Zone WA5 · Thun

Bern · BFS 942 · Gemeindeprofil · alle 8 Zonen

Die Zone WA5 in Thun (Bern) ist mit 7 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
  • Situationsplan als Originalexemplar von GEOGRID AG Thun
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Thun, in denen «WA5» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 24BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 23

2. Geschlossene Bauweise

1Die geschlossene Bauweise gilt a in den Altstadt- und Ortsbildgebieten oder Teilen davon, in denen sie bereits heute vorherrscht, und b in den Zonen Wohnen/Arbeiten WA4 und WA5 jeweils in der ersten Bautiefe entlang folgender Strassen: Aarestrasse, Allmendstrasse, Bahnhofstrasse, Bernstrasse, Burgstrasse, Frutigenstrasse, Grabenstrasse, Hohmadstrasse, Kasernenstrasse östlich Stockhornstrasse, Krankenhausstrasse, Kyburgstrasse, Länggasse, Mittlere Strasse östlich Stockhornstrasse, Mönchstrasse, Pestalozzistrasse, Rampenstrasse, Schlossmattstrasse, Schulstrasse, Steffisburgstrasse, Waisenhausstrasse sowie entlang der Bahnlinie.

2In den Gebieten nach Absatz 1 litera b kann zu Gunsten einer annähernd geschlossenen Bebauung auf einen Zusammenbau verzichtet werden, sofern das benachbarte Gebäude keine Brandmauer aufweist.

3Gegenüber Grundstücken und Bauten in Zonen und Gebieten mit offener Bauweise gilt für Gebäude ein Grenzabstand von vier Metern, sofern nicht der grosse Grenzabstand gemäss Artikel 43 eingehalten werden muss. Vergleiche dazu Artikel 25 bis 32 und 42 bis 45. Bei der geschlossenen Bauweise werden die Hauptgebäude mindestens auf einer Seite an die Grenze gestellt und mit einer Brandmauer zusammengebaut. Liegt eine Parzellengrenze zwischen den Bauten, ist beim Zusammenbau somit kein privatrechtliches Grenzbaurecht mehr erforderlich. Vergleiche dazu auch Artikel 42 Absatz 1 und Artikel 43. Ortsbildgebiete siehe Artikel 71 und Anhang 4 Ziffer 4.2; ein Ortsbild mit vorherrschender geschlossener …

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Art. 40BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 34

Geschäftszone

1Die Zone Wohnen/Arbeiten WA5 im Bereich der Migros Dürrenast (Parzellen Thun 2 [Strättligen]-Grundbuchblatt Nrn. 2426 und 2454) ist eine Geschäftszone nach Artikel

20Absatz 3 BauG.

2Alle übrigen Gebiete der Zonen Wohnen/Arbeiten entsprechen nicht einer Geschäftszone nach Artikel 20 Absatz 3 BauG.

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Art. 42BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 35

Nutzungsmass der Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten 1. Baupolizeiliche Masse

1Für die einzelnen Zonen Wohnen, Wohnen/Arbeiten und Arbeiten gelten, unter Vorbehalt der besonderen Regelungen der Artikel 46 bis 76, die folgenden baupolizeilichen Masse:

1) Unter Berücksichtigung von Artikel 43 und Artikel 24 Absatz 1 litera b und Absatz 3 (geschlossene Bauweise in den Zonen Wohnen/Arbeiten WA4 und WA5). 2) Unter Berücksichtigung von Artikel 28 Absatz 3 (Grenzabstand zehn Meter). Vorbehalten bleibt die freie Bestimmung der arealinternen Grenz- und Gebäudeabstände bei gemeinsamer Projektierung gemäss Artikel 75 BauG. GZ 35 Zone kA in m gA in m GL in m Fh tr, Fh gi und Fh in m GZ Gebäude mit Schrägdach Andere Dachformen Fh tr Fh gi Fh

3) Volumen und Dachformen können innerhalb der äusseren Begrenzung, wie sie sich durch ein gleich geneigtes Satteldach mit Fh tr und Fh gi ergibt, frei gewählt werden.

4) Sofern begehbare Flachdächer mit einer offenen Brüstung resp. Absturzsicherung versehen werden, erhöht sich die zulässige Fassadenhöhe um einen Meter. Legende: kA: kleiner Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 gA: grosser Grenzabstand, vergleiche Artikel 25 bis 32 GL: …

ZonekA in mgA in mGL in mFh tr, Fh gi und Fh in mGZ
Gebäude mit SchrägdachAndere Dach- formen
Fh trFh giFh
a Wohnen W24.08.015.07.011.03)0.45
b Wohnen W34.010.025.08.012.010.0 4)0.45
c Wohnen W44.010.060.011.015.013.0 4)0.45
d Wohnen/Arbeiten WA34.010.025.09.013.011.0 4)0.35
e Wohnen/Arbeiten WA44.0 1)10.0 1)60.012.016.014.0 4)–
f Wohnen/Arbeiten WA54.0 1)10.0 1)60.015.019.017.0 4)–
g Arbeiten A4.0 2)–––17.517.5 4)–

Tabelle von S. 35 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

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Art. 43BZO Baureglement der Stadt Thun 2022 · S. 37

2. Geschlossene Bauweise In den Zonen Wohnen/Arbeiten WA4 und WA5 mit geschlossener Bauweise gemäss Artikel 24 Absatz 1 litera b entfällt der seitliche Grenzabstand, sofern nicht eine Zone mit offener Bauweise angrenzt. Der grosse Grenzabstand gilt unverändert. Er reduziert sich jedoch auf vier Meter, sofern auf der strassenabgewandten Seite die gleiche Zone angrenzt. Im Weiteren entfällt die maximale Gebäudelänge, sofern die Ausrichtung der Baute längs der Strasse erfolgt.

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 39). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 42, S. 350.90
Grenzabstand (gross)≥ 10 mArt. 42, S. 350.90
Gebäudelänge≤ 60 mArt. 42, S. 350.95
Fassadenhöhe traufseitig≤ 15 mArt. 42, S. 350.95
Fassadenhöhe giebelseitig≤ 19 mArt. 42, S. 350.95
Fassadenhöhe≤ 17 mArt. 42, S. 350.95
Gebäudeabstand≥ 6 mArt. 29 Abs. 1, S. 260.90

Extrahiert aus der BZO Thun (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone WA5

Was gilt in der Zone WA5 in Thun?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Gebäudelänge ≤ 60 m. Insgesamt sind 7 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Thun erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone WA5 einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, Grenzabstand (gross) ≥ 10 m, Gebäudeabstand ≥ 6 m, nach der Bau- und Zonenordnung Thun. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Thun?
9 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Thun ein?
Baugesuche in Thun laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Bauinspektorat Stadt Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone WA5 in der BZO Thun?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Thun erwähnen die Zone WA5 namentlich, darunter Art. 24, Art. 40, Art. 42. BZO Thun lesen →

Weitere Zonen in Thun