Zone ÖN · Aarau

Aargau · BFS 4001 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone ÖN in Aarau (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
  • Bauprofile (Profilierung)
  • Situationsplan 1:500, für Neu-/Erweiterungsbauten beglaubigt
  • Vollständig vermasste Pläne 1:100 inkl. Sichtzonen
  • Pläne Liegenschaftsentwässerung mit Versiegelungsflächen-Berechnung
  • Umgebungspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
  • Energienachweis
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
  • Digitale Einreichung über DIBA Aargau
  • Beschriftung der hochzuladenden Dokumente
  • Amtlicher Grundbuchauszug
  • Baubeschrieb
  • Berechnung der Baukosten
  • Berechnung Nutzungsziffern (AZ, BZ, GZ, ÜZ) und Wohnanteil

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Aarau, in denen «ÖN» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 15BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 7

Zone Öffentliche Nutzung (ÖN)

1Die Zone Öffentliche Nutzung ist für Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse bestimmt. Als im öffentlichen Interesse liegend gelten auch einzel­ ne betriebsbedingt standortgebundene Wohnungen, Alters- und Pflegezen­ tren. Mit Alters- und Pflegezentren funktional zusammenhängende Alters­ wohnungen sowie private publikumsorientierte Nutzungen zur Belebung des öffentlichen Raums im Erdgeschoss mehrgeschossiger Gebäude, können im öffentlichen Interesse liegen.

2Betriebsnutzung darf nur mässig störend sein.

3Die Baumasse werden vom Stadtrat im Einzelfall unter Abwägung der we­ sentlichen öffentlichen und privaten Interessen festgelegt. Gegenüber den angrenzenden Zonen AW3, AW4, AW5, WO2, WO3, GS2, GS3 und WD ist ein Mindestgrenzabstand von 4 m einzuhalten.

4Am Zonenrand ist auf die Umgebung angemessen Rücksicht zu nehmen. 3.1.3 Wohnzonen

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 43BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 20

Verkaufsnutzungen

1Die Nettoladenfläche wird nach einzelnen Betrieben oder nach Gebieten gemäss Abs. 2-4 beschränkt. Dienstleistungsbetriebe (insbesondere Gastro­ nomie) gelten nicht als Verkaufsbetriebe. *

2Die Nettoladenflache ist die dem Kunden zugängliche Fläche (einschliess­ lich Flächen für Gestelle, Auslagen, ladeninterne Zirkulationsfläche usw., aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume o.ä.). Nicht einzelnen Betrieben zugeordnete gebäudeinterne Erschliessungsflächen, die gleichzeitig anderen Nutzungen dienen, sind nur zur Hälfte als Nettola­ denfläche anrechenbar. * 20 7.1-1

3Die Nettoladenfläche pro Betrieb bezieht sich auf den Einzelbetrieb, wel­ cher für die Kunden über keine gemeinsame Feinerschliessung und Parkie­ rung mit anderen Verkaufsbetrieben verfügt. Soweit die Nettoladenfläche nicht gemäss Abs. 4 pro Betrieb oder gebietsweise abweichend beschränkt ist, gilt eine Beschränkung auf 500 m2 pro Betrieb. Der Stadtrat kann zu­ sätzliche Ausstellungsflächen (innen und aussen) bewilligen. *

4In folgenden Gebieten sind insgesamt höchstens folgende Nettoladenflä­ chen zulässig:

a)* Gebiet, begrenzt durch Graben - Vordere Vorstadt - Obere Vorstadt - SBB-Geleise- Buchserstrasse - Bahnhofstrasse - Poststrasse - Lau­ renzenvorstadt: unbeschränkt;

b)* Gebiet, begrenzt durch Girixweg - Tellistrasse - Zone ÖN (Telli): 10'000 m2 (Einkaufszentrum), davon 7'500 m2 für Fachmärkte;

c)* Pflichtgestaltungsplanperimeter Bahnhof Süd: 1'400 m2; d) Pflichtgestaltungsplanperimeter Freiverlad: 10'000 m2, davon 3000 m2 für Fachmärkte; e) Pfli …

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

«Die Zone Öffentliche Nutzung ist für Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse bestimmt.» · Art. 15

Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 15, S. 70.85

Extrahiert aus der BZO Aarau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ÖN

Was gilt in der Zone ÖN in Aarau?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Aarau erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ÖN einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Aarau. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Aarau?
15 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal), Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben, Energienachweis. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Aarau ein?
Baugesuche in Aarau laufen über eBau Aargau. Zuständig ist Stadtbauamt, Sektion Baubewilligungen, Rathausgasse 1, 5000 Aarau. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ÖN in der BZO Aarau?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Aarau erwähnen die Zone ÖN namentlich, darunter Art. 15, Art. 43. BZO Aarau lesen →

Weitere Zonen in Aarau