Zone ÖN · Aarau
Aargau · BFS 4001 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone ÖN in Aarau (Aargau) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Begründungen, Unterlagen und Pläne zum Bauvorhaben
- Bauprofile (Profilierung)
- Situationsplan 1:500, für Neu-/Erweiterungsbauten beglaubigt
- Vollständig vermasste Pläne 1:100 inkl. Sichtzonen
- Pläne Liegenschaftsentwässerung mit Versiegelungsflächen-Berechnung
- Umgebungspläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Baugesuchsformular (kommunal bzw. digitale Erfassung im eBau-Portal)
- Energienachweis
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
- Digitale Einreichung über DIBA Aargau
- Beschriftung der hochzuladenden Dokumente
- Amtlicher Grundbuchauszug
- Baubeschrieb
- Berechnung der Baukosten
- Berechnung Nutzungsziffern (AZ, BZ, GZ, ÜZ) und Wohnanteil
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Aargau
- Ablauf nach der Einreichung
- Stadtbauamt, Sektion Baubewilligungen
- 062 836 05 24
- baubewilligungen@aarau.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Aarau, in denen «ÖN» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 15BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 7
Zone Öffentliche Nutzung (ÖN)
1Die Zone Öffentliche Nutzung ist für Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse bestimmt. Als im öffentlichen Interesse liegend gelten auch einzel ne betriebsbedingt standortgebundene Wohnungen, Alters- und Pflegezen tren. Mit Alters- und Pflegezentren funktional zusammenhängende Alters wohnungen sowie private publikumsorientierte Nutzungen zur Belebung des öffentlichen Raums im Erdgeschoss mehrgeschossiger Gebäude, können im öffentlichen Interesse liegen.
2Betriebsnutzung darf nur mässig störend sein.
3Die Baumasse werden vom Stadtrat im Einzelfall unter Abwägung der we sentlichen öffentlichen und privaten Interessen festgelegt. Gegenüber den angrenzenden Zonen AW3, AW4, AW5, WO2, WO3, GS2, GS3 und WD ist ein Mindestgrenzabstand von 4 m einzuhalten.
4Am Zonenrand ist auf die Umgebung angemessen Rücksicht zu nehmen. 3.1.3 Wohnzonen
Art. 43BZO Bau- und Nutzungsordnung Aarau · S. 20
Verkaufsnutzungen
1Die Nettoladenfläche wird nach einzelnen Betrieben oder nach Gebieten gemäss Abs. 2-4 beschränkt. Dienstleistungsbetriebe (insbesondere Gastro nomie) gelten nicht als Verkaufsbetriebe. *
2Die Nettoladenflache ist die dem Kunden zugängliche Fläche (einschliess lich Flächen für Gestelle, Auslagen, ladeninterne Zirkulationsfläche usw., aber ohne Flächen für die Verkehrserschliessung, Sanitärräume o.ä.). Nicht einzelnen Betrieben zugeordnete gebäudeinterne Erschliessungsflächen, die gleichzeitig anderen Nutzungen dienen, sind nur zur Hälfte als Nettola denfläche anrechenbar. * 20 7.1-1
3Die Nettoladenfläche pro Betrieb bezieht sich auf den Einzelbetrieb, wel cher für die Kunden über keine gemeinsame Feinerschliessung und Parkie rung mit anderen Verkaufsbetrieben verfügt. Soweit die Nettoladenfläche nicht gemäss Abs. 4 pro Betrieb oder gebietsweise abweichend beschränkt ist, gilt eine Beschränkung auf 500 m2 pro Betrieb. Der Stadtrat kann zu sätzliche Ausstellungsflächen (innen und aussen) bewilligen. *
4In folgenden Gebieten sind insgesamt höchstens folgende Nettoladenflä chen zulässig:
a)* Gebiet, begrenzt durch Graben - Vordere Vorstadt - Obere Vorstadt - SBB-Geleise- Buchserstrasse - Bahnhofstrasse - Poststrasse - Lau renzenvorstadt: unbeschränkt;
b)* Gebiet, begrenzt durch Girixweg - Tellistrasse - Zone ÖN (Telli): 10'000 m2 (Einkaufszentrum), davon 7'500 m2 für Fachmärkte;
c)* Pflichtgestaltungsplanperimeter Bahnhof Süd: 1'400 m2; d) Pflichtgestaltungsplanperimeter Freiverlad: 10'000 m2, davon 3000 m2 für Fachmärkte; e) Pfli …
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
«Die Zone Öffentliche Nutzung ist für Bauten und Anlagen von öffentlichem Interesse bestimmt.» · Art. 15
Wortgetreu aus dem Reglement. Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 15, S. 7 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Aarau (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.