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BZO Mönchaltorf
BZO Mönchaltorf · Zürich · Stand 2017-06-01 · BZO-Index · Original-PDF
75 von 75 Artikeln
- Zonenordnung
- Art. 1ZweckS. 3
- Art. 2ZonenplanS. 4
- Bauzonen
- A. Kernzonen
- A1. Gemeinsame Bestimmungen für die Kernzonen K1 und K2
- Art. 3ZweckS. 5
- Art. 4GestaltungsanforderungenS. 5
- Art. 5BauweiseS. 5
- Art. 6Bestehende BautenS. 5
- Art. 7NeubautenS. 6
- Art. 8Stellung der BautenS. 7
- Art. 9GestaltungsplanpflichtS. 7
- Art. 10NutzweiseS. 8
- Art. 11AbbruchS. 8
- Art. 12UmgebungsgestaltungS. 8
- Art. 13AbweichungenS. 8
- Art. 14FachberatungS. 8
- Art. 15ReklamenS. 9
- Art. 16Abstände gegenüber brennbaren AussenwändenS. 9
- Art. 17ErneuerungsarbeitenS. 9
- A2. Gestaltungsvorschriften für die Kernzone K1
- Art. 18DachgestaltungS. 9
- Art. 19FassadengestaltungS. 10
- A3. Gestaltungsvorschriften für die Kernzone K2
- Art. 20DachgestaltungS. 10
- Art. 21FassadengestaltungS. 11
- B. Quartiererhaltungszonen
- B1. Heugarten
- Art. 22GebietscharakterS. 11
- Art. 23ZweckS. 11
- Art. 24Art der NutzungS. 11
- Art. 25Mass der NutzungS. 11
- Art. 26Abbruch und ErsatzbauS. 12
- Art. 27Gestaltung und EinordnungS. 12
- Art. 28FachberatungS. 12
- B2. Langenmatt und Bruggächer
- Art. 29GebietscharakterS. 12
- Art. 30ZweckS. 13
- Art. 31NutzweiseS. 13
- Art. 32GrundmasseS. 13
- Art. 33Gestaltung und EinordnungS. 13
- Art. 34BegutachtungS. 14
- C. Wohnzonen
- Art. 35GrundmasseS. 14
- Art. 36Grosser und kleiner GrundabstandS. 14
- Art. 37MehrlängenzuschlagS. 14
- Art. 38Wohnzone W2ES. 14
- Weitere Bestimmungen im Text
- Art. 39—S. 15
- Art. 40—S. 15
- Art. 41—S. 15
- Art. 42—S. 15
- Art. 43Es gelten folgende GrundmasseS. 16
- Art. 44In den Industriezonen sind mässig störende Betriebe gestattetS. 17
- Art. 45In der Zone für öffentliche Bauten gelten die kantonalrechtlichenS. 17
- Art. 46In der Erholungszone Ea Mettlenbach sind Garten- und Gerätehäuschen sowie …S. 17
- Art. 47In der Erholungszone Ea gelten folgende GrundmasseS. 18
- Art. 48Arealüberbauungen sind in den Zonen W2E, W2, W3 und WG3S. 19
- Art. 49Die Ausnützungsziffer erhöht sich in den Zonen W2, W3 und WG3 um max. 1/10 der …S. 19
- Art. 50Gehört das Areal unterschiedlichen Zonen an, darf die Ausnützung verschoben …S. 19
- Art. 51Der Wärmebedarf für Heizungen und Warmwasser darf maxS. 19
- Art. 52Flachdächer sind nach Möglichkeit, soweit sie nicht als Terrasse benutzt …S. 19
- Art. 53Die Sonderbauvorschriften gelten für die im Zonenplan bezeichneten FlächenS. 20
- Art. 54Die Sonderbauvorschriften sollen die Erstellung von besondersS. 20
- Art. 55Soweit die Bauordnung nichts anderes vorschreibt, gelten folgende GrundmasseS. 20
- Art. 56Soweit die Bauordnung nichts anderes vorschreibt, gelten folgende GrundmasseS. 20
- Art. 57Die Sonderbauvorschriften können beansprucht werden, sofernS. 21
- Art. 58Die Überbauungen nach Sonderbauvorschriften sind von einemS. 21
- Art. 59Der Grenzbedarf der Abstellplätze wird nach Benutzerkategorien der Parkplätze …S. 22
- Art. 60In Gebieten mit guter Erschliessung durch öffentliche Verkehrsmittel wird die …S. 23
- Art. 61Von der minimalen und maximalen Zahl an Abstellplätzen kannS. 23
- Art. 62Garagenvorplätze dürfen bei entsprechender Eignung angerechnet werden, sofern …S. 24
- Art. 63Abstellplätze für Besucher und Kunden sind gut zugänglich anzuordnen und von …S. 24
- Art. 64Oberirdische Parkplatzfelder sind nach Möglichkeit mit einemS. 24
- Art. 65Es ist folgende Anzahl Velo-Abstellplätze (VP) zu erstellenS. 24
- Art. 66Die Anzahl der erforderlichen Abstellplätze für Motorräder beträgt mindestens …S. 24
- Art. 67Bei Mehrfamilienhäusern sind an geeigneten Standorten aufS. 24
- Art. 68Ist die Erstellung von Abstellplätzen nicht möglich oder nichtS. 24
- Art. 69Beim Bau von sechs oder mehr Wohnungen in Mehrfamilienhäusern müssen gut …S. 25
- Art. 70—S. 25
- Art. 71Die Verkehrsbaulinien sind für das Mass der GebäudehöhenS. 26
- Art. 72—S. 26
- Art. 73Bei Überbauungen mit 4 oder mehr Wohneinheiten ist an geeigneter Stelle ein …S. 26
- Art. 74Die Bau- und Zonenordnung wird mit Rechtskraft der kantonalen Genehmigung gültigS. 27
- Art. 255anzurechnen sindS. 16
Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.