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Art. 19 · Fassadengestaltung

BZO Mönchaltorf · S. 10 · Original-PDF

a)Die Gliederung der herkömmlichen Gebäude gemäss ihrer ursprünglichen Nutzungsstruktur (Wohn- und Stallteil, FlarzReihenhäuser) ist bei Umbauten und Umnutzungen beizubehalten.

b)Grösse und Proportionen der Fenster haben in einem guten Verhältnis zur Fassadenfläche zu stehen. Die Unterteilung mit Sprossen kann bei den im Kernzonenplan rot bezeichneten Gebäuden verlangt werden.

A3. Gestaltungsvorschriften für die Kernzone K2 Dachgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.