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Art. 41
BZO Mönchaltorf · S. 15 · Original-PDF
Die geschlossene Überbauung ist bis zur Gesamtlänge von 30 m gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Mässig störende Betriebe sind gestattet. Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile im Erdgeschoss kann auf den Mehrlängenzuschlag verzichtet werden.
Gestaltungsplanpflicht Silbergrueb
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.