Zone ZBB · Thun
Bern · BFS 942 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen
Die Zone ZBB in Thun (Bern) ist mit 4 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge 25. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
- Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
- Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
- Baugespann / Profilierung im Gelände
- Situationsplan als Originalexemplar von GEOGRID AG Thun
- Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
- Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
- Angaben zur Erdbebensicherheit
- Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel)
- Ablauf nach der Einreichung
- Bauinspektorat Stadt Thun
- 033 225 83 71
- bauinspektorat@thun.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Thun, in denen «ZBB» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 58BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 46
Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen ZBB
1Die Zone für Bauten und Anlagen auf Bahnarealen umfasst Flächen, die dem öffentlichen Bahnverkehr dienen.
2Zulässig sind a dem Bahn- oder Schiffsbetrieb dienende Nutzungen und b deren Kundinnen und Kunden dienende, standortabhängige Dienstleistungen Dritter.
3Für bahnfremde Nutzungen gemäss Absatz 2 litera b gelten die Fassadenhöhen und die Gebäudelänge der Zone Wohnen/Arbeiten WA3 sowie ein Grenzabstand von vier Metern gegenüber Zonen anderer Nutzung.
6. Besondere baurechtliche Ordnungen
Zonen mit Planungspflicht ZPP 1. Grundsätze
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Fassadenhöhe | 11 | Art. 58, S. 46 | 0.70 |
| Gebäudelänge | 25 | Art. 58, S. 46 | 0.70 |
| Grenzabstand (klein) | ≥ 4 m | Art. 58, S. 46 | 0.85 |
| Gebäudeabstand | ≥ 6 m | Art. 29 Abs. 1, S. 26 | 0.90 |
Extrahiert aus der BZO Thun (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.