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Art. 62 · Garagenvorplätze dürfen bei entsprechender Eignung angerechnet werden, sofern …

BZO Mönchaltorf · S. 24 · Original-PDF

Garagenvorplätze dürfen bei entsprechender Eignung angerechnet werden, sofern sie nicht als Zufahrt für Dritt- und Sammelgaragen dienen.

Lage der Abstellplätze

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.