläge von Verkehrsflächen (Strassen, Plätze, Gebäudevorplätze), wobei insbesondere bestehende Pflästerungen erhalten bleiben sollen.

3Zur genaueren Beurteilung von Bauvorhaben sind auf Verlangen Farb- und Materialmuster vorzulegen.

4Der Gemeinderat kann bei Baugesuchen Verbesserungen oder die Beseitigung störender Elemente verlangen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«In der Kernzone sind Bauten für Wohnen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig.» · Art. 9

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 14). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Gebäudehöhe≤ 10 mArt. 6, S. 70.90
Firsthöhe≤ 13 mArt. 6, S. 70.90

Extrahiert aus der BZO Aarburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Aarburg?
Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 13 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Aarburg erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Aarburg: Gebäudehöhe ≤ 10 m, Firsthöhe ≤ 13 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Aarburg?
13 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Aarburg ein?
Baugesuche in Aarburg laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Bau Planung Umwelt (BPU), Städtchen 37, Postfach 32, 4663 Aarburg. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone K in der BZO Aarburg?
12 Artikel der Bau- und Zonenordnung Aarburg erwähnen die Zone K namentlich, darunter Art. 6, Art. 7, Art. 7bis. BZO Aarburg lesen →

Weitere Zonen in Aarburg