Zone WA3 · Thun

Bern · BFS 942 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Die Zone WA3 in Thun (Bern) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan als Originalexemplar von GEOGRID AG Thun
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thun, in denen «WA3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 42BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 35

Nutzungsmass der Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten 1. Baupolizeiliche Masse

1Für die einzelnen Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten gelten, unter Vorbehalt der besonderen Regelungen der Artikel 46 bis 76, die folgenden baupolizeilichen Masse:

1) Unter Berücksichtigung von Artikel 43 und Artikel 24 Absatz 1 litera b und Absatz 3 (geschlossene Bauweise in den Zonen Wohnen/Arbeiten WA4 und WA5). 2) Unter Berücksichtigung von Artikel 28 Absatz 3 (Grenzabstand zehn Meter). Vorbehalten bleibt die freie Bestimmung der arealinternen Grenz- und Gebäudeabstände bei gemeinsamer Projektierung gemäss Artikel 75 BauG. GZ 35 Zone kA in m gA in m GL in m Fh tr, Fh gi und Fh in m GZ Gebäude mit Schrägdach Andere Dachformen Fh tr Fh gi Fh

3) Volumen und Dachformen können innerhalb der äusseren Begrenzung, wie sie sich durch ein gleich geneigtes Satteldach mit Fh tr und Fh gi ergibt, frei gewählt werden.

4) Sofern begehbare Flachdächer mit einer offenen Brüstung resp. Absturzsicherung versehen werden, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe um einen Meter. Legende: kA: kleiner Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 gA: grosser Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 GL: …

ZonekA in mgA in mGL in mFh tr, Fh gi und Fh in mGZ
Gebäude mit SchrägdachAndere Dach- formen
Fh trFh giFh
a Wohnen W24.08.015.07.011.03)0.45
b Wohnen W34.010.025.08.012.010.0 4)0.45
c Wohnen W44.010.060.011.015.013.0 4)0.45
d Wohnen/Arbeiten WA34.010.025.09.013.011.0 4)0.35
e Wohnen/Arbeiten WA44.0 1)10.0 1)60.012.016.014.0 4)–
f Wohnen/Arbeiten WA54.0 1)10.0 1)60.015.019.017.0 4)–
g Arbeiten A4.0 2)–––17.517.5 4)–

Tabelle von S. 35 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 58BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 46

Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen ZBB

1Die Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen umfasst Flächen, die dem öffentlichen Bahnverkehr dienen.

2Zulässig sind a dem Bahn- oder Schiffsbetrieb dienende Nutzungen und b deren Kundinnen und Kunden dienende, standortabhängige Dienstleistungen Dritter.

3Für bahnfremde Nutzungen gemäss Absatz 2 litera b gelten die Fassadenhöhen und die Gebäudelänge der Zone Wohnen/Arbeiten WA3 sowie ein Grenzabstand von vier Metern gegenüber Zonen anderer Nutzung.

6. Besondere baurechtliche Ordnungen

Zonen mit Planungspflicht ZPP 1. Grundsätze

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Art. 59BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 46

1Zonen mit Planungspflicht bezwecken die ganzheitliche, haushälterische und qualitativ anspruchsvolle wirtschaftliche und bauliche Entwicklung wichtiger unüberbauter, unternutzter oder umzunutzender Areale.

2Der Planungszweck, die Art der Nutzung, deren Mass als Planungswert und die Gestaltungsgrundsätze für Bauten, Anlagen und Aussenräume für die einzelnen Zonen mit Planungspflicht sind in Anhang 3 Ziffer 3.2 formuliert.

Dabei handelt es sich etwa um das Güterbahnhof-Areal oder den Gleisbereich am Bahnhof Thun. Die Anlagen der BLS Schifffahrt gelten als eisenbahnrechtliche Anlagen und sind dementsprechend innerhalb dieser Zone zulässig. Dies betrifft insbesondere die BLS-Werft.

Neben den Nutzungen des Bahn- oder Schiffsbetrieb im engeren Sinn sind auch den Bahn- und Schiffskundinnen und -kunden dienende Dienstleistungen wie Läden, Verkaufsstände, Informationsstellen, Bushaltestellen, Veloabstellplätze u. ä. auf Bahnarealen zulässig.

Vergleiche Artikel 42 bezüglich Masse der Zone Wohnen/Arbeiten WA3. Gemäss Artikel 93 BauG setzt das Bauen in einer ZPP grundsätzlich eine rechtskräftige UeO (gemäss Art. 88 BauG) voraus; diese wird durch den Gemeinderat erlassen. Die Befreiung von der Planungspflicht richtet sich nach Artikel 93 Absatz 1 und 2 BauG.

Für bestehende Bauten in einer ZPP gilt die Besitzstandsgarantie nach Artikel 3 BauG. Sie dürfen insbesondere auch dann erweitert oder ergänzt werden, wenn die minimal vorgesehene Geschossflächenziffer dadurch nicht erreicht wird. Die Qualitätssicherung wird in solchen Fällen d …

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 39). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 42, S. 350.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 42, S. 350.95
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 42, S. 350.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 9 mArt. 42, S. 350.95
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 13 mArt. 42, S. 350.95
Fassadenhöhe≤ 11 mArt. 42, S. 350.95
Grünflächenziffer≥ 35 %Art. 42, S. 350.95
Gebäudeabstand≥ 6 mArt. 29 Abs. 1, S. 260.90

Extrahiert aus der BZO Thun (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA3

Was gilt in der Zone WA3 in Thun?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thun erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Gebäudeabstand ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thun. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thun?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Thun ein?
Baugesuche in Thun laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WA3 in der BZO Thun?
3 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thun erwähnen die Zone WA3 namentlich, darunter Art. 42, Art. 58, Art. 59. BZO Thun lesen →

Weitere Zonen in Thun