Zone W4 · Thun
Bern · BFS 942 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone W4 in Thun (Bern) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan als Originalexemplar von GEOGRID AG Thun
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat Stadt Thun
- 033 225 83 71
- bauinspektorat@thun.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Thun, in denen «W4» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 27BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 76
BMBV:
1Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile.
2Die Flächen der Hauszufahrten werden angerechnet.
3Nicht angerechnet werden die Flächen der Basis- und Detailerschliessung. 76
1.3 Skizzen zu Gebäuden und Gebäudeteilen An- und Kleinbauten
Vergleiche Artikel 33. 77 Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten Gebäudelänge und -breite 1) Die Gebäudelänge ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, das die projizierte Fassadenlinie umfasst. 2) Die Gebäudebreite ist die kürzere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, das die projizierte Fassadenlinie umfasst. 3) Anbauten im Sinne von Artikel 33 werden nicht an die Gebäudelänge oder Gebäudebreite angerechnet, sofern sie nicht zwei oder mehr Hauptgebäude miteinander verbinden. 4) Beträgt der Versatz der Fassadenlinie in der Situation mindestens fünf Meter, wird ein neuer Fassadenabschnitt gebildet.
Vergleiche Artikel 34 und 35.
Nach Artikel 12 und Artikel 13 BMBV: 78
1.4 Gebäudeabmessungen horizontal
Massgebend sind die Fassadenabschnitte wie sie sich aufgrund der projizierten Fassadenlinie ergeben. 79
1.5 Gebäudeabmessungen vertikal Fassadenhöhe bei Flachdächern, Mansarddächern und Tonnendächern Die Fassadenhöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion und der dazugehörigen Fassadenlinie. Die Fassadenhöhe ist bei Flachdächern, Mansarddächern sowie Tonnendächern auf allen Seiten einzuha …
Art. 39BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 228
1Die Zonen für öffentliche Nutzungen, Kategorien a–c, bezeichnen die für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse verwendeten oder benötigten Grundstücke (baupolizeiliche Masse vergleiche Art. 24).
kGA gGa GH GZ GL AZ min. WA
in m in m in m
in m
in % der BGF ZöN a, b, c 5 * – 17.5 * – – – –
* Vergleiche auch Zonenvorschriften in Artikel 39.
2Die Zone für öffentliche Nutzungen a ist für stark durchgrünte Anlagen wie Parks, Familiengärten, Spiel- und Sportplätze, Friedhöfe und dergleichen bestimmt. Es sind nur der Benützung dieser Anlagen dienende Bauten gestattet. Die Nutzung und Gestaltung der Flächen für Familiengärten richtet sich nach dem städtischen Reglement für die Erstellung von Familiengärten.
3Die Zone für öffentliche Nutzungen b ist für öffentliche Bauten wie Schul-, Sportanlagen mit Turnhallen, kirchliche Bauten, Spitäler und dergleichen bestimmt.
4Die Zone für öffentliche Nutzungen c ist für eine intensive Nutzung mit öffentlichen Bauten und technischen Werken wie Parkierungsanlagen, Anlagen der Ver- und Entsorgung, Werkhöfe und dergleichen, bestimmt.
5Die Gebäudeabstände innerhalb der Zone für öffentliche Nutzungen richten sich nach den Bedürfnissen einer zweckmässigen öffentlichen Überbauung.
6Gegenüber Grundstücken in anderen Zonen sind der reglementarische Grenzabstand sowie ein Mehrlängenzuschlag einzuhalten. Unterschreitet der Gebäudeabstand innerhalb der Zone für öffentliche Nutzungen 10,00 Meter, gilt für die Berechnung des Mehrlängenzuschlages zum Grenzabstand die Gesamtl …
Art. 42BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 35
Nutzungsmass der Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten 1. Baupolizeiliche Masse
1Für die einzelnen Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten gelten, unter Vorbehalt der besonderen Regelungen der Artikel 46 bis 76, die folgenden baupolizeilichen Masse:
1) Unter Berücksichtigung von Artikel 43 und Artikel 24 Absatz 1 litera b und Absatz 3 (geschlossene Bauweise in den Zonen Wohnen/Arbeiten WA4 und WA5). 2) Unter Berücksichtigung von Artikel 28 Absatz 3 (Grenzabstand zehn Meter). Vorbehalten bleibt die freie Bestimmung der arealinternen Grenz- und Gebäudeabstände bei gemeinsamer Projektierung gemäss Artikel 75 BauG. GZ 35 Zone kA in m gA in m GL in m Fh tr, Fh gi und Fh in m GZ Gebäude mit Schrägdach Andere Dachformen Fh tr Fh gi Fh
3) Volumen und Dachformen können innerhalb der äusseren Begrenzung, wie sie sich durch ein gleich geneigtes Satteldach mit Fh tr und Fh gi ergibt, frei gewählt werden.
4) Sofern begehbare Flachdächer mit einer offenen Brüstung resp. Absturzsicherung versehen werden, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe um einen Meter. Legende: kA: kleiner Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 gA: grosser Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 GL: …
| Zone | kA in m | gA in m | GL in m | Fh tr, Fh gi und Fh in m | GZ | ||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebäude mit Schrägdach | Andere Dach- formen | ||||||
| Fh tr | Fh gi | Fh | |||||
| a Wohnen W2 | 4.0 | 8.0 | 15.0 | 7.0 | 11.0 | 3) | 0.45 |
| b Wohnen W3 | 4.0 | 10.0 | 25.0 | 8.0 | 12.0 | 10.0 4) | 0.45 |
| c Wohnen W4 | 4.0 | 10.0 | 60.0 | 11.0 | 15.0 | 13.0 4) | 0.45 |
| d Wohnen/Arbeiten WA3 | 4.0 | 10.0 | 25.0 | 9.0 | 13.0 | 11.0 4) | 0.35 |
| e Wohnen/Arbeiten WA4 | 4.0 1) | 10.0 1) | 60.0 | 12.0 | 16.0 | 14.0 4) | – |
| f Wohnen/Arbeiten WA5 | 4.0 1) | 10.0 1) | 60.0 | 15.0 | 19.0 | 17.0 4) | – |
| g Arbeiten A | 4.0 2) | – | – | – | 17.5 | 17.5 4) | – |
Tabelle von S. 35 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 39). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 42, S. 35 | 0.95 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 10 m | Art. 42, S. 35 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 60 m | Art. 42, S. 35 | 0.95 |
| Fassadenhöhe traufseitig | ≤ 11 m | Art. 42, S. 35 | 0.95 |
| Fassadenhöhe giebelseitig | ≤ 15 m | Art. 42, S. 35 | 0.95 |
| Fassadenhöhe | ≤ 13 m | Art. 42, S. 35 | 0.95 |
| Grünflächenziffer | ≥ 45 % | Art. 42, S. 35 | 0.95 |
| Gebäudeabstand | ≥ 6 m | Art. 29 Abs. 1, S. 26 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Thun (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.