Art. 58 · Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen ZBB
BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 46 · Original-PDF
Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen ZBB
1Die Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen umfasst Flächen, die dem öffentlichen Bahnverkehr dienen.
2Zulässig sind a dem Bahn- oder Schiffsbetrieb dienende Nutzungen und b deren Kundinnen und Kunden dienende, standortabhängige Dienstleistungen Dritter.
3Für bahnfremde Nutzungen gemäss Absatz 2 litera b gelten die Fassadenhöhen und die Gebäudelänge der Zone Wohnen/Arbeiten WA3 sowie ein Grenzabstand von vier Metern gegenüber Zonen anderer Nutzung.
6. Besondere baurechtliche Ordnungen
Zonen mit Planungspflicht ZPP 1. Grundsätze
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.