Zone W2L · Reiden
Luzern · BFS 1140 · Gemeindeprofil · alle 12 Zonen
Die Zone W2L in Reiden (Luzern) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse ≤ 2 Vollgeschosse, Ausnützungsziffer ≤ 0.45, Gebäudelänge ≤ 25 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Aktueller Situationsplan 1:500
- Grundrisse, Fassaden und Schnitte mindestens 1:100
- Umgebungsplan 1:100
- Pläne der Abwasseranlagen 1:100
- Baugespann spätestens am Tag der Einreichung
- Baugesuch digital über das kantonale Formular + 1 Papierexemplar
- Unterzeichnetes Unterschriftenblatt (oder qualifizierte elektronische Signatur)
- Berechnung der Bauziffern
- Energienachweis
- Deklaration Erdbebensicherheit Kanton Luzern
- Einreichung 2-fach in Papier plus eFormular
- Material- und Farbkonzept
- Wasseranschlussgesuch (getrennt nach Ortsteil)
- Abwasserdeklaration provisorisch (Online-Schalter)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBAGE+ Luzern (digital + 1 Papierexemplar)
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Bau & Infrastruktur (Bauverwaltung)
- 062 749 00 78
- bauverwaltung@reiden.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Reiden, in denen «W2L» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 5BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 6
Zoneneinteilung, Zonenpläne Das Gemeindegebiet wird - soweit es nicht im Wald liegt - in folgende Zonen eingeteilt:
1Bauzonen:
–Dorfzone D
–Kernzone K
–Dreigeschossige Wohnzone W3
–Zweigeschossige Wohnzone Langnau W2L
–Zweigeschossige Wohnzone A W2A
–Zweigeschossige Wohnzone B W2B
–Eingeschossige Wohnzone W1
–Dreigeschossige Wohn- und Arbeitszone WA3
–Zweigeschossige Wohn- und Arbeitszone WA2
- Arbeitszone III A III - Arbeitszone IV
Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 6) verbindlich lesbar.
A IV
–Weilerzone Gishalden WZ
–Zone für öffentliche Zwecke ÖZ
–Zone für Schiessanlagen S * Planungszone
–Golfzone GO
–Zone für Schrebergärten SG
–Grünzone GR
–Grünzone Gewässerraum GG
–Sonderbauzone Kurhaus SK
–Sonderbauzone Sägerei Langnau SL - Sonderbauzone Lupfen SBL
–Sonderbauzone Sägerei Richenthal SR
–Rekultivierungszone RK
2Nichtbauzonen:
–Landwirtschaftszone LW
–Übrige Gebiete A ÜGA
–Reservezone R
–Freihaltezone F - Freihaltezone Gewässerraum FG
3Schutzzonen:
–Naturschutzzone NS
–Landschaftsschutzzone (überlagert) LS * Planungszone
–Geotopschutzzone (überlagert) GS * Planungszone
4Für die Abgrenzung der Zonen und für die Anordnungen innerhalb der Zonen sind die Zonenpläne Siedlung (je 1:5'000) sowie Landschaft (1:10'000) massgebend. Die Zonenpläne sind Bestandteil des Reglements und können auf der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Die verkleinerten, diesem Reglement beigelegten Zonenpläne haben orientierenden Charakter und sind nicht rechtsverbindlich.
5Der Berechnungsfaktor gemäss § 9 des Anhangs …
Art. 9BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 8
Zweigeschossige Wohnzone Langnau (W2L)
1Nutzung: Wohnbauten. Kleinere, nicht störende Geschäfts- und Handwerksbetriebe sind gestattet, sofern sie in ihrer baulichen Gestaltung nicht wesentlich von Wohnbauten abweichen. Offene Lagerplätze sind nicht zulässig.
2Vollgeschosse: höchstens 2
3Ausnützungsziffer: höchstens 0.45
4Gebäudelänge: höchstens 25.00 m
5Lärmempfindlichkeitsstufe: II
Zweck, Nutzung und Lärmempfindlichkeit
Empfindlichkeitsstufe II
Wortgetreu aus dem Reglement (ES: Art. 9). Am einzelnen Grundstück kann die Empfindlichkeitsstufe durch Überlagerungen abweichen; parzellenscharf antwortet der ÖREB-Kataster.
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Vollgeschosse | ≤ 2 Vollgeschosse | Art. 9, S. 8 | 0.98 |
| Ausnützungsziffer | ≤ 0.45 | Art. 9, S. 8 | 0.98 |
| Gebäudelänge | ≤ 25 m | Art. 9, S. 8 | 0.98 |
Extrahiert aus der BZO Reiden (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.