Art. 32 · Grundmasse
BZO Mönchaltorf · S. 13 · Original-PDF
Es gelten folgende Grundmasse:
a)Die oberirdische Baumasse der bestehenden Wohngebäude (Stand 2016) darf insgesamt um maximal 10 % erhöht werden. Ausnützungsübertragungen zwischen Grundstücken derselben Quartiererhaltungszone sind zulässig.
b)Bestehende Bauten dürfen um ein Vollgeschoss aufgestockt werden. Davon ausgenommen sind Gebäude, die bereits sieben Vollgeschosse aufweisen.
c) Ersatzbauten sind zulässig.
d)Für ergänzende Neubauten sind maximal vier Vollgeschosse zulässig.
e)Die Gebäudelänge und die Gesamtlänge sind nicht beschränkt.
f) Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Quartiererhaltungszone sind die Grenzabstände der W3 unter Beachtung allfälliger Mehrlängen- und Mehrhöhenzuschläge einzuhalten.
Gestaltung und Einordnung Art. 33
Bauliche Erneuerungen und Ergänzungen sind so zu gestalten, dass sie für sich und zusammen mit der Umgebung eine hohe Siedlungsqualität erzielen und der jeweilige Gebietscharakter gewahrt wird. Zu beachten sind dabei insbesondere folgende Merkmale:
a)Stellung und Volumetrie der bestehenden Gebäude (massgeblich geprägt durch Gliederung in Länge, Breite und Höhe sowie Flachdachform)
b)Architektonischer Ausdruck der Gebäude (massgeblich geprägt durch Materialwahl, Farbgebung, Fassadengliederung, Fensterverteilung und Balkone)
c) Gestaltung der Freiräume (massgeblich geprägt durch Anordnung, Spiel- und Aufenthaltsbereiche, Geländemodulationen und Bepflanzung)
13 Suter • von Känel • Wild • AG
Gemeinde Mönchaltorf Bau- und Zonenordnung Begutachtung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.