Art. 6070 · Baugesuch
BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 37
Für alle der Bewilligungspflicht unterliegenden Bauten und Anlagen ist bei der Geschäftsleitung ein Baugesuch in zweifacher – bei BAB Gesuchen in vier bzw. sechsfacher - Ausfertigung auf amtlichem Formular einzureichen. Dem Baugesuch sind, soweit erforderlich, beizulegen:
1) Situationsplan 1:500 oder 1:1000 (Katasterplan im Original) enthaltend: Grenzverlauf, Parzellennummern, überbaute Fläche, Lage der Nachbargebäude, Zufahrten, Abstellplätze, Baulinien, Grenz- und Gebäudeabstände, versicherte Höhenbezugspunkte
2) Situationsplan mit Anschlüssen für Wasser, Kanalisation, elektrischen Strom, Telekabel und Telefon
3) Grundrisse aller Geschosse 1:50 oder 1:100 mit vollständigen Angaben über Aussenmasse und Mauerstärken der Aussen- und Wohnungstrennwände, Zweckbestimmung der Räume
4) Schnitte 1:50 oder 1:100 mit vollständigen Angaben über Stockwerk- und Gebäudehöhe in Meter über Meer (unter Angabe eines gesicherten Bezugspunktes), alter und neuer Geländeverlauf bis zur Grenze, Strassenhöhen
5) Fassadenpläne 1:50 oder 1:100 mit bestehenden und neuen Terrainlinien
6) detaillierte Berechnung der Ausnützungsziffer und der Abstellplätze; kubische Berechnung nach SIA-Ordnung Nr. 116
7) Projektpläne der Umgebungsarbeiten mit Darstellung von Terrainveränderungen, Stützmauern, Einfriedungen, Parkplätzen usw.
8) Baubeschrieb mit Angaben über Zweckbestimmung, Bauausführung, Material, Farbgebung usw. 9) Angabe der approximativen Baukosten
70Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 661 vom 16. August 2022 und in Kraft ab 1. Januar 2023 37 10) Unterlagen für den baulichen Zivilschutz gemäss eidgenössischen und kantonalen Vorschriften
11) Unterlagen für die der feuerpolizeilichen Bewilligungspflicht unterstellten Anlagen
12) Energienachweis
13) Vorprüfungsentscheid der Gebäudeversicherung bei Bauten in der Gefahrenzone
14) Detailpläne der erforderlichen Vorbehandlungsanlagen für Abwasser
15) bei Bauvorhaben, die Luftverunreinigungen verursachen, Emissionserklärung gemäss eidgenössischen Vorschriften
16) bei Bauvorhaben in lärmbelasteten Gebieten oder mit eigenen Lärmquellen, Unterlagen gemäss eidgenössischen Vorschriften
17) Unterlagen für Bewilligung von Grabungen und Sondierungen, für Grundwasserabsenkung und Grundwasserentnahmen sowie von Wärmepumpen für die Benutzung von Wasser oder Bodenwärme gemäss den Weisungen des Amtes für Umweltschutz auf amtlichem Formular
18) allfällige vertragliche Vereinbarungen mit Anstössern und entsprechende Auszüge über Grundbucheinträge oder Anmerkungen; Grundbuchauszug in besonderen Fällen.
Die Geschäftsleitung kann bei allen Baugesuchen auf einzelne Planunterlagen verzichten oder weitere anfordern, sofern dies für die Beurteilung des Bauvorhabens notwendig ist. Bei besonderen Bauvorhaben kann sie ein Modell verlangen.
Das Baugesuch, die Planbeilagen, die Berechnung der Ausnützungsziffer und Bauzonen, der Energienachweis und die Emissionserklärung sind vom Grundeigentümer, der Bauherrschaft und vom Projektverfasser zu unterzeichnen.
Bei Umbauten oder Änderung bewilligter Pläne muss aus den Plänen der Zustand der betreffenden Bauteile vor und nach dem Umbau bzw. der Abänderung ersichtlich sein (bestehend: grau; neu: rot; Abbruch: gelb).
Baugespann
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.