Zone C · Zell

Zürich · BFS 231 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen

Die Zone C in Zell (Zürich) ist mit 2 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Vollgeschosse 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan / aktueller Katasterplan
  • Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
  • Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
  • Fassaden/Ansichten (alle)
  • Umgebungs-/Gestaltungsplan
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
  • Zustimmung der Grundeigentümerschaft
  • Baubeschrieb
  • Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
  • Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
  • Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Zell, in denen «C» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 1BZO Zell · S. 5

Zonenordnung Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist: A Kernzone K B Zentrumszone Z C Zentrumszone Kollbrunn ZK D Wohnzone − zweigeschossige Wohnzone W2a − zweigeschossige Wohnzone W2 − dreigeschossige Wohnzone W3 − zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 − dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 − fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG5 E Gewerbe- und Industriezone − Gewerbezone G − Industriezone I F Zone für öffentliche Bauten ÖB G Erholungszone E H Freihaltezone F I Reservezone R

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Art. 2BZO Zell · S. 5

Anordnungen innerhalb der Bauzonen Innerhalb der Bauzonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende besonderen Institute festgelegt:

a)Waldabstandslinien und Gewässerabstandslinien

b)Arealüberbauungen und Gestaltungspläne

c)Aussichtsschutz

d)Terrassenhäuser

e)Sonderbauvorschriften für die Zentrumszone Kollbrunn

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Art. 7BZO Zell · S. 6

Kernzonenpläne

1In den Kernzonenplänen werden die Bautypen A und B sowie die Baubereiche C unterschieden.

2Ausserhalb der in den Kernzonenplänen festgelegten Gebäudegrundflächen sind keine weiteren Hochbauten zulässig; ausgenommen Klein- und Anbauten im Sinne von § 2a ABV sowie Wintergärten in den Weilern Unter- und Oberlangenhard im Sinne von Art. 21 BZO.

3Hochbauten sind auf die Pflichtbaulinien zu platzieren. Wo der Gewässerraum dies erfordert, sind Abweichungen möglich. Allgemeine Vorschriften für Bautypen A und B sowie Baubereiche C

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Art. 9BZO Zell · S. 6

Bautyp B

1Die Bauten vom Typ B dürfen innerhalb der Mantellinie umgenutzt, umgebaut oder ersetzt werden. 6 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordnung

2Für Neu- und Umbauten gelten folgende Grundmasse:

a)Vollgeschosszahl 2*

b)Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2

c)Traufseitige Fassadenhöhe max. 7.00 m* * Für die in den Kernzonenplänen speziell mit B1 bezeichneten Gebäude gelten − Vollgeschosszahl 1 − Traufseitige Fassadenhöhe max. 4.00 m

3Die max. Gebäudegrundfläche ergibt sich aus den in den Kernzonenplänen eingetragenen Flächenmassen.

4Bei Um- und Ersatzbauten sind Abweichungen vom Gebäudeprofil möglich, wenn der Raumbedarf des Gewässers dies erfordert.

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Art. 10BZO Zell · S. 7

Baubereich C

1Die Baubereiche C bilden eine mögliche bauliche Ergänzung der Dorfstruktur. Neubauten sind innerhalb der dargestellten Mantellinien zu erstellen.

2Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:

a)Vollgeschosszahl 2

b)Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2

c)Traufseitige Fassadenhöhe max. 7.00 m

3Die max. Gebäudegrundfläche ergibt sich aus den im Kernzonenplan Zell eingetragenen Flächenmassen.

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Art. 23BZO Zell · S. 10

Grundmasse Es gelten folgende Massvorschriften:

a)Ausnützungsziffer max. 70 %

b)Vollgeschosszahl max. 3 c) Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2

d)Traufseitige Fassadenhöhe 11 m

e)Giebelseitige Fassadenhöhe 18 m f) Gebäudelänge max. 50 m

g)kleiner Grenzabstand min. 5 m

h)grosser Grenzabstand min. 8 m

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Art. 25BZO Zell · S. 10

Besondere Nutzungsanordnungen

1Im Erdgeschoss dürfen Wohnungen höchstens 50 % der anrechenbaren Bruttogeschossfläche beanspruchen.

2Im Rahmen von Gestaltungsplänen können Abweichungen bewilligt werden. 10 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordnung

3Nutzungsverlagerungen sind gestattet. C Zentrumszone Kollbrunn ZK

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Art. 26BZO Zell · S. 11

Grundmasse Es gelten folgende Massvorschriften:

a)Ausnützungsziffer max. 75 %

b)Vollgeschosszahl max. 3 c) Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2

d)Traufseitige Fassadenhöhe 11 m

e)Giebelseitige Fassadenhöhe 18 m f) Gebäudelänge max. 50 m

g)kleiner Grenzabstand min. 5 m

h)grosser Grenzabstand min. 8 m

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Art. 48BZO Zell · S. 15

Aussichtsschutz Ibergerrain

1Für das im Zonenplan bezeichnete Gebiet gilt der «Ergänzungsplan Aussichtsschutz Ibergerrain».

2Im Bauverbotsgebiet ist jegliche Massnahme, die eine nachteilige Beeinträchtigung der Aussicht zur Folge hat, untersagt. Insbesondere sind verboten:

a)Das Erstellen von Bauten aller Art.

b)Reklameeinrichtungen, Freileitungen, Materialaufstapelungen und die Aussicht störende Einfriedigungen. c) Ablagerungen, Erdaushub, Bauschutt und dergleichen.

3Eine Ausnützungsverschiebung vom Bauverbotsgebiet ins Höhenbeschränkungsgebiet ist möglich.

4Im Höhenbeschränkungsgebiet dürfen Bauten, Bauteile, Bepflanzungen, Freileitungen usw. die Höhenbeschränkungslinien nicht überragen (ausgenommen vereinzelte Bäume). C Terrassenhäuser

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Art. 61BZO Zell · S. 18

Klein- und Anbauten

1Für Klein- und Anbauten ist der Grenzbau auf einer Länge von max. 7 m der gemeinsamen Grenze zulässig, wenn die Fassadenhöhe auf der Grenze, zum Nachbar hin gemessen, max. 2.50 m beträgt und bis zum Abstand von 3.5 m höchstens linear bis 4 m ansteigt.

2Die Überbauungsziffer beträgt maximal 7 %.

3Beträgt die anrechenbare Grundstücksfläche weniger als 715 m2, können 50 m2 der Grundstücksfläche für Klein- und Anbauten verwendet werden. C Ausnützungstransfer

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Art. 63BZO Zell · S. 18

Dachformen

1Gestattet sind neben Schrägdächern auch andere Dachformen, wenn mit ihrer Gestaltung für sich und im Zusammenhang mit ihrer Umgebung eine befriedigende Gesamtwirkung erreicht wird.

2Die Dachformen sind frei;

a)in Industriezonen

b)bei Terrassenbauten gemäss Art. 49

c)für Klein- und Anbauten gemäss Art. 61

3Dachaufbauten, deren First auf Höhe des Hauptfirstes (giebelseitige Fassadenhöhe) liegt, gelten als Dachaufbauten im Sinne von § 292 PBG.

4Flachdächer sind in den Bereichen, welche nicht begehbar oder durch Dachaufbauten wie Photovoltaik- oder andere Anlagen belegt sind, zu begrünen. E Umgebungsgestaltung

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Art. 73BZO Zell · S. 21

Inkraftsetzung Diese Bau- und Zonenordnung wird mit der Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Die Gemeinde publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG. Zell, 8486 Rikon, 18. September 2023 (GVB Nr. 2023-3) ------- GEMEINDEVERSAMMLUNG ZELL

Regula Ehrismann Claudia Oswald

Gemeindepräsidentin Gemeindeschreiberin Festgesetzt von der Gemeindeversammlung am 18. September 2023 (GVB Nr. 2023-3) Teilweise Nichtgenehmigung durch die Baudirektion mit Verfügung Nr. KS-0386 / 24 vom 30. April 2025 (Nicht genehmigter Inhalt: Einzonung Schöntal, von der kantonalen Landwirtschaftszone in die Industriezone I sowie der zugehörende Anhang zur GP-Pflicht Schöntal, Rikon) Teilinkraftsetzung per 11. Oktober 2025 (Von der Inkraftsetzung aufgrund eines Rekursverfahrens ausgenommen, sind die Anordnungen, welche das Grundstück Kat.-Nr. 7560 betreffen sowie die Festsetzung der Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet "Am Sunnehang"). 21 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordnung 5 ANHANG A. ZIELSETZUNGEN ZU GESTALTUNGSPLANPFLICHTEN Allgemeines Im Zonenplan der Gemeinde Zell sind verschiedene Gebiete mit einer Gestaltungsplanpflicht bezeichnet. Die Überlegungen und Absichten, die mit der Gestaltungsplanpflicht zusammenhängen, sind in den nachfolgenden Zielsetzungen festgelegt. Dabei sind vor allem die Schwerpunkte festgelegt, die durch den Gestaltungsplan aufzuzeigen sind. Unabhängig von diesen Zielsetzungen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Planungsund Baugesetzes sowie der Bauordnung der Gemeinde Zell. 22 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordn …

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Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Vollgeschosse2 VollgeschosseArt. 10, S. 70.85
Gebäudehöhe≤ 7 mArt. 10, S. 70.80

Extrahiert aus der BZO Zell (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone C

Was gilt in der Zone C in Zell?
Vollgeschosse 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m. Insgesamt sind 2 Regelwerte aus der Bau- und Zonenordnung Zell erfasst, jeder mit Artikel und Seite als Fundstelle.
Wie hoch darf ein Gebäude in der Zone C sein?
Laut BZO Zell: Vollgeschosse 2 Vollgeschosse, Gebäudehöhe ≤ 7 m. Wie gemessen wird, bestimmt das kantonale Recht; massgeblich bleibt das Reglement.
Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Zell?
11 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet), Zustimmung der Grundeigentümerschaft, Baubeschrieb. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Zell ein?
Baugesuche in Zell laufen über eBaugesucheZH. Zuständig ist Abteilung Planung und Bau, Spiegelacker 5, 8486 Rikon. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone C in der BZO Zell?
12 Artikel der Bau- und Zonenordnung Zell erwähnen die Zone C