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Art. 29 · Arealüberbauungen

BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 21 · Original-PDF

1Arealüberbauungen sind in den Zonen WH, W 2A, W 2B, W 3, WG 3A sowie WG 3B zulässig und erfordern eine minimale zusammenhängende Landfläche von 3'000 m2.

2In den Zonen WH und W 2A sind die zonengemässen Gebäude- und Firsthöhen einzuhalten, in den übrigen Zonen können sie um maximal 2.50 m überschritten werden. Abweichungen bei den internen Gebäudeabständen sind möglich, sofern die betroffenen Wohnungen ausreichend belichtet und besonnt sind. Gegenüber Nachbargrundstücken sind die zonengemässen Abstände einzuhalten.

3Im Rahmen einer Arealüberbauung darf die maximale Ausnützungsziffer um 15 % erhöht werden.

5. Bauvorschriften

5.1 Baureife, Erschliessung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.