Zone WH · Aarburg
Aargau · BFS 4271 · Gemeindeprofil · alle 11 Zonen
Die Zone WH in Aarburg (Aargau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Gebäudehöhe ≤ 7 m, Firsthöhe ≤ 10 m, Ausnützungsziffer ≤ 0.35, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 24 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Vollständiger Planinhalt auf allen Plänen
- Katasterplan/Situationsplan 1:500 oder 1:1000 ab amtlicher Vermessung
- Umgebungsplan 1:100 mit Höhenangaben in m ü. M.
- Kanalisationsunterlagen gemäss Wegleitung/Checkliste Liegenschaftsentwässerung Aarburg
- Grundrisse 1:100 mit Boden- und Fensterflächen pro Raum
- Längs- und Querschnitte 1:100 mit Terrainverlauf bis zum Nachbarn
- Fassadenpläne 1:100 mit Koten und eingestricheltem Untergeschoss
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Farb- und Materialangaben zu allen wichtigen Bauteilen
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Bau Planung Umwelt (BPU)
- 062 787 14 70
- bpu@aarburg.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Aarburg, in denen «WH» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 6BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 7
Bauzonen
1Der Bauzonenplan scheidet folgende Bauzonen aus: Bauzonen Ausnützungs- ziffer Grünflächen- ziffer Maximale Gebäudehöhe Maximale Firsthöhe Kleiner Grenz- abstand Grosser Grenzabstand Maximale Gebäudelänge Mehrlängen- zuschlag ab Empfindlich- keitsstufe Zonen- vorschriften
Wohnzone WH 0.35 --- 7.00 10.00 4.00 7.00 24.00 --- II 1) § 7 Wohnzone W 2A 0.40 --- 7.00 10.00 4.00 7.00 24.00 --- II 1) § 7 Wohnzone W 2B 0.50 --- 7.00 10.00 4.00 7.00 30.00 24.00 II 1) § 7 Wohnzone W 3 0.60 --- 10.00 13.00 5.00 9.00 60.00 24.00 II 1) § 7
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.
Wohn- / Gewerbezone WG 3A 0.60 (0.402)) 25% 10.00 13.00 4.00 9.00 60.00 24.00 III § 8 Wohn- / Gewerbezone WG 3B 1.00
(0.602)) 20% 10.00 13.00 4.00 9.00 60.00 24.00 III § 8 Kernzone K --- --- 10.00 13.00 3) 3) --- --- III § 9 Altstadtzone A --- --- 3) 3) 3) 3) --- --- III § 10/11 Gewerbezone G --- 15% 14.004) --- 3) --- --- --- III § 12 Industriezone I --- 10% 14.004) --- 3) --- --- --- IV § 12 Spezialzone Bahnhof West --- --- --- --- --- --- --- --- III § 12bis
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 7) verbindlich lesbar.
Zone für öffentliche Bauten und Anlagen OE --- --- 3) 3) 3) --- --- --- II/III § 13 Grünzone GR --- --- --- --- --- --- --- --- --- § 14 Grünzone GR --- --- --- --- --- --- --- --- ---
Art. 7BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 8
Wohnzonen WH, W 2A, W 2B und W 3
1Die Wohnzonen WH, W 2A, W 2B und W 3 dienen vorwiegend dem Wohnen. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen. Verboten sind Betriebe des Sexgewerbes wie Massagesalons, Erotikmärkte und dgl.
2In der Wohnzone W3 ist der Neubau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern nur zulässig, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf andere Weise bebaut werden können.
3Die Gestaltungsplanpflicht in der Wohnzone W 3 Kloosmatt Nord bezweckt eine gesamthaft geplante Neuordnung der Bebauung mit einer koordinierten Parkierung und Erschliessung ab dem Fischerweg, einer Öffnung der Grünräume zur Aare hin und einer konzeptionellen Lösung des Lärmschutzes gegenüber der Oltnerstrasse.
