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Art. 9 · Kernzone K
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 10 · Original-PDF
In der Kernzone sind Bauten für Wohnen, mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Dabei ist besonders auf eine sinnvolle, den örtlichen Gegebenheiten angepasste Durchmischung der Nutzungen zu achten. Verboten sind Betriebe des Sexgewerbes wie Massagesalons, Erotikmärkte und dgl.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.