Zone W · Zizers

Graubünden · BFS 3947 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone W in Zizers (Graubünden) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Elektronische Eingabe über ebau.gr.ch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zizers, in denen «W» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 24BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 17

Ausnützungsziffer Die Ausnützungsziffer (AZ) ist die Verhältniszahl zwischen der anrechenbaren Geschossfläche (GF) der Gebäude und der anrechenbaren Landfläche (LF). Sie wird wie folgt berechnet:

anrechenbare Geschossfläche (GF) anrechenbare Landfläche (LF)

Als anrechenbare Geschossfläche gilt die Summe aller ausbaubaren ober- und unterirdischen Geschossflächen innerkant Umfassungsmauern. Im Dachgeschoss wird, ohne Rücksicht auf die Zweckbestimmung, jene Fläche angerechnet, welche innerhalb einer lichten Höhe von 1.80 m und mehr liegt.

Nicht angerechnet werden alle dem Wohnen und dem Gewerbe nicht dienenden oder hierfür nicht verwendbaren Flächen wie:

1) Keller- und Trockenräume sowie Waschküchen, Heiz- und Brennstoffräume

2) Maschinenräume für Lift, Ventilations- und Klimaanlagen

3) nicht gewerblichen Zwecken dienende Einstellräume für Motorfahrzeuge, Velos, Kinderwagen usw.

49Aufgehoben von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023

50Aufgehoben von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023 17 4) offene Erdgeschosshallen und überdeckte offene Dachterrassen

5) offene ein- und vorspringende Balkone

6) alle dem Gewerbe dienenden Lagerräume, welche unter Terrain liegen. Als unter Terrain gelten jene Geschosse, deren Koten oberkant Decke an keinem Punkt mehr als 1.20 m aus dem gewachsenen Terrain herausragen.

7) Gemeinschaftsräume (z.B. Bastelräume) in Mehrfamilienhäusern, die allen Bewohnern zugänglich sind

8) verglaste Balkone und Wintergärten bis 12.00 m2 Grundfläche je Wohneinheit w …

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Art. 29BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 20

Mehrlängen In der W I und W II ist der Grenzabstand um 1/5 der Mehrlänge zu vergrössern, wenn

1) eine Gebäudeseite mehr als 20.00 m beträgt

2) eine durch Nebenbauten ergänzte Gebäudeseite mehr als 25.00 m beträgt.

Wird eine Gebäudeseite in der W III länger als 35.00 m, ist der entsprechende Grenzabstand um 1/5 der Mehrlänge zu vergrössern.

Bei gestaffelten Fassaden ist der Grenzabstand von jedem Fassadenteil aus einzuhalten. Als Staffelung gilt nur ein Vor- oder Rücksprung von 2.00 m, der vom Terrain bis zum Dach reicht.

Für die Berechnung des Mehrlängenzuschlages ist die Länge des betreffenden Fassadenteiles zuzüglich aller näher an der Grenze gelegenen Fassadenteile massgebend.

3. Unterschreitungen, Vorbehalte

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Art. 40BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 35

KRVO Folgende Bauvorhaben bedürfen keiner Baubewilligung:

1. Reparatur- und Unterhaltsarbeiten an bestimmungsgemäss nutzbaren Bauten und Anlagen, sofern sie nur der Werterhaltung dienen und die Baute und Anlage dadurch keine Änderung oder Zweckänderung erfährt; 2. Geringfügige Änderungen im Inneren von Bauten und Anlagen mit Ausnahme von Änderungen der Nutzfläche oder der Anzahl Räume, ausgenommen ausserhalb der Bauzone; 3. Zweckänderungen ohne erhebliche Auswirkungen auf die Nutzungsordnung, ausgenommen ausserhalb der Bauzone: 4. Neueindeckung von Dächern mit gleichem oder ähnlichem Dachmaterial; 5. Gebäude mit einem Volumen bis zu 5 m3 (Kleinbauten) sowie Fahrradunterstände mit einer Grundfläche bis zu 4.0 m2; 6. Bauten und Anlagen, die nicht für länger als sechs Monate pro Jahr aufgestellt oder errichtet werden, wie

–Verpflegungs- und Verkaufsstätten,

–Service-Stationen für Sport und Freizeitgeräte,

–Stände, Hütten, Buden, Zelte für Feste, Vorführungen, Ausstellungen und sonstige Anlässe,

–Kinderspielplätze,

–Kleinskilifte, Skiförderbänder, Natureisbahnen,

–Einrichtungen für Rennstrecken und Trendsportarten,

–Strassenreklamen,

–unbeleuchtete Reklamen an touristischen Einrichtungen mit einer Fläche bis zu 5 m2; 7. Iglus, Tipizelte und dergleichen für Übernachtungen in Skigebieten während der Wintersaison oder bei Bauernhöfen von Mai bis Oktober, sofern keine festen sanitären Einrichtungen erstellt werden; 8. Anlagen der Gartenraumgestaltung wie Fusswege, Gartenplätze, Storen, Treppen, Feuerstel …

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Art. 45BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 39

KRVO Nach Abschluss der vorläufigen Prüfung legt die kommunale Baubehörde das Baugesuch beziehungsweise das BAB-Gesuch während 20 Tagen in der Gemeinde öffentlich auf. Erfordert das Bauvorhaben eine UVP, wird gleichzeitig der UVB aufgelegt.

Die Auflage des Baugesuches wird im amtlichen Publikationsorgan der Gemeinde bekannt gegeben. Bei BAB-Gesuchen, Gesuchen mit UVP sowie Gesuchen mit Zusatzbewilligungen, die im Kantonsamtsblatt zu publizieren sind, ist die öffentliche Auflage gleichzeitig auch im Kantonsamtsblatt bekannt zu geben.

Die Publikation hat Angaben über die Bauherrschaft, den Standort des Bauvorhabens, die betroffenen Nutzungszonen und Bundesinventare nach der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung, die Auflagezeit, den Auflageort und die Einsprachemöglichkeit zu enthalten.

Einsprachen sind während der Auflagefrist bei der Gemeinde einzureichen. Den Gesuchstellenden ist Gelegenheit zu geben, zu Einsprachen innert 20 Tagen schriftlich Stellung zu nehmen.

Bauentscheid

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Art. 65BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 43

Inkrafttreten Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme in der Gemeinde mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft.

Alle früheren und alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden Bauvorschriften werden aufgehoben.

Das Baugesetz ist auf alle bei seinem Inkrafttreten noch nicht bewilligten Baugesuche anwendbar.

71Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 661 vom 16. August 2022 und in Kraft ab 1. Januar 2023

72Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023 43 Zonenschema Zonen Ausnützungsziffer Grenzabstand Gebäudelänge m Gebäudehöhe Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV (1) Zulässiger Störungsgrad bei Betrieben (2) gross m klein m Trauf m First m

Wohnzone W I 0.5 4.0 4.0 30 6.5 9.5 II 1
W II 0.65 4.0 4.0 30 6.5 9.5 II 1
W III 0.7 4.0 4.0 40 9.5 12.5 II 1
Kernzone 173 KI - * - - - III 2
Kernzone 274 KII 0.8 5.0 2.5 25 10.5 14.0 III 2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 43) verbindlich lesbar.

Zentrumszone Stiftbungert75 0.5 4.0 4.0 55 Die Gebäudehöhe darf in den Baubereichen gemäss dem Generellen Gestaltungsplan die folgenden Koten nicht überragen: Baubereich A Max. 587.50 M. ü. M. (Dachformunabhängig) Baubereich B First max. 582.60 M. ü. M., Traufe max. 580.90 M. ü. M. Baubereich C First max. 580.80 M. ü. M., Traufe max. 579.30 M. ü. M. Baubereich D First max. 583.70 M. ü. M., Traufe max. 582.20 M. ü. M. II 2 Wohn- und Gewerbezone WG 0.7 4.0 4.0 40 12.0 15.0 III 2

73Kernzonen 1 an Stelle von Kernzone offene Bauweise eingefügt gemäss Genehmigung von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023

74Kernzonen 2 an Stelle von Kernzone geschlossene Bauweise eingefügt gem …

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Art. 3153BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 21

Dächer Die Dachgestaltung hat sich grundsätzlich den ortsüblichen Formen, Farben und Materialien anzugleichen.

In der Kernzone sind bei Hauptbauten grundsätzlich nur Firstdächer zulässig. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Gemeindevorstand nach Anhörung der Geschäftsleitung Ausnahmen gestatten. Vorbehalten bleibt in jedem Fall das öffentliche Interesse.

In der W I, W II und W III sind andere Dachformen zulässig, wenn sie architektonisch gut gestaltet sind sowie angemessene Proportionen in Kubus und Fassaden aufweisen. Auf die Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.

Die Summe der Länge aller Dachaufbauten und Dacheinschnitte ist bis höchstens der Hälfte der Fassadenlänge zulässig.

Wo es die Sicherheit verlangt, sind bei jeder Neubedachung Schneefangvorrichtungen anzubringen.

52Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 855 vom 8. November 2022

53Genehmigt von der Regierng mit RB Nr. 661 vom 16. August 2022 21

V. Gestaltung

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Art. 5127BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 4

Sonnenkollektoren, Parabolspiegel, Wärmepumpen und Antennen 31

IX. Verhältnis zum öffentlichen Grund und zur Gemeinde

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Art. 5166BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 31

Sonnenkollektoren, Parabolspiegel, Wärmepumpen und Antennen Bewilligungen für Sonnenkollektoren, Sonnenzellen, Parabolspiegel und Wärmepumpen werden erteilt, wenn keine nachteiligen Auswirkungen auf die natürliche und bebaute Umwelt zu befürchten sind.

Pro Gebäude sollen nur ein Antennenmast und ein Parabolspiegel angebracht werden.

Solaranlagen auf Dächern von Bauten, die gemäss dem Generellen Gestaltungsplan als geschützt oder zu erhalten eingestuft sind oder in einem Strukturerhaltungsgebiet liegen, sind in jedem Fall baubewilligungspflichtig.

66Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023 31

IX. Verhältnis zum öffentlichen Grund und zur Gemeinde

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Art. 5367BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 32

Gemeinschaftliche Zu- und Ausfahrten Die Geschäftsleitung kann die Erstellung gemeinschaftlicher Zu- und Ausfahrten vorschreiben, sofern sich dies im öffentlichen Interesse als notwendig erweist.

Alle Anlagen, Einfriedungen usw. an Strassen sind so zu gestalten, dass sie die Übersichtlichkeit und die Verkehrsabwicklung nicht beeinträchtigen. Die VSS-Normen finden analog Anwendung. Der Gemeindevorstand kann störende Zäune, Mauern, Wände und Lebhäge verbieten oder ihre Beseitigung anordnen.

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Art. 6070BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 37

Baugesuch Für alle der Bewilligungspflicht unterliegenden Bauten und Anlagen ist bei der Geschäftsleitung ein Baugesuch in zweifacher – bei BAB Gesuchen in vier bzw. sechsfacher - Ausfertigung auf amtlichem Formular einzureichen. Dem Baugesuch sind, soweit erforderlich, beizulegen:

1) Situationsplan 1:500 oder 1:1000 (Katasterplan im Original) enthaltend: Grenzverlauf, Parzellennummern, überbaute Fläche, Lage der Nachbargebäude, Zufahrten, Abstellplätze, Baulinien, Grenz- und Gebäudeabstände, versicherte Höhenbezugspunkte

2) Situationsplan mit Anschlüssen für Wasser, Kanalisation, elektrischen Strom, Telekabel und Telefon

3) Grundrisse aller Geschosse 1:50 oder 1:100 mit vollständigen Angaben über Aussenmasse und Mauerstärken der Aussen- und Wohnungstrennwände, Zweckbestimmung der Räume

4) Schnitte 1:50 oder 1:100 mit vollständigen Angaben über Stockwerk- und Gebäudehöhe in Meter über Meer (unter Angabe eines gesicherten Bezugspunktes), alter und neuer Geländeverlauf bis zur Grenze, Strassenhöhen

5) Fassadenpläne 1:50 oder 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien

6) detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer und der Abstellplätze; kubische Berechnung nach SIA-Ordnung Nr. 116

7) Projektpläne der Umgebungsarbeiten mit Darstellung von Terrainveränderungen, Stützmauern, Einfriedungen, Parkplätzen usw.

8) Baubeschrieb mit Angaben über Zweckbestimmung, Bauausführung, Material, Farbgebung usw. 9) Angabe der approximativen Baukosten

70Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 661 vom 16. August 202 …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 28, S. 190.72

Extrahiert aus der BZO Zizers. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone W

Was gilt in der Zone W in Zizers?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 1 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zizers erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone W einhalten?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zizers. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zizers?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Elektronische Eingabe über ebau.gr.ch. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zizers ein?
Baugesuche in Zizers laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Bauamt, Rathaus, Vialstrasse 2, 7205 Zizers. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone W in der BZO Zizers?
10 Artikel der Bau- und Zonenordnung Zizers erwähnen die Zone W namentlich, darunter Art. 24, Art. 29, Art. 40. BZO Zizers lesen →

Weitere Zonen in Zizers