Zone K · Reiden

Luzern · BFS 1140 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen

Hinweis: Für Reiden gilt weiterhin das alte Baurecht (Anhang 1 PBG/PBV): Ausnützungsziffer und Vollgeschosse statt Überbauungsziffer und Gesamthöhe. Der Kanton setzt die harmonisierten Baubegriffe gemeindeweise in Kraft; Reiden ist noch nicht umgestellt. Achtung: Die Überbauungsziffer heisst in beiden Regimen gleich, misst aber Verschiedenes.

Die Zone K in Reiden (Luzern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Aktueller Situationsplan 1:500
  • Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
  • Umgebungsplan 1:100
  • Pläne der Abwasseranlagen 1:100
  • Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
  • Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
  • Berechnung der Bauziffern
  • Energienachweis
  • Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
  • Einreichung 2-fach in Papier plus eFormular
  • Material- und Farbkonzept
  • Wasseranschlussgesuch (getrennt nach Ortsteil)
  • Abwasserdeklaration provisorisch (Online-Schalter)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Reiden, in denen «K» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 4BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 5

Grundsätze der Siedlungsentwicklung

1Siedlungslücken sind nach Möglichkeit zu schliessen, über mehrere Jahre leerstehende Gebäude zu vermeiden. Die zuständige Stelle führt ein Verzeichnis über die zu schliessenden Baulücken und leer stehende Gebäude. Sie unterstützt die Eigentümer im Rahmen ihrer Möglichkeiten bei der Suche nach Käufern, Baurechtsinteressenten oder Mietern.1

2Voraussetzung für eine Einzonung ist ein öffentlich beurkundeter Kaufrechtsvertrag gemäss Art. 216 Abs. 2 des Schweizerischen Obligationenrechts zwischen der Gemeinde und den betroffenen Grundeigentümern, in der letztere erklären, das neue Bauland innert einer zu setzenden Frist zu überbauen bzw. an bauwillige Interessenten zu verkaufen. Bei Nichteinhalten dieser Frist erhält die Gemeinde automatisch das Recht, das Land zu einem im Voraus festgelegten Preis zu kaufen. 3 ln den Bauzonen sind innert 7 Jahren nach Beschlussfassung über die entsprechende Zonenfestlegung massgebliche Bauvorhaben in Angriff zu nehmen (Einreichung eines dem Zonenzweck entsprechenden Baugesuchs, Erarbeitung eines Gestaltungsplans oder eines Erschliessungsprojekts etc.). Bei Nichteinhalten dieser Frist prüft die zuständige Stelle die Zweckmässigkeit einer Auszonung und der Gemeinderat beantragt gegebenenfalls den Stimmberechtigten, die entsprechenden Areale in dem dafür vorgesehenen Verfahren der Landwirtschaftszone oder dem Übrigen Gebiet B zuzuweisen. Dabei ist die Gemeinde nicht entschädigungspflichtig.2

1Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Re …

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Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 6

Zoneneinteilung, Zonenpläne Das Gemeindegebiet wird - soweit es nicht im Wald liegt - in folgende Zonen eingeteilt:

1Bauzonen:

–Dorfzone D

–Kernzone K

–Dreigeschossige Wohnzone W3

–Zweigeschossige Wohnzone Langnau W2L

–Zweigeschossige Wohnzone A W2A

–Zweigeschossige Wohnzone B W2B

–Eingeschossige Wohnzone W1

–Dreigeschossige Wohn- und Arbeitszone WA3

–Zweigeschossige Wohn- und Arbeitszone WA2

-  Arbeitszone III
A III
-  Arbeitszone IV

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.

