Zone Spiegelberg · Aarburg
Aargau · BFS 4271 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone Spiegelberg in Aarburg (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 4 m, Firsthöhe ≤ 7.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Vollständiger Planinhalt auf allen Plänen
- Katasterplan/Situationsplan 1:500 oder 1:1000 ab amtlicher Vermessung
- Umgebungsplan 1:100 mit Höhenangaben in m ü. M.
- Kanalisationsunterlagen gemäss Wegleitung/Checkliste Liegenschaftsentwässerung Aarburg
- Grundrisse 1:100 mit Boden- und Fensterflächen pro Raum
- Längs- und Querschnitte 1:100 mit Terrainverlauf bis zum Nachbarn
- Fassadenpläne 1:100 mit Koten und eingestricheltem Untergeschoss
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Farb- und Materialangaben zu allen wichtigen Bauteilen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau Planung Umwelt (BPU)
- 062 787 14 70
- bpu@aarburg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Aarburg, in denen «Spiegelberg» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 16
Spezialzone Spiegelberg
1Für die der Wohnzone WH überlagerte Spezialzone Spiegelberg gelten gegenüber der Grundnutzung der Zone WH zur Sicherung des Aussichtspunktes Spiegelberg die folgenden abweichenden oder ergänzenden Bestimmungen: Maximale Gebäudehöhe 4.00 m; maximale Firsthöhe 7.50 m; Firstrichtung giebelständig zum Hang resp. von Nordosten nach Südwesten. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 16
2Neubauten oder grössere Umbauten innerhalb der Spezialzone Steinbille sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplans zulässig, welcher den ganzen Perimeter umfassen muss. Er bezweckt den Schutz der Parkanlage und ihres Pflanzen- und Baumbestandes sowie eine möglichst gut integrierte, schonende bauliche Nutzung des Areals. Gegenüber den angrenzenden Bauzonen sind deren Abstandsvorschriften einzuhalten. Ausnützungsumlagerungen innerhalb der Spezialzone sind im Interesse der partiellen Freihaltung bestimmter Flächen und des Schutzes schöner Baum- und Buschgruppen möglich und erwünscht. Spezialzone Steinbille
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 14). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Gebäudehöhe | ≤ 4 m | Art. 18, S. 16 | 0.90 |
| Firsthöhe | ≤ 7.5 m | Art. 18, S. 16 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Aarburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.