Art. 12 · Eingeschossige Wohnzone (W1)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 8 · Original-PDF
1Nutzung: Freistehende Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung darf max. 50 % der Wohnfläche der Hauptwohnung betragen.
2Vollgeschosse: höchstens 1
3Ausnützungsziffer: höchstens 0.25
4Gebäudelänge: höchstens 20.00 m
5Dachgestaltung: Dächer sind bezüglich Gestaltung, Eindeckungsmaterial und Farbwahl besonders sorgfältig in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern.
6Fassadengestaltung: Grelle oder ausgefallene Farben und reflektierende Materialien sind nicht zugelassen.
7Umgebungsgestaltung: Steile Böschungen und Stützmauern sind auf das Notwendigste zu beschränken und durch Bepflanzung zu kaschieren.
8Lärmempfindlichkeitsstufe: II 8 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.