4Die Gestaltungsplanpflicht in der Wohnzone W 2B Tulpenweg West bezweckt die Abstimmung der Bebauung mit der bestehenden Struktur unter einer angemessenen Erhöhung der Dichte und einer qualitativen Aufwertung der Aussenräume, insbesondere auch im Bezug zum Aareraum. Mittels Bebauungskonzept als Grundlage für einen Gestaltungsplan ist aufzuzeigen, wie die gemäss Richtplan geforderte Dichte von 60 - 90 E/ha erreicht werden kann. Zu berücksichtigen sind die Lärmemissionen durch das angrenzende Gewerbe.
5Für die Wohnzone W 3 zwischen Oltner- und Dürrbergerstrasse kann der Gemeinderat für Teilbereiche Gestaltungspläne aus Gründen der qualitätsvollen Quartierentwicklung vorschreiben. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 8
Art. 14BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 7
1) In den im Nutzungsplan Siedlung bezeichneten lärmvorbelasteten Gebieten gilt die Empfindlichkeitsstufe III, für alle übrigen Flächen die Empfindlichkeitsstufe II.
2) Für Wohnanteil
3) Über diese Masse entscheidet der Gemeinderat unter Berücksichtigung der betroffenen öffentlichen und privaten Interessen.
4) Richtwerte
2Mit Ausnahme der Wohnzone WH und der Altstadtzone ist in allen Zonen sowohl die offene wie die geschlossene Bauweise zulässig, soweit die maximal zulässige Gebäudelänge nicht überschritten wird. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 7
Art. 18BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 16
Spezialzone Spiegelberg
1Für die der Wohnzone WH überlagerte Spezialzone Spiegelberg gelten gegenüber der Grundnutzung der Zone WH zur Sicherung des Aussichtspunktes Spiegelberg die folgenden abweichenden oder ergänzenden Bestimmungen: Maximale Gebäudehöhe 4.00 m; maximale Firsthöhe 7.50 m; Firstrichtung giebelständig zum Hang resp. von Nordosten nach Südwesten. Bau- und Nutzungsordnung Aarburg (BNO) vom 15.05.2002 / Stand 30.03.2016 Seite 16
2Neubauten oder grössere Umbauten innerhalb der Spezialzone Steinbille sind nur im Rahmen eines Gestaltungsplans zulässig, welcher den ganzen Perimeter umfassen muss. Er bezweckt den Schutz der Parkanlage und ihres Pflanzen- und Baumbestandes sowie eine möglichst gut integrierte, schonende bauliche Nutzung des Areals. Gegenüber den angrenzenden Bauzonen sind deren Abstandsvorschriften einzuhalten. Ausnützungsumlagerungen innerhalb der Spezialzone sind im Interesse der partiellen Freihaltung bestimmter Flächen und des Schutzes schöner Baum- und Buschgruppen möglich und erwünscht. Spezialzone Steinbille
Art. 29BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 21
Arealüberbauungen
1Arealüberbauungen sind in den Zonen WH, W 2A, W 2B, W 3, WG 3A sowie WG 3B zulässig und erfordern eine minimale zusammenhängende Landfläche von 3'000 m2.
2In den Zonen WH und W 2A sind die zonengemässen Gebäude- und Firsthöhen einzuhalten, in den übrigen Zonen können sie um maximal 2.50 m überschritten werden. Abweichungen bei den internen Gebäudeabständen sind möglich, sofern die betroffenen Wohnungen ausreichend belichtet und besonnt sind. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die zonengemässen Abstände einzuhalten.
3Im Rahmen einer Arealüberbauung darf die maximale Ausnützungsziffer um 15 % erhöht werden.
5. Bauvorschriften
5.1 Baureife, Erschliessung
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Wohnzonen WH, W 2A, W 2B und W 3 dienen vorwiegend dem Wohnen. Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zugelassen.» · Art. 7
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 14). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.35 | Art. 6, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudehöhe | ≤ 7 m | Art. 6, S. 7 | 0.95 |
| Firsthöhe | ≤ 10 m | Art. 6, S. 7 | 0.95 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 6, S. 7 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 7 m | Art. 6, S. 7 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 24 m | Art. 6, S. 7 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Aarburg (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.