Art. 11 · Zweigeschossige Wohnzone B (W2B)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 8 · Original-PDF
1Nutzung: Wohnbauten. Der Einbau von Räumen für nicht störendes Gewerbe ist zulässig.
2Vollgeschosse: höchstens 2, wobei das obere Vollgeschoss in den Dachstock zu integrieren ist.
3Ausnützungsziffer: höchstens 0.35
4Gebäudelänge: höchstens 25.00 m
5Dachgestaltung: Dächer sind in einfachen, symmetrischen Grundformen vorzusehen. Sie sind bezüglich Firstrichtung, Eindeckungsmaterial und Farbwahl besonders sorgfältig in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern. Flachdächer sind nicht zugelassen.
6Fassadengestaltung: Grelle oder ausgefallene Farben und reflektierende Materialien sind nicht zugelassen.
7Umgebungsgestaltung: Steile Böschungen und Stützmauern sind auf das Notwendigste zu beschränken und durch Bepflanzung zu kaschieren.
8Lärmempfindlichkeitsstufe: II
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.