Zone I · Zizers

Graubünden · BFS 3947 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone I in Zizers (Graubünden) ist mit 5 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Elektronische Eingabe über ebau.gr.ch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zizers, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 8BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 9

Zonen Das Gemeindegebiet wird gemäss Zonenplan in folgende Zonen eingeteilt:

Grundnutzung - Bauzonen

–Wohnzone I (Art. 9 BauG)

–Wohnzone II (Art. 9 BauG)

–Wohnzone III (Art. 9 BauG)

–Kernzone 1 (Art. 10 BauG)41

–Kernzone 2 (Art. 10 BauG)42

–Wohn- und Gewerbezone (Art. 11 BauG)

–Gewerbezone (Art. 12 BauG)

–Campuszone (Art. 13 BauG)

–Industriezone (Art. 14 BauG)

–Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (Art. 28 KRG)

Grundnutzung - Nichtbauzonen

–Freizeitzone (Art. 15 BauG)

–Zone für Park- und Gartenanlage (Art. 16 BauG)

–Zone übriges Gemeindegebiet (Art. 41 KRG)

- Landwirtschaftszone (Art. 32 KRG)
- Kabisgartenzone (Art. 17 BauG)
- Freihaltezone (Art. 35 KRG)

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

Überlagerte Nutzung

–Gefahrenzonen (Art. 38 KRG)

41Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023

42Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023 9

–Grundwasser- und Quellschutzzone (Art. 37 KRG)

–Gewässerraumzonen (Art. 37a KRG)43

- Landschaftsschutzzone (Art. 34 KRG)
- Naturschutzzone (Art. 33 KRG)
- Obstbaumzone (Art. 18)
- Archäologiezone (Art. 36 KRG)

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

–Immissionsschutzzone (Art. 19 BauG)

–Kinderspielplatzzone (Art. 20 BauG)

Die Bauweise in den einzelnen Zonen richtet sich nach den Bestimmungen des Baugesetzes und dem Zonenschema.

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 29BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 20

Mehrlängen In der W I und W II ist der Grenzabstand um 1/5 der Mehrlänge zu vergrössern, wenn

1) eine Gebäudeseite mehr als 20.00 m beträgt

2) eine durch Nebenbauten ergänzte Gebäudeseite mehr als 25.00 m beträgt.

Wird eine Gebäudeseite in der W III länger als 35.00 m, ist der entsprechende Grenzabstand um 1/5 der Mehrlänge zu vergrössern.

Bei gestaffelten Fassaden ist der Grenzabstand von jedem Fassadenteil aus einzuhalten. Als Staffelung gilt nur ein Vor- oder Rücksprung von 2.00 m, der vom Terrain bis zum Dach reicht.

Für die Berechnung des Mehrlängenzuschlages ist die Länge des betreffenden Fassadenteiles zuzüglich aller näher an der Grenze gelegenen Fassadenteile massgebend.

3. Unterschreitungen, Vorbehalte

im Zusammenhang lesen (BZO-Index) →

Art. 65BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 43

Inkrafttreten Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme in der Gemeinde mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft.

Alle früheren und alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden Bauvorschriften werden aufgehoben.

Das Baugesetz ist auf alle bei seinem Inkrafttreten noch nicht bewilligten Baugesuche anwendbar.

71Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 661 vom 16. August 2022 und in Kraft ab 1. Januar 2023

72Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023 43 Zonenschema Zonen Ausnützungsziffer Grenzabstand Gebäudelänge m Gebäudehöhe Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV (1) Zulässiger Störungsgrad bei Betrieben (2) gross m klein m Trauf m First m

Wohnzone W I 0.5 4.0 4.0 30 6.5 9.5 II 1
W II 0.65 4.0 4.0 30 6.5 9.5 II 1
W III 0.7 4.0 4.0 40 9.5 12.5 II 1
Kernzone 173 KI - * - - - III 2
Kernzone 274 KII 0.8 5.0 2.5 25 10.5 14.0 III 2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 43) verbindlich lesbar.

Zentrumszone Stiftbungert75 0.5 4.0 4.0 55 Die Gebäudehöhe darf in den Baubereichen gemäss dem Generellen Gestaltungsplan die folgenden Koten nicht überragen: Baubereich A Max. 587.50 M. ü. M. (Dachformunabhängig) Baubereich B First max. 582.60 M. ü. M., Traufe max. 580.90 M. ü. M. Baubereich C First max. 580.80 M. ü. M., Traufe max. 579.30 M. ü. M. Baubereich D First max. 583.70 M. ü. M., Traufe max. 582.20 M. ü. M. II 2 Wohn- und Gewerbezone WG 0.7 4.0 4.0 40 12.0 15.0 III 2

73Kernzonen 1 an Stelle von Kernzone offene Bauweise eingefügt gemäss Genehmigung von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023

74Kernzonen 2 an Stelle von Kernzone geschlossene Bauweise eingefügt gem …

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Art. 3153BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 21

Dächer Die Dachgestaltung hat sich grundsätzlich den ortsüblichen Formen, Farben und Materialien anzugleichen.

In der Kernzone sind bei Hauptbauten grundsätzlich nur Firstdächer zulässig. Bei Vorliegen wichtiger Gründe kann der Gemeindevorstand nach Anhörung der Geschäftsleitung Ausnahmen gestatten. Vorbehalten bleibt in jedem Fall das öffentliche Interesse.

In der W I, W II und W III sind andere Dachformen zulässig, wenn sie architektonisch gut gestaltet sind sowie angemessene Proportionen in Kubus und Fassaden aufweisen. Auf die Umgebung ist Rücksicht zu nehmen.

Die Summe der Länge aller Dachaufbauten und Dacheinschnitte ist bis höchstens der Hälfte der Fassadenlänge zulässig.

Wo es die Sicherheit verlangt, sind bei jeder Neubedachung Schneefangvorrichtungen anzubringen.

52Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 855 vom 8. November 2022

53Genehmigt von der Regierng mit RB Nr. 661 vom 16. August 2022 21

V. Gestaltung

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (gross)≥ 4 mArt. 65, S. 430.90
Grenzabstand (klein)≥ 4 mArt. 65, S. 430.90
Fassadenhöhe traufseitig≤ 20 mArt. 65, S. 430.85
Dachneigung≥ 20 °Art. 26, S. 180.85
Dachneigung≤ 30 °Art. 26, S. 180.85

Extrahiert aus der BZO Zizers. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone I

Was gilt in der Zone I in Zizers?
Grenzabstand (klein) ≥ 4 m. Insgesamt sind 5 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zizers erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone I einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 4 m, Grenzabstand (klein) ≥ 4 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zizers. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zizers?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Elektronische Eingabe über ebau.gr.ch. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zizers ein?
Baugesuche in Zizers laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Bauamt, Rathaus, Vialstrasse 2, 7205 Zizers. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone I in der BZO Zizers?
4 Artikel der Bau- und Zonenordnung Zizers erwähnen die Zone I namentlich, darunter Art. 8, Art. 29, Art. 65. BZO Zizers lesen →

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