Zone AW5 · Aarau
Aargau · BFS 4001 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone AW5 in Aarau (Aargau) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 5 Stk, Ausnützungsziffer ≤ 1.25, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500, für Neu-/Erweiterungsbauten beglaubigt
- Vollständig vermasste Pläne 1:100 inkl. Sichtzonen
- Pläne Liegenschaftsentwässerung mit Versiegelungsflächen-Berechnung
- Umgebungspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Digitale Einreichung über DIBA Aargau
- Beschriftung der hochzuladenden Dokumente
- Amtlicher Grundbuchauszug
- Baubeschrieb
- Berechnung der Baukosten
- Berechnung Nutzungsziffern (AZ, BZ, GZ, ÜZ) und Wohnanteil
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Stadtbauamt, Sektion Baubewilligungen
- 062 836 05 24
- baubewilligungen@aarau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Aarau, in denen «AW5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 13BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 6
Zonen Arbeiten und Wohnen drei- bis fünfgeschossig (AW3, AW4, AW5)
1Die Zonen bezwecken die gemischte Betriebs- und Wohnnutzung mit un terschiedlicher Nutzungsintensität.
2Zulässig sind mässig störende Betriebsnutzung und Wohnnutzung.
3Der Stadtrat kann aufgrund einer Interessenabwägung Abweichungen vom Wohnanteil beschliessen. 3.1.2 Arbeitszonen
Art. 15BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 7
Zone Öffentliche Nutzung (ÖN)
1Die Zone Öffentliche Nutzung ist für Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse bestimmt. Als im öffentlichen Interesse liegend gelten auch einzel ne betriebsbedingt standortgebundene Wohnungen, Alters- und Pflegezen tren. Mit Alters- und Pflegezentren funktional zusammenhängende Alters wohnungen sowie private publikumsorientierte Nutzungen zur Belebung des öffentlichen Raums im Erdgeschoss mehrgeschossiger Gebäude, können im öffentlichen Interesse liegen.
2Betriebsnutzung darf nur mässig störend sein.
3Die Baumasse werden vom Stadtrat im Einzelfall unter Abwägung der we sentlichen öffentlichen und privaten Interessen festgelegt. Gegenüber den angrenzenden Zonen AW3, AW4, AW5, WO2, WO3, GS2, GS3 und WD ist ein Mindestgrenzabstand von 4 m einzuhalten.
4Am Zonenrand ist auf die Umgebung angemessen Rücksicht zu nehmen. 3.1.3 Wohnzonen
Art. 47BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 22
Wohnanteil
1Der Wohnanteil entspricht dem Verhältnis der zu Wohnzwecken genutzten anrechenbaren Geschossflächen zu den gesamten anrechenbaren Ge schossflächen innerhalb desselben Gebäudes.
2In allen Bauzonen ist die Übertragung von Wohnanteilen auf angrenzende Parzellen derselben Zone zulässig, wenn keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.
3Der Stadtrat kann die Reduktion des Wohnanteils in folgenden Zonen unter folgenden Voraussetzungen bewilligen: a) in den Zonen ASA, ASB, OR, ZE4, ZE5, ZE6, wenn die massgeben den Immissionsgrenzwerte bei den Wohnungen überschritten würden oder ein Gebäude öffentlichen Zwecken dient; b) in den Zonen AW3, AW4 und AW5 zugunsten von Betrieben, unter Berücksichtigung der erschliessungs- und immissionsmässigen Lage des Bauvorhabens, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt; c) in den Zonen WO2, WO3, GS2, GS3 und WD, zugunsten von Kinder tagesstätten sowie von Betrieben, welche in erster Linie der Quartier versorgung dienen oder die angemessene Entwicklung von Kleinbe trieben dies erfordert, namentlich wenn die Inhaberin oder der Inha ber im gleichen Gebäude wohnt, und keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. 22 7.1-1
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Ausnützungsziffer | ≤ 1.25 | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.90 |
| Vollgeschosse | ≤ 5 Stk | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.90 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 17 m | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.90 |
| Gesamthöhe | ≤ 21 m | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.90 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 8 m | Art. Anhang 1, S. 36 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Aarau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.