Reiden
Vollgeschosse in Reiden
Die Zahl der Vollgeschosse ist in Reiden in 10 von 12 Zonen festgelegt, die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 5 Vollgeschosse. Rechtsgrundlage ist meist Art. 6 der Bau- und Zonenordnung.
Die Zahl der Vollgeschosse begrenzt, wie viele volle Geschosse ein Gebäude haben darf. Dach-, Attika- und Untergeschosse zählen je nach Reglement nicht oder nur unter Bedingungen mit.
| Zone | Vollgeschosse | Fundstelle |
|---|---|---|
| D | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 6, S. 7 |
| K | ≤ 4 Vollgeschosse | Art. 7, S. 7 |
| SK | ≤ 5 Vollgeschosse | Art. 24, S. 11 |
| W1 | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 12, S. 8 |
| W2A | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 10, S. 8 |
| W2B | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 11, S. 8 |
| W2L | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 9, S. 8 |
| W3 | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 8, S. 7 |
| WA2 | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 14, S. 9 |
| WA3 | ≤ 3 Vollgeschosse | Art. 13, S. 9 |
Extrahiert aus der BZO Reiden (Original). Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft; massgeblich ist der Originalerlass.
Art. 6 im Wortlaut, Seite 7
Art. 6 Dorfzone (D) 1 Zweck: Die Dorfzone bezweckt die Erhaltung der räumlichen und baulichen Eigenarten und die gestalterisch gute Einordnung von Neu- und Umbauten in den gewachsenen Ortskern. Insbeson- dere sollen in Reiden die Randbebauungen entlang der Kantonsstrasse erhalten bleiben. 2 Nutzung: Wohnungen, Büros, Restaurants, Verkaufsgeschäfte, Dienstleistungsbetriebe, höchs- tens mässig störendes Gewerbe 3 Voraussetzungen zur Überbauung einzelner oder mehrerer Parzellen: Für die Überbauung einer einzelnen Parzelle auf Grundlage der Parzellierung des vorliegenden Zonenplanes besteht im Rah- men der Zonenbestimmungen Baufreiheit. Als Voraussetzung zur gemeinsamen Überbauung be- nachbarter Parzellen ist ein Gestaltungsplan bzw. ein qualifiziertes Wettbewerbsverfahren erforder- lich. Mit dem Gestaltungsplan bzw. dem Projektwettbewerb sind insbesondere die Gebäudestel- lung, die Umgebungsgestaltung und die Bepflanzung so zu regeln, dass die Einordnung ins Orts- bild gewährleistet wird. 4 Bauweise: Neubauten dürfen höchstens 3 Vollgeschosse, 13.00 m Gebäudetiefe und 26.00 m Gebäudelänge aufweisen. Für Ersatzbauten kann die zuständige Stelle Mehrlängen gestatten.3 5 Gestaltung: Für bauliche Veränderungen sind architektonisch qualitätsvolle Lösungen zu verwirk- lichen. 6 Der Abbruch von Altbauten ist bewilligungspflichtig. Die Abbruchbewilligung wird erst erteilt, wenn eine Baubewilligung für einen Ersatzbau vorliegt, mit Ausnahme für Bauten, deren Abbruch aus Gründen des Ortsbildschutzes und der Sicherheit erwünscht ist. 7 Lärmempfindlichkeitsstufe: III
Häufige Fragen
Wie gross ist die Zahl der Vollgeschosse in Reiden?
Das hängt von der Zone ab: die Werte reichen von 1 Vollgeschosse bis 5 Vollgeschosse, festgelegt in 10 von 12 Zonen. Welche Zone an einer Adresse gilt, zeigt die Zonenauskunft mit dem ÖREB-Kataster.
Wo steht die Zahl der Vollgeschosse in der Bauordnung Reiden?
Meist in Art. 6 der Bau- und Zonenordnung Reiden, auf baureif im Wortlaut lesbar. Die Fundstelle je Zone steht in der Tabelle.