A IV

–Weilerzone Gishalden WZ

–Zone für öffentliche Zwecke ÖZ

–Zone für Schiessanlagen S * Planungszone

–Golfzone GO

–Zone für Schrebergärten SG

–Grünzone GR

–Grünzone Gewässerraum GG

–Sonderbauzone Kurhaus SK

–Sonderbauzone Sägerei Langnau SL - Sonderbauzone Lupfen SBL

–Sonderbauzone Sägerei Richenthal SR

–Rekultivierungszone RK

2Nichtbauzonen:

–Landwirtschaftszone LW

–Übrige Gebiete A ÜGA

–Reservezone R

–Freihaltezone F - Freihaltezone Gewässerraum FG

3Schutzzonen:

–Naturschutzzone NS

–Landschaftsschutzzone (überlagert) LS * Planungszone

–Geotopschutzzone (überlagert) GS * Planungszone

4Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen sind die Zonenpläne Siedlung (je 1:5'000) sowie Landschaft (1:10'000) massgebend. Die Zonenpläne sind Bestandteil des Reglements und können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die verkleinerten, diesem Reglement beigelegten Zonenpläne haben orientierenden Charakter und sind nicht rechtsverbindlich.

5Der Berechnungsfaktor gemäss § 9 des Anhangs …

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Art. 7BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 7

Kernzone (K)

1Zweck: Die Kernzone bezweckt eine siedlungsbaulich und architektonisch qualitätsvolle Erweiterung und Aufwertung des Dorfkerns.

2Nutzung: Wohnbauten und höchstens mässig störende Geschäfts- und Gewerbebetriebe.

3Bebauungsplan: Es wird ein Bebauungsplan erlassen, der die Zuweisung der Nutzung, die Anordnung der Baubereiche und der Freiräume, die Erschliessung und die Anordnung der Abstellplätze in genereller Weise festlegt. Der Bebauungsplan kann, gestützt auf eine das ganze Gebiet umfassende Planungsstudie, auch für Teilgebiete erlassen werden.

4Vollgeschosse: Höchstens 4.

5Einschränkung: Ein- oder Zweifamilienhäuser sind nicht zulässig.

6Lärmempfindlichkeitsstufe: III

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Art. 13BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 9

Dreigeschossige Wohn- und Arbeitszone (WA3)

1Nutzung: Nicht oder nur mässig störende Betriebe, Wohnbauten. Betriebe mit wesentlichen Geruchsemissionen sind verboten.

2Vollgeschosse: höchstens 3

3Ausnützungsziffer: höchstens 0.80, wovon höchstens 0.50 für Wohnzwecke. Im Rahmen eines Gestaltungsplans können davon abweichende Wohnanteile festgelegt werden.

4Gebäudelänge: höchstens 60.00 m.

5Gestaltung: Für Anlagen, Lager- und Umschlagplätze von Gewerbebetrieben legt die zuständige Stelle im Rahmen der Baubewilligung Gestaltungs- und Bepflanzungsauflagen fest.4

6Lärmempfindlichkeitsstufe: III

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Art. 14BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 9

Zweigeschossige Wohn- und Arbeitszone (WA2)

1Nutzung: Nicht oder nur mässig störende Betriebe, Wohnbauten. Betriebe mit wesentlichen Geruchsemissionen sind verboten. Reine Wohnbauten richten sich nach den Bestimmungen der zweigeschossigen Wohnzone W2.

2Vollgeschosse: höchstens 2

3Ausnützungsziffer: höchstens 0.60, wovon höchstens 0.40 für Wohnzwecke. Im Rahmen eines Gestaltungsplans können davon abweichende Wohnanteile festgelegt werden.

4Gebäudelänge: höchstens 35.00 m.

5Gestaltung: Für Anlagen, Lager- und Umschlagplätze von Gewerbebetrieben die zuständige Stelle im Rahmen der Baubewilligung Gestaltungs- und Bepflanzungsauflagen fest.5

6Lärmempfindlichkeitsstufe: III

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Art. 31BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 15

Naturschutzzone (NS)

1Die Naturschutzzone bezweckt den Schutz und die Aufwertung ökologisch wertvoller Naturstandorte. Die als Naturschutzzone bezeichneten Gebiete sind im Zonenplan Landschaft nummeriert und im Anhang 3 aufgeführt.

