Zone AR · Aarau

Aargau · BFS 4001 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone AR in Aarau (Aargau) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Baumassenziffer ≤ 8 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan 1:500, für Neu-/Erweiterungsbauten beglaubigt
  • Vollständig vermasste Pläne 1:100 inkl. Sichtzonen
  • Pläne Liegenschaftsentwässerung mit Versiegelungsflächen-Berechnung
  • Umgebungspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Digitale Einreichung über DIBA Aargau
  • Beschriftung der hochzuladenden Dokumente
  • Amtlicher Grundbuchauszug
  • Baubeschrieb
  • Berechnung der Baukosten
  • Berechnung Nutzungsziffern (AZ, BZ, GZ, ÜZ) und Wohnanteil

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Aarau, in denen «AR» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 2

Abweichungen von den Regelbaumassen

1Die zulässigen Abweichungen von den Regelbaumassen richten sich nach den kantonalrechtlichen Vorschriften, jedoch darf die für die jeweilige Bauzo­ ne geltende Regelausnützungsziffer um höchstens 25 % überschritten wer­ den; in der Zone AR ist die Überschreitung der Regelbaumassenziffer nicht zulässig.

2Unter umfassender Interessenabwägung und unter der Voraussetzung von § 6 Abs. 1 kann der Gestaltungsplan zudem zwei zusätzliche Vollgeschosse und soweit nötig die dafür erforderliche, gegenüber Abs. 1 erhöhte Ausnüt­ zung zulassen.

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Art. 14BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 6

Zone Arbeiten (AR)

1Die Zone dient ausschliesslich der Betriebsnutzung.

2Zulässig ist mässig störende Betriebsnutzung. Wohnungen sind zulässig, wenn sie betriebsbedingt standortgebunden sind.

3Es gilt eine Baumassenziffer von 8. Der Stadtrat setzt den Grenzabstand gegenüber anderen Zonen im Baubewilligungsverfahren in Abweichung von § 9 Abs. 1 (Anhang 1) unter umfassender Interessenabwägung fest. 6 7.1-1

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Art. 29BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 14

Zone Naturschutz im Wald (üNW)

1Die Schutzzone bezweckt die Erhaltung und Förderung seltener Waldge­ sellschaften und besonderer Waldstrukturen als wertvollen Lebensraum schutzwürdiger Pflanzen und Tiere.

2Die Schutzzone und ihre Schutzbereiche gemäss Abs. 5 sind im Natur­ schutzinventar und im geltenden Forstbetriebsplan beschrieben. Diese sind für Nutzung, Pflege und Unterhalt sowie Benützung behördenverbind­ lich. 14 7.1-1

3Soweit in Abs. 5 oder vertraglich nichts anderes festgelegt ist, sind die Be­ stände soweit möglich mit standortheimischen Baumarten und auf natürliche Art zu verjüngen.

4Bereichernde Strukturen und Totholz sind zu belassen. Steinbrüche, Find­ linge und Dolinen dürfen weder beseitigt noch beeinträchtigt werden.

5Innerhalb der Schutzzone sind folgende Schutzbereiche ausgeschieden, welche in Anhang 6 aufgelistet sind: a) Der Schutzbereich Auenwaldreservat (AR) bezweckt die Erhaltung und natürliche Entwicklung des Auenwaldes mit weitgehend natürli­ cher Entwicklung. Auf die Bewirtschaftung ist zu verzichten. Eingriffe sind nur zu Gunsten des Schutzziels und aus Sicherheitsgründen zu­ lässig. Die im Zonenplan besonders eingegrenzten Teile Oberer Schachen / Damm und Altarm Aarschächli dürfen nicht betreten wer­ den. b) Der Schutzbereich Auenwald (AW) dient der Erhaltung und Förde­ rung des Auenwaldes. Die Verjüngung ist ausschliesslich mit standortheimischen Baumarten vorzunehmen. c) Der Schutzbereich Naturschutz im Wald (NS) untersteht gegenüber Abs. 2 – 4 keinen zusätzlichen Vorschriften.

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Art. 41BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 19

Schutzvorschriften

1Die Objekte dürfen weder beseitigt noch beeinträchtigt werden und sind bei Wegfall gleichwertig zu ersetzen. Sie sind fachgerecht zu pflegen.

2Für einzelne Schutzobjekte gelten gegenüber Abs. 1 folgende ergänzende oder abweichende Vorschriften: a) Besondere Hecken und Feldgehölze sind periodisch zurückzuschnei­ den bzw. zu verjüngen, dürfen jedoch im selben Jahr nicht mehr als zu einem Drittel auf den Stock gesetzt werden. b) Besondere Baumbestände (insbesondere Hochstammobstbestände) sind fachgerecht und nachhaltig zu pflegen, zu bewirtschaften und wenn nötig gleichwertig zu ersetzen. c) Das Betreten, Düngen und Beweiden von Besonderen Feuchtbioto­ pen ist nicht zulässig. d) Für Besondere Waldränder ist mittels forstlicher Massnahmen ein ar­ tenreicher, heckenähnlicher Aufbau anzustreben und zu erhalten. Vorgelagerte Aufforstungen sind wenn möglich zu vermeiden; der neue Waldrand ist biologisch gleichwertig zu gestalten.

3Rund um die Besonderen Hecken, Feldgehölze und Besonderen Biotope sowie vor Besonderen Waldrändern sind angrenzende Pufferstreifen von 3 m Breite extensiv zu bewirtschaften. Massnahmen, welche die Schutzobjek­ te beeinträchtigen können (insbesondere Pflügen, Düngen) sind nicht zuläs­ sig; die Verwendung von Pflanzenschutz- und Unkrautvertilgungsmitteln ist nur zur Einzelstockbehandlung von Problempflanzen, soweit diese mit ange­ messenem Aufwand mechanisch nicht bekämpfbar sind, zulässig.

4Vorbehalten bleiben Abweichungen gemäss Bewirtschaftungsvereinbarun­ gen mit Stadt oder Kanton. 19 7.1-1 6. Nutzungs- und Bauvor …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Zone dient ausschliesslich der Betriebsnutzung.» · Art. 14

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Baumassenziffer≤ 8 m3/m2Art. 14, S. 60.95
Gesamthöhe≤ 24 mArt. Anhang 1, S. 360.90

Extrahiert aus der BZO Aarau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone AR

Was gilt in der Zone AR in Aarau?
Baumassenziffer ≤ 8 m3/m2. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Aarau erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Aarau?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Aarau ein?
Baugesuche in Aarau laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Stadtbauamt, Sektion Baubewilligungen, Rathausgasse 1, 5000 Aarau. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone AR in der BZO Aarau?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Aarau erwähnen die Zone AR namentlich, darunter Art. 4, Art. 14, Art. 29. BZO Aarau lesen →

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