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Thun

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Masse in Thun

Fassadenhöhe in Thun

Die Fassadenhöhe ist in Thun in 7 von 8 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 10 m bis 17.5 m. Rechtsgrundlage ist meist Art. 42 der Bau- und Zonenordnung.

Die Fassadenhöhe ist das Mass vom massgebenden Terrain bis zur Schnittlinie der Fassade mit der Oberkante der Dachkonstruktion.

ZoneFassadenhöheFundstelle
A≤ 17.5 mArt. 42, S. 35
W3≤ 10 mArt. 42, S. 35
W4≤ 13 mArt. 42, S. 35
WA3≤ 11 mArt. 42, S. 35
WA4≤ 14 mArt. 42, S. 35
WA5≤ 17 mArt. 42, S. 35
ZBB11Art. 58, S. 46

Extrahiert aus der BZO Thun (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.

Art. 42 im Wortlaut, Seite 35

Art. 42 Nutzungsmass der Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten 1. Baupolizeiliche Masse 1 Für die einzelnen Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten gelten, unter Vorbehalt der besonderen Re- gelungen der Artikel 46 bis 76, die folgenden baupolizeili- chen Masse: 1) Unter Berücksichtigung von Artikel 43 und Artikel 24 Absatz 1 li- tera b und Absatz 3 (geschlossene Bauweise in den Zonen Woh- nen/Arbeiten WA4 und WA5). 2) Unter Berücksichtigung von Artikel 28 Absatz 3 (Grenzabstand zehn Meter). Vorbehalten bleibt die freie Bestimmung der arealinternen Grenz- und Gebäudeabstände bei gemeinsamer Projek- tierung gemäss Artikel 75 BauG. GZ 35 Zone kA in m gA in m GL in m Fh tr, Fh gi und Fh in m GZ Gebäude mit Schrägdach Andere Dach- formen Fh tr Fh gi Fh a Wohnen W2 4.0 8.0 15.0 7.0 11.0 3) 0.45 b Wohnen W3 4.0 10.0 25.0 8.0 12.0 10.0 4) 0.45 c Wohnen W4 4.0 10.0 60.0 11.0 15.0 13.0 4) 0.45 d Wohnen/Arbeiten WA3 4.0 10.0 25.0 9.0 13.0 11.0 4) 0.35 e Wohnen/Arbeiten WA4 4.0 1) 10.0 1) 60.0 12.0 16.0 14.0 4) – f Wohnen/Arbeiten WA5 4.0 1) 10.0 1) 60.0 15.0 19.0 17.0 4) – g Arbeiten A 4.0 2) – – – 17.5 17.5 4) – 3) Volumen und Dachformen können innerhalb der äusseren Begren- zung, wie sie sich durch ein gleich geneigtes Satteldach mit Fh tr und Fh gi ergibt, frei gewählt werden. 4) Sofern begehbare Flachdächer mit einer offenen Brüstung resp. Absturzsicherung versehen werden, erhöht sich die zulässige Fas- sadenhöhe um einen Meter. Legende: kA: kleiner Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 gA: grosser Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 GL: Gebäudelänge, vergleiche Anhang 1 Ziffer 1.4 Fh tr: Fassadenhöhe traufseitig (gilt für Gebäude mit einem Schräg- dach wie gleichgeneigte Satteldächer oder Pultdächer) ver- gleiche Anhang 1 Ziffer 1.5 Fh gi: Fassadenhöhe giebelseitig (gilt für Gebäude mit einem Schrägdach wie gleichgeneigte Satteldächer oder Pultdächer) vergleiche Anhang 1 Ziffer 1.5 Fh: Fassadenhöhe (gilt für Gebäude mit einer anderen Dachform als einem Schrägdach wie z. B. Flachdach [bis 5 Grad Nei- gung], Tonnendach oder Mansarddach), vergleiche Anhang 1 Ziffer 1.5 GZ: Grünflächenziffer, vergleiche Artikel 45 und Anhang 1 Zif- fer 1.2 sowie Artikel 31 Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen vom 25. Mai 2011 (BMBV)11 2 Der Ausbau innerhalb bestehender und bewilligter Ge- bäudevolumen, welche die geltenden baupolizeilichen Masse gemäss Absatz 1 überschreiten, ist zulässig. 11 BSG 721.3 Als «offen» zählt beispielsweise ein Staketengeländer. Glas- oder Lochblechfüllungen gelten nicht als «offen». Dies betrifft dem Besitzstand unterliegende Bauten und gilt primär hinsichtlich der Nutzfläche, die durch die bishe- rige Ausnützungsziffer (AZ) beschränkt war. 36

Häufige Fragen

Wie gross ist die Fassadenhöhe in Thun?

Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 10 m bis 17.5 m, festgelegt in 7 von 8 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.

Wo steht die Fassadenhöhe in der Bauordnung Thun?

Meist in Art. 42 der Bau- und Zonenordnung Thun, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.

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