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Art. 11 · Zweigeschossige Wohnzone B (W2B)

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 8 · Original-PDF

1Nutzung: Wohnbauten. Der Einbau von Räumen für nicht störendes Gewerbe ist zulässig.

2Vollgeschosse: höchstens 2, wobei das obere Vollgeschoss in den Dachstock zu integrieren ist.

3Ausnützungsziffer: höchstens 0.35

4Gebäudelänge: höchstens 25.00 m

5Dachgestaltung: Dächer sind in einfachen, symmetrischen Grundformen vorzusehen. Sie sind bezüglich Firstrichtung, Eindeckungsmaterial und Farbwahl besonders sorgfältig in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern. Flachdächer sind nicht zugelassen.

6Fassadengestaltung: Grelle oder ausgefallene Farben und reflektierende Materialien sind nicht zugelassen.

7Umgebungsgestaltung: Steile Böschungen und Stützmauern sind auf das Notwendigste zu beschränken und durch Bepflanzung zu kaschieren.

8Lärmempfindlichkeitsstufe: II

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.