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Art. 7 · Neubauten

BZO Mönchaltorf · S. 6 · Original-PDF

a)Für Neubauten gelten folgende Grundmasse: Regelfall Bei besonders guter ortsbaulicher Gestaltung Ausnützungsziffer max. 50 % max. 90 % Vollgeschosse max. 2 max. 3 Dachgeschosse max. 1 0 Gebäudehöhe max. 7.5 m max. 9.5 m Firsthöhe max. 5.0 m max. 3.0 m Gebäudelänge max. 30.0 m max. 30.0 m Grenzabstand min. 3.5 m min. 3.5 m

b)Gegenüber Grundstücken, die in einer Wohnzone liegen, sind die Grundabstände sowie die Mehrlängenzuschläge dieser Zone einzuhalten.

c) Eine besonders gute ortsbauliche Gestaltung ist gegeben, wenn folgende Anforderungen in Anlehnung an § 71 PBG weitgehend erfüllt sind:

–Angemessene Beziehung zum Ortsbild sowie zur baulichen und landschaftlichen Umgebung

–Gute kubische Gliederung und architektonischer Ausdruck der Gebäude • Zweckmässige Lage, Umfang und Gestaltung der Freiflächen

Zur Beurteilung ist zusammen mit den Projektplänen ein Modell 1:500 einzureichen, in welchem die nähere bauliche und landschaftliche Umgebung dargestellt ist.

d)Auf Grundstücken mit rot und grau bezeichneten Gebäuden ergibt sich der für Neubauten anrechenbare Anteil der massgeblichen Grundfläche durch eine fiktive Abparzellierung dieser Gebäude mit 3.5 m Grenzabstand.

6 Suter • von Känel • Wild • AG

Gemeinde Mönchaltorf Bau- und Zonenordnung Stellung der Bauten

RegelfallBei besonders guter ortsbaulicher Gestaltung
Ausnützungsziffermax. 50 %max. 90 %
Vollgeschossemax. 2max. 3
Dachgeschossemax. 10
Gebäudehöhemax. 7.5 mmax. 9.5 m
Firsthöhemax. 5.0 mmax. 3.0 m
Gebäudelängemax. 30.0 mmax. 30.0 m
Grenzabstandmin. 3.5 mmin. 3.5 m

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.