Art. 24 · Sonderbauzone Kurhaus (SK)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 11 · Original-PDF
1Die Sonderbauzone umfasst das Gebiet des Kurhauses. Zulässig sind alle Nutzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des Kurhauses (Innen- und Aussenbäder sowie weitere Wellness-Einrichtungen im Innen- und Aussenbereich, Restaurant-, Seminar- und Hotelbetrieb, Parkplätze etc.) sowie Wohnnutzungen.
2Maximal 80 % der anrechenbaren Geschossflächen dürfen für Wohnnutzungen verwendet werden.
3Zulässig sind maximal fünf Vollgeschosse, wobei das fünfte Vollgeschoss in das Dach integriert werden muss.
4Die maximal zulässige Gebäudegrundfläche beträgt 1'200 m2.
11Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 24. Mai 2023, genehmigt vom Regierungsrat mit Entscheid Nr. 1112 am 14. Oktober 2025. 11 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013
5Im Gestaltungsplan werden gemäss den Vorgaben des Gemeinderates insbesondere das Mass der Aussenanlagen und die erforderlichen Massnahmen zum Schutz des Orts- und Landschaftsbildes festgelegt.
6Die Parkierung ist soweit möglich unter Terrain anzuordnen.
7Beim Gestaltungsplanverfahren ist ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren mittels Fachgremium auszuführen.
8Lärmempfindlichkeitsstufe: II
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.