Zone W3 · Thun

Bern · BFS 942 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Die Zone W3 in Thun (Bern) ist mit 8 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan als Originalexemplar von GEOGRID AG Thun
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thun, in denen «W3» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 27BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 76

BMBV:

1Zur anrechenbaren Grundstücksfläche (aGSF) gehören die in der entsprechenden Bauzone liegenden Grundstücksflächen bzw. Grundstücksteile.

2Die Flächen der Hauszufahrten werden angerechnet.

3Nicht angerechnet werden die Flächen der Basis- und Detailerschliessung. 76

1.3 Skizzen zu Gebäuden und Gebäudeteilen An- und Kleinbauten

Vergleiche Artikel 33. 77 Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten Gebäudelänge und -breite 1) Die Gebäudelänge ist die längere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, das die projizierte Fassadenlinie umfasst. 2) Die Gebäudebreite ist die kürzere Seite des flächenkleinsten Rechtecks, das die projizierte Fassadenlinie umfasst. 3) Anbauten im Sinne von Artikel 33 werden nicht an die Gebäudelänge oder Gebäudebreite angerechnet, sofern sie nicht zwei oder mehr Hauptgebäude miteinander verbinden. 4) Beträgt der Versatz der Fassadenlinie in der Situation mindestens fünf Meter, wird ein neuer Fassadenabschnitt gebildet.

Vergleiche Artikel 34 und 35.

Nach Artikel 12 und Artikel 13 BMBV: 78

1.4 Gebäudeabmessungen horizontal

Massgebend sind die Fassadenabschnitte wie sie sich aufgrund der projizierten Fassadenlinie ergeben. 79

1.5 Gebäudeabmessungen vertikal Fassadenhöhe bei Flachdächern, Mansarddächern und Tonnendächern Die Fassadenhöhe ist der grösste Höhenunterschied zwischen der Schnittlinie der Fassadenflucht mit der Oberkante der Dachkonstruktion und der dazugehörigen Fassadenlinie. Die Fassadenhöhe ist bei Flachdächern, Mansarddächern sowie Tonnendächern auf allen Seiten einzuha …

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Art. 39BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 228

1Die Zonen für öffentliche Nutzungen, Kategorien a–c, bezeichnen die für Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse verwendeten oder benötigten Grundstücke (baupolizeiliche Masse vergleiche Art. 24).

kGA gGa GH GZ GL AZ min. WA

in m in m in m

in m

in % der BGF ZöN a, b, c 5 * – 17.5 * – – – –

* Vergleiche auch Zonenvorschriften in Artikel 39.

2Die Zone für öffentliche Nutzungen a ist für stark durchgrünte Anlagen wie Parks, Familiengärten, Spiel- und Sportplätze, Friedhöfe und dergleichen bestimmt. Es sind nur der Benützung dieser Anlagen dienende Bauten gestattet. Die Nutzung und Gestaltung der Flächen für Familiengärten richtet sich nach dem städtischen Reglement für die Erstellung von Familiengärten.

3Die Zone für öffentliche Nutzungen b ist für öffentliche Bauten wie Schul-, Sportanlagen mit Turnhallen, kirchliche Bauten, Spitäler und dergleichen bestimmt.

4Die Zone für öffentliche Nutzungen c ist für eine intensive Nutzung mit öffentlichen Bauten und technischen Werken wie Parkierungsanlagen, Anlagen der Ver- und Entsorgung, Werkhöfe und dergleichen, bestimmt.

5Die Gebäudeabstände innerhalb der Zone für öffentliche Nutzungen richten sich nach den Bedürfnissen einer zweckmässigen öffentlichen Überbauung.

6Gegenüber Grundstücken in anderen Zonen sind der reglementarische Grenzabstand sowie ein Mehrlängenzuschlag einzuhalten. Unterschreitet der Gebäudeabstand innerhalb der Zone für öffentliche Nutzungen 10,00 Meter, gilt für die Berechnung des Mehrlängenzuschlages zum Grenzabstand die Gesamtl …

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Art. 42BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 35

Nutzungsmass der Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten 1. Baupolizeiliche Masse

1Für die einzelnen Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten gelten, unter Vorbehalt der besonderen Regelungen der Artikel 46 bis 76, die folgenden baupolizeilichen Masse:

1) Unter Berücksichtigung von Artikel 43 und Artikel 24 Absatz 1 litera b und Absatz 3 (geschlossene Bauweise in den Zonen Wohnen/Arbeiten WA4 und WA5). 2) Unter Berücksichtigung von Artikel 28 Absatz 3 (Grenzabstand zehn Meter). Vorbehalten bleibt die freie Bestimmung der arealinternen Grenz- und Gebäudeabstände bei gemeinsamer Projektierung gemäss Artikel 75 BauG. GZ 35 Zone kA in m gA in m GL in m Fh tr, Fh gi und Fh in m GZ Gebäude mit Schrägdach Andere Dachformen Fh tr Fh gi Fh

3) Volumen und Dachformen können innerhalb der äusseren Begrenzung, wie sie sich durch ein gleich geneigtes Satteldach mit Fh tr und Fh gi ergibt, frei gewählt werden.

