Art. 8 · Wohn- / Gewerbezonen WG 3A und WG 3B
BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarburg · S. 10 · Original-PDF
Wohn- / Gewerbezonen WG 3A und WG 3B
1Die Wohn- / Gewerbezonen WG 3A und WG 3B sind für Wohnen sowie mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt. Verboten sind Betriebe des Sexgewerbes wie Massagesalons, Erotikmärkte und dgl.
2Der Neubau von freistehenden Ein- und Zweifamilienhäusern ist nur zulässig, wenn Restflächen oder Baulücken nicht auf andere Weise bebaut werden können.
3Gewerbebauten bis zu einer Gebäudehöhe von 4.00 m können mit einem allseitigen Grenzabstand von 4.00 m errichtet werden.
3Verkehrsanlagen sowie Abstellflächen für Fahrzeuge und Material im Freien sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
5Im mit einer Gestaltungsplanpflicht belegten Bereich der Wohn- und Gewerbezone WG 3B zwischen der Feld- und der Oltnerstrasse gelten zusätzlich folgende Bestimmungen:
–Als Grundlage für den Gestaltungsplan ist ein Konkurrenzverfahren durchzuführen.
–Im Gestaltungsplan sind die Bereiche für Wohnen, Dienstleistungen und Gewerbe so zu konkretisieren, dass gegenseitige Beeinträchtigungen minimiert werden, eine hohe Wohnqualität gesichert ist und der Erschliessungsaufwand gering gehalten wird.
–Die Erschliessung für Motorfahrzeuge darf mit Ausnahme der Parkfelder für Besucher nicht über die Feldstrasse erfolgen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.