2Nicht zulässig sind insbesondere:

–Bauten und Anlagen jeder Art

–Terrainveränderungen (Abgrabungen, Aufschüttungen, Materialablagerungen und -abbau,

–Entwässerungen oder andere Veränderungen des Wasserhaushaltes,

–das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen, anderen Provisorien, Kleinbauten oder dergleichen

–Ausgraben und Zerstören von standortgerechten einheimischen Pflanzen und Pflanzenbeständen, Aufforsten und Anlegen neuer Baumbestände

–Stören, Fangen oder Töten von einheimischen Tieren, vorbehältlich der Bestimmungen über die Jagd und Fischerei

–Betreten der Gebiete abseits der vorhandenen Wege.

3Auf Flächen, wo eine landwirtschaftliche Nutzung bzw. Pflege nötig und sinnvoll ist, gelten folgende Nutzungsbestimmungen:

–Die Vegetation ist einmal pro Jahr zu schneiden, das Schnittgut ist abzuführen.

–Die Feuchtgebiete sind im Zeitraum von Mitte September bis Mitte Februar zu mähen.

–Die Trockengebiete dürfen frühestens Mitte Juli geschnitten werden.

–Sämtliche übrigen landwirtschaftlichen Nutzungen, insbesondere Düngung und Beweidung sind verboten. Abweichende Bestimmungen sind mittels Bewirtschaftungsvereinbarungen oder durch Verfügungen festzulegen. Sie dürfen dem Schutzzweck nicht widersprechen.

4Nutzung und Pflege im Sinn von Absatz 3 werden in Verträgen mit dem Kanton und den Bewirtschafte …

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Art. 35BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 16

Kulturdenkmäler (KD)

1Das BZR unterscheidet zwischen "erhaltenswerten", "schützenswerten" und "kantonal geschützten" Kulturdenkmälern. Zusätzlich sind im Zonenplan "Baugruppen" ausgeschieden, die Einzelobjekte zusammenfassen, deren Wirkung in der Gruppe liegt. Verbindliche Grundlage der immobilen "erhaltenswerten" und "schützenswerten" Kulturdenkmäler und der Baugruppen ist das Bauinventar des Kantons Luzern vom 25. Januar 2014. 2 a) "Kantonal geschützte" Kulturdenkmäler unterstehen dem Gesetz über den Schutz der Kulturdenkmäler. Bauliche Massnahmen an diesen Objekten oder in deren Umgebung sind der zuständigen Dienststelle vorgängig zur Bewilligung einzureichen.

b)"Schützenswerte" und "erhaltenswerte" Kulturdenkmäler sind an ihrem Standort zu bewahren. Sie können nach den Bedürfnissen des heutigen Lebens- und Wohnens für bisherige und passende neue Zwecke genutzt werden und unter Berücksichtigung ihres Wertes gestalterisch qualitätvoll verändert werden. "Schützenswerte" Kulturdenkmäler dürfen weder abgebrochen noch durch Veränderungen in ihrer Umgebung beeinträchtigt werden. Zu geplanten baulichen Massnahmen ist die Stellungnahme der zuständigen Dienststelle einzuholen. Bei "erhaltenswerten" Kulturdenkmälern legt der Gemeinderat Massnahmen des Objektschutzes, des Umgebungsschutzes und des Unterhalts auf Vorschlag von Fachleuten und nach 16 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 Anhörung der Eigentümer fest. Ein Abbruch ist nur dann zulässig, wenn die Erhaltung des Kulturdenkmals nachweislich unverhältnismässig ist. …

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Art. 48BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 21

Antennenanlagen

1Antennen und vergleichbare Anlagen (z.B. solartechnische Anlagen) haben sich gut in das Ortsund Landschaftsbild einzuordnen.

