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Art. 48 · Arealüberbauungen sind in den Zonen W2E, W2, W3 und WG3
BZO Mönchaltorf · S. 19 · Original-PDF
zulässig. Die Arealfläche muss: in den Zonen W2E und W2 min. 4'000 m2 in den Zonen W3 und WG3 min. 6'000 m2 umfassen. Die Arealüberbauungen sind von einem neutralen Fachberater zu begutachten.
Massvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.