Zone W1 · Reiden
Luzern · BFS 1140 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone W1 in Reiden (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 1 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.25, Gebäudelänge ≤ 20 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung 2-fach in Papier plus eFormular
- Material- und Farbkonzept
- Wasseranschlussgesuch (getrennt nach Ortsteil)
- Abwasserdeklaration provisorisch (Online-Schalter)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau & Infrastruktur (Bauverwaltung)
- 062 749 00 78
- bauverwaltung@reiden.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Reiden, in denen «W1» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 6
Zoneneinteilung, Zonenpläne Das Gemeindegebiet wird - soweit es nicht im Wald liegt - in folgende Zonen eingeteilt:
1Bauzonen:
–Dorfzone D
–Kernzone K
–Dreigeschossige Wohnzone W3
–Zweigeschossige Wohnzone Langnau W2L
–Zweigeschossige Wohnzone A W2A
–Zweigeschossige Wohnzone B W2B
–Eingeschossige Wohnzone W1
–Dreigeschossige Wohn- und Arbeitszone WA3
–Zweigeschossige Wohn- und Arbeitszone WA2
- Arbeitszone III A III - Arbeitszone IV
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
A IV
–Weilerzone Gishalden WZ
–Zone für öffentliche Zwecke ÖZ
–Zone für Schiessanlagen S * Planungszone
–Golfzone GO
–Zone für Schrebergärten SG
–Grünzone GR
–Grünzone Gewässerraum GG
–Sonderbauzone Kurhaus SK
–Sonderbauzone Sägerei Langnau SL - Sonderbauzone Lupfen SBL
–Sonderbauzone Sägerei Richenthal SR
–Rekultivierungszone RK
2Nichtbauzonen:
–Landwirtschaftszone LW
–Übrige Gebiete A ÜGA
–Reservezone R
–Freihaltezone F - Freihaltezone Gewässerraum FG
3Schutzzonen:
–Naturschutzzone NS
–Landschaftsschutzzone (überlagert) LS * Planungszone
–Geotopschutzzone (überlagert) GS * Planungszone
4Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen sind die Zonenpläne Siedlung (je 1:5'000) sowie Landschaft (1:10'000) massgebend. Die Zonenpläne sind Bestandteil des Reglements und können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die verkleinerten, diesem Reglement beigelegten Zonenpläne haben orientierenden Charakter und sind nicht rechtsverbindlich.
5Der Berechnungsfaktor gemäss § 9 des Anhangs …
Art. 12BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 8
Eingeschossige Wohnzone (W1)
1Nutzung: Freistehende Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung darf max. 50 % der Wohnfläche der Hauptwohnung betragen.
2Vollgeschosse: höchstens 1
3Ausnützungsziffer: höchstens 0.25
4Gebäudelänge: höchstens 20.00 m
5Dachgestaltung: Dächer sind bezüglich Gestaltung, Eindeckungsmaterial und Farbwahl besonders sorgfältig in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern.
6Fassadengestaltung: Grelle oder ausgefallene Farben und reflektierende Materialien sind nicht zugelassen.
7Umgebungsgestaltung: Steile Böschungen und Stützmauern sind auf das Notwendigste zu beschränken und durch Bepflanzung zu kaschieren.
8Lärmempfindlichkeitsstufe: II 8 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013
Art. 38BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 17
Gestaltungspläne 1 ln den im Zonenplan bezeichneten Gebieten mit Gestaltungsplanpflicht dürfen Bauprojekte nur bewilligt werden, wenn sie einem genehmigten Gestaltungsplan entsprechen. Die Vorgaben gemäss Anhang 9 sind dabei zu beachten.
2Die Mindestfläche für einen Gestaltungsplan, bei dem vom Zonenplan und vom Bau- und Zonenreglement abgewichen werden kann, beträgt in der Dorfzone 3000 m2 und in den übrigen Zonen 5000 m2 anrechenbare Grundstücksfläche.
3Je nach dem Mass, in dem der Gestaltungsplan die Qualitätsanforderungen gemäss § 75 PBG erfüllt, kann der Gemeinderat zur zonengemässen Ausnützungsziffer einen Zuschlag bis max. 15 % bewilligen. Ein zusätzliches Vollgeschoss ist in der W1 und der W2B nicht zulässig. 17 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013 C. BAUVORSCHRIFTEN I. Allgemeine Bestimmungen
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 12). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 1 Vollgeschosse | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.25 | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
| Gebäudelänge | ≤ 20 m | Art. 12, S. 8 | 0.95 |
Extrahiert aus der BZO Reiden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.