4) Sofern begehbare Flachdächer mit einer offenen Brüstung resp. Absturzsicherung versehen werden, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe um einen Meter. Legende: kA: kleiner Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 gA: grosser Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 GL: …

ZonekA in mgA in mGL in mFh tr, Fh gi und Fh in mGZ
Gebäude mit SchrägdachAndere Dach- formen
Fh trFh giFh
a Wohnen W24.08.015.07.011.03)0.45
b Wohnen W34.010.025.08.012.010.0 4)0.45
c Wohnen W44.010.060.011.015.013.0 4)0.45
d Wohnen/Arbeiten WA34.010.025.09.013.011.0 4)0.35
e Wohnen/Arbeiten WA44.0 1)10.0 1)60.012.016.014.0 4)–
f Wohnen/Arbeiten WA54.0 1)10.0 1)60.015.019.017.0 4)–
g Arbeiten A4.0 2)–––17.517.5 4)–

Tabelle von S. 35 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 45BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 37

1Die Grünflächenziffer (GZ) ist je Parzelle einzuhalten; eine Nutzungsübertragung ist ausgeschlossen.

2Teile der Parzelle, die einer Zone ohne Grünflächenziffer angehören, sind nicht anzurechnen.

3Bei bestehenden Gebäuden mit gemeinsamer Grünfläche kann von der Grünflächenziffer abgewichen werden, sofern der gemeinsame Grünraum im Wesentlichen ungeschmälert erhalten bleibt und qualitativ aufgewertet wird. Vergleiche dazu Artikel 24 Absatz 1 litera b und Absatz 3.

Beispiel: Liegt ein Teil der Parzelle in der Uferschutzzone und der Hauptteil in der Zone Wohnen W3, so muss die Grünflächenziffer über den Hauptteil der Zone Wohnen W3 innerhalb der Parzelle eingehalten werden. Der Teil der Uferschutzzone kann nicht angerechnet werden.

Vergleiche Merkblatt Grünflächenziffer. 37

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Art. 57BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 45

Landwirtschaftszone LWZ

1Die der Landwirtschaftszone zugewiesenen Gebiete sind nach Massgabe des Bundesrechts zu nutzen.

2Für Bauten ausserhalb der Bauzonen, die eine Ausnahme gemäss Artikel 24 ff. Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG)14 beanspruchen, gelten die baupolizeilichen Masse der Zone Wohnen W3.

14SR 700

4Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe II. Diese Gebiete sind Freiflächen nach Artikel 3 Absatz 1 litera c SFG. Bauten und Anlagen sind im Rahmen der Besitzstandsgarantie nach Artikel 3 BauG gestattet. Artikel 57 ergänzt die übergeordneten Vorschriften zur Landwirtschaftszone (Art. 16, 16 a–b, 24, 24 a–d, 25 und 37 a RPG sowie Art. 26 bis 30, 34 bis 38 und 39 bis 43 Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 [RPV, SR 700.1]).

Vergleiche Artikel 42 Absatz 1. 45

3Es gilt die Lärmempfindlichkeitsstufe III.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe II

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 39). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 42, S. 350.95
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 42, S. 350.95
Gebäudelänge≤ 25 mArt. 42, S. 350.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 8 mArt. 42, S. 350.95
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 12 mArt. 42, S. 350.95
Fassadenhöhe≤ 10 mArt. 42, S. 350.95
Grünflächenziffer≥ 45 %Art. 42, S. 350.95
Gebäudeabstand≥ 6 mArt. 29 Abs. 1, S. 260.90

Extrahiert aus der BZO Thun (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W3

Was gilt in der Zone W3 in Thun?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 25 m. Insgesamt sind 8 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thun erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W3 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Gebäudeabstand ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thun. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thun?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Thun ein?
Baugesuche in Thun laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W3 in der BZO Thun?
5 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thun erwähnen die Zone W3 namentlich, darunter Art. 27, Art. 39, Art. 42. BZO Thun lesen →

Weitere Zonen in Thun