2Aus Gründen des Orts- und Landschaftsschutzes sind Antennen und vergleichbare Anlagen in folgenden Zonen bzw. auf folgenden Parzellen nicht gestattet: Dorfzone, zweigeschossige Wohnzone B in empfindlicher Lage (südlich des Kommendehügels), zweigeschossige Wohnzone A (Parzellen 520.406-418), Zone für öffentliche Zwecke (Nr. 6 Kirche) und Grünzone (Nr. 1 Kommendehügel und Nr. 3 Hubel). Ausnahmen können bewilligt werden, wenn keine Alternativen zumutbar sind und das Orts- oder Landschaftsbild nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

3Die Standorte für die Einrichtung von Antennen und vergleichbaren Anlagen sind aufeinander abzustimmen. Bei der Auswahl und Festlegung sind namentlich der Schutz der Orts- und Landschaftsbilder sowie der Naturobjekte und Kulturdenkmäler zu beachten und die Auswirkungen auf die Bevölkerung, etwa durch Mehrfachnutzung der Standorte, so gering wie möglich zu halten.

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Art. 56BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 23

Gebühren

1Die Gemeinde erhebt für den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit den Baugesuchen und Nutzungsplänen sowie für die Entscheide eine kostendeckende Gebühr. Es gilt die vom Gemeinderat erlassene Gebührenverordnung der Gemeinde, gestützt auf die kantonale Verordnung über den Gebührenbezug der Gemeinden (SRL Nr. 687).

2Alle Aufwendungen und Auslagen beigezogener Fachleute, insbesondere für die Prüfung der Gesuche, Baugespanne, energetischen Nachweise, Schnurgerüste, Werkanschlüsse, für die Baukontrollen, Expertisen und Behandlung von Einsprachen, werden zusätzlich nach Aufwand in Rechnung gestellt. Soweit möglich kommen die Ansätze der aktuellen KBOB*-Empfehlungen zur Anwendung.

3Zur Sicherstellung der Gebühren können angemessene Kostenvorschüsse eingefordert werden. * Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (www.kbob.ch)

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Art. 57BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 23

Ausnahmebewilligung 1 ln Ergänzung des § 37 PBG kann die zuständige Stelle Ausnahmen von den Vorschriften des BZR bewilligen:30

a)wenn die Anwendung der Reglementsvorschriften zu einem sinnwidrigen, den Interessen des Orts- und Landschaftsbildschutzes nicht entsprechenden Resultat führen würde,

b)für öffentliche und gemeinnützige Bauten,

c)für provisorische Bauten wie Verkaufsstände, Baracken, usw.

2Ausnahmebewilligungen sind zu begründen und können an Bedingungen und Auflagen gebunden werden.

25Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018.

26Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018.

27Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018.

28Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018.

29Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018.

30Fassung gemäss Änderung durch die Gemeindeversammlung vom 12. Dezember 2017, genehmigt vom Regierungsrat am 27. Februar 2018, in Kraft seit 1. März 2018. 23 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013

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Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit

Empfindlichkeitsstufe III

Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 7). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse≤ 4 VollgeschosseArt. 7, S. 70.95

Extrahiert aus der BZO Reiden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone K

Was gilt in der Zone K in Reiden?
Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Reiden erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone K sein?
Laut BZO Reiden: Vollgeschosse ≤ 4 Vollgeschosse. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Reiden?
14 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar, Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur), Aktueller Situationsplan 1:500. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Reiden ein?
Baugesuche in Reiden laufen über eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar). Zuständig ist Abteilung Bau & Infrastruktur (Bauverwaltung), Grossmatte 1, 6260 Reiden. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone K in der BZO Reiden?
10 Artikel der Bau- und Zonenordnung Reiden erwähnen die Zone K namentlich, darunter Art. 4, Art. 5, Art. 7. BZO Reiden lesen →

Weitere Zonen in Reiden