Zone ZBB · Thun

Bern · BFS 942 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Die Zone ZBB in Thun (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge 25. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan als Originalexemplar von GEOGRID AG Thun
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thun, in denen «ZBB» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 58BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 46

Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen ZBB

1Die Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen umfasst Flächen, die dem öffentlichen Bahnverkehr dienen.

2Zulässig sind a dem Bahn- oder Schiffsbetrieb dienende Nutzungen und b deren Kundinnen und Kunden dienende, standortabhängige Dienstleistungen Dritter.

3Für bahnfremde Nutzungen gemäss Absatz 2 litera b gelten die Fassadenhöhen und die Gebäudelänge der Zone Wohnen/Arbeiten WA3 sowie ein Grenzabstand von vier Metern gegenüber Zonen anderer Nutzung.

6. Besondere baurechtliche Ordnungen

Zonen mit Planungspflicht ZPP 1. Grundsätze

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe11Art. 58, S. 460.70
Gebäudelänge25Art. 58, S. 460.70
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 58, S. 460.85
Gebäudeabstand≥ 6 mArt. 29 Abs. 1, S. 260.90

Extrahiert aus der BZO Thun (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZBB

Was gilt in der Zone ZBB in Thun?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge 25. Insgesamt sind 4 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thun erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZBB einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudeabstand ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thun. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thun?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Thun ein?
Baugesuche in Thun laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZBB in der BZO Thun?
1 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thun erwähnen die Zone ZBB namentlich, darunter Art. 58. BZO Thun lesen →

Weitere Zonen in Thun