Zone ZöBa · Zizers

Graubünden · BFS 3947 · Gemeindeprofil · alle 13 Zonen

Die Zone ZöBa in Zizers (Graubünden) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Projektpläne und Beurteilungsunterlagen
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (amtlich)
  • Elektronische Eingabe über ebau.gr.ch

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zizers, in denen «ZöBa» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 54BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 45

II 1

1. Empfindlichkeitsstufe II nicht störend

III mässig störend

IV stark störend 2. Zulässiger Störungsgrad 1 nicht störend

von Betrieben 2 mässig störend

3 stark störend 3. In der Industriezone darf die maximale Dachneigung 45° an der kürzeren Fassadenseite nicht übersteigen 4. Mindestabstand 5. Die Teile der ZöBa, für welche die erhöhte ES III gilt, sind im Zonenplan speziell gekennzeichnet

* Bestehende Fassadenfluchten gegenüber Strassen und Gassen, sonst geschlossene Bauweise oder 2.5 m. 45 Rahmenbedingungen zu einzelnen Gebieten mit Folgeplanungspflicht

Quartierplangebiet Stiftbungert West76 - Es ist eine qualitativ hochstehende Bebauung in Bezug auf Siedlungsstruktur, Architektur, Umgebungsgestaltung und Erschliessung anzustreben. - Aufgrund der Nähe zum Unteren Schloss und der dadurch engen Beziehung ist der Quartierplanentwurf der Kantonalen Denkmalpflege zur Stellungnahme im Sinne einer Beratung einzureichen. - Eine Mindestausschöpfung von 80% der maximalen Ausnützung ist sicherzustellen. - Der Platzbereich ist als Platz öffentlich und qualitativ hochstehende auszubilden. - Der Freihaltebereich ist als Grünfläche (Bungert) und öffentlich zugänglich auszubilden. Einfriedungen und private Sitzplätze für einzelne Wohnungen sind nicht zulässig. - Die Möglichkeit für eine öffentliche Fusswegverbindung von der Vialstrasse in Richtung Stöcklistrasse ist planerisch aufzunehmen. - Entlang der Vialstrasse ist Raum für eine allfällige Strassenanpassung sowie für ein Trottoir bereitzustellen. - Parkieru …

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Art. 65BZO Baugesetz der Gemeinde Zizers · S. 43

Inkrafttreten Das vorliegende Baugesetz tritt nach Annahme in der Gemeinde mit der Genehmigung durch die Regierung in Kraft.

Alle früheren und alle mit diesem Gesetz in Widerspruch stehenden Bauvorschriften werden aufgehoben.

Das Baugesetz ist auf alle bei seinem Inkrafttreten noch nicht bewilligten Baugesuche anwendbar.

71Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 661 vom 16. August 2022 und in Kraft ab 1. Januar 2023

72Genehmigt von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023 43 Zonenschema Zonen Ausnützungsziffer Grenzabstand Gebäudelänge m Gebäudehöhe Empfindlichkeitsstufe gemäss LSV (1) Zulässiger Störungsgrad bei Betrieben (2) gross m klein m Trauf m First m

Wohnzone W I 0.5 4.0 4.0 30 6.5 9.5 II 1
W II 0.65 4.0 4.0 30 6.5 9.5 II 1
W III 0.7 4.0 4.0 40 9.5 12.5 II 1
Kernzone 173 KI - * - - - III 2
Kernzone 274 KII 0.8 5.0 2.5 25 10.5 14.0 III 2

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 43) verbindlich lesbar.

Zentrumszone Stiftbungert75 0.5 4.0 4.0 55 Die Gebäudehöhe darf in den Baubereichen gemäss dem Generellen Gestaltungsplan die folgenden Koten nicht überragen: Baubereich A Max. 587.50 M. ü. M. (Dachformunabhängig) Baubereich B First max. 582.60 M. ü. M., Traufe max. 580.90 M. ü. M. Baubereich C First max. 580.80 M. ü. M., Traufe max. 579.30 M. ü. M. Baubereich D First max. 583.70 M. ü. M., Traufe max. 582.20 M. ü. M. II 2 Wohn- und Gewerbezone WG 0.7 4.0 4.0 40 12.0 15.0 III 2

73Kernzonen 1 an Stelle von Kernzone offene Bauweise eingefügt gemäss Genehmigung von der Regierung mit RB Nr. 889 vom 21. November 2023

74Kernzonen 2 an Stelle von Kernzone geschlossene Bauweise eingefügt gem …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Grenzabstand (gross)≥ 2.5 mArt. 65, S. 430.85
Grenzabstand (klein)≥ 2.5 mArt. 65, S. 430.85

Extrahiert aus der BZO Zizers. Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZöBa

Was gilt in der Zone ZöBa in Zizers?
Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zizers erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Welchen Grenzabstand muss ich in der Zone ZöBa einhalten?
Grenzabstand (gross) ≥ 2.5 m, Grenzabstand (klein) ≥ 2.5 m, nach der Bau- und Zonenordnung Zizers. Der Wert gilt für die Zone; Klein- und Anbauten sowie Gebäude an der Baulinie können abweichen.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zizers?
3 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (amtlich), Projektpläne und Beurteilungsunterlagen, Elektronische Eingabe über ebau.gr.ch. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zizers ein?
Baugesuche in Zizers laufen über eBau Graubünden (Papier weiterhin möglich). Zuständig ist Bauamt, Rathaus, Vialstrasse 2, 7205 Zizers. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZöBa in der BZO Zizers?
2 Artikel der Bau- und Zonenordnung Zizers erwähnen die Zone ZöBa namentlich, darunter Art. 54, Art. 65. BZO Zizers lesen →

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