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Art. 5 · Bauweise
BZO Mönchaltorf · S. 5 · Original-PDF
a)Die geschlossene Bauweise ist bis zur maximal zulässigen Gebäudelänge zulässig.
b)Die Bautiefe von 14 m kann überschritten werden.
c) Besondere Gebäude sind unter Beachtung der Abstandsregelungen im Kernzonenplan und von Art. 70 BZO zulässig. Sie dürfen 5 % der massgeblichen Grundfläche überstellen. Pro Bauparzelle ist jedoch mindestens ein Besonderes Gebäude von 20 m2 zulässig. Von diesen Beschränkungen ausgenommen sind Tiefgaragen, die den gewachsenen Boden um nicht mehr als 0.5 m überragen.
Bestehende Bauten
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.