Zone C · Zizers

Graubünden · BFS 3947 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone C in Zizers (Graubünden) ist mit 6 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Firsthöhe ≤ 15 m, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 5.5 m, Gebäudelänge ≤ 80 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Elektronische Eingabe über ebau.gr.ch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zizers, in denen «C» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 65BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 43

Inkrafttreten Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme in der Gemeinde mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft.

Alle früheren und alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden Bauvorschriften werden aufgehoben.

Das Baugesetz ist auf alle bei seinem Inkrafttreten noch nicht bewilligten Baugesuche anwendbar.

71Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 661 vom 16. August 2022 und in Kraft ab 1. Januar 2023

72Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023 43 Zonenschema Zonen Ausnützungsziffer Grenzabstand Gebäudelänge m Gebäudehöhe Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV (1) Zulässiger Störungsgrad bei Betrieben (2) gross m klein m Trauf m First m

Wohnzone W I 0.5 4.0 4.0 30 6.5 9.5 II 1
W II 0.65 4.0 4.0 30 6.5 9.5 II 1
W III 0.7 4.0 4.0 40 9.5 12.5 II 1
Kernzone 173 KI - * - - - III 2
Kernzone 274 KII 0.8 5.0 2.5 25 10.5 14.0 III 2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 43) verbindlich lesbar.

Zentrumszone Stiftbungert75 0.5 4.0 4.0 55 Die Gebäudehöhe darf in den Baubereichen gemäss dem Generellen Gestaltungsplan die folgenden Koten nicht überragen: Baubereich A Max. 587.50 M. ü. M. (Dachformunabhängig) Baubereich B First max. 582.60 M. ü. M., Traufe max. 580.90 M. ü. M. Baubereich C First max. 580.80 M. ü. M., Traufe max. 579.30 M. ü. M. Baubereich D First max. 583.70 M. ü. M., Traufe max. 582.20 M. ü. M. II 2 Wohn- und Gewerbezone WG 0.7 4.0 4.0 40 12.0 15.0 III 2

73Kernzonen 1 an Stelle von Kernzone offene Bauweise eingefügt gemäss Genehmigung von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023

74Kernzonen 2 an Stelle von Kernzone geschlossene Bauweise eingefügt gem …

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Art. 1044BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 10

Kernzonen 1 und 2 Die Kernzonen sind für Wohnzwecke sowie für Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe bestimmt. Landwirtschaftliche Bauten dürfen, ausgenommen entlang der Kantonsstrasse, erstellt werden.

Bauvorhaben in den Kernzonen sind vor Ausarbeitung des Bauprojekts bei der Baubehörde anzumelden. Ein qualitätssicherndes Verfahren, die Ausarbeitung des Baugesuchs und die Ausführung des Projekts sind durch die Bauberatung der Denkmalpflege zu begleiten.

Wird ein qualitätssicherndes Verfahren durchgeführt, dürfen die Höhenmasse um 10% sowie die Ausnützungsziffer (Kernzone 2) um 10% erhöht werden. Bei Folgeplanungen ist ein qualitätssicherndes Verfahren als Grundlage für die Folgeplanung durchzuführen. Bei Neubauten ausserhalb einer Folgeplanung, bei denen mehr als 500 m² anrechenbarer Geschossfläche realisiert werden, ist ein qualitätssicherndes Verfahren ebenfalls Pflicht. Als qualitätssichernde Verfahren gelten der Studienauftrag, der Wettbewerb oder ein vertieftes Variantenstudium in Anlehnung an die zugehörige SIA-Norm.

In der Kernzone 1 wirken die bestehenden Fassadenfluchten gegenüber Strassen und Gassen wie Baulinien. Zurückversetzte Bauten und geschlossene Gebäudezeilen sind zulässig. Auf der Seite zu angrenzenden anderen Bauzonen sind deren maximalen Gebäude- und Firsthöhen zu übernehmen.

43Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 855 vom 8. November 2022

44Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023 10

Art. 10a45

Zentrumszone Stiftbungert Die Zentrumszone Stiftbungert, ist für Wohnbauten …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Ausnützungsziffer≤ 1Art. 65, S. 430.90
Grenzabstand (gross)≥ 5.5 mArt. 65, S. 430.90
Grenzabstand (klein)≥ 5.5 mArt. 65, S. 430.90
Gebäudelänge≤ 80 mArt. 65, S. 430.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 12 mArt. 65, S. 430.90
Firsthöhe≤ 15 mArt. 65, S. 430.90

Extrahiert aus der BZO Zizers. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone C

Was gilt in der Zone C in Zizers?
Firsthöhe ≤ 15 m, Ausnützungsziffer ≤ 1, Grenzabstand (klein) ≥ 5.5 m, Gebäudelänge ≤ 80 m. Insgesamt sind 6 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zizers erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone C sein?
Laut BZO Zizers: Firsthöhe ≤ 15 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone C einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 5.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 5.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zizers. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zizers?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Elektronische Eingabe über ebau.gr.ch. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zizers ein?
Baugesuche in Zizers laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Bauamt, Rathaus, Vialstrasse 2, 7205 Zizers. Ablauf nach der Einreichung →

Weitere Zonen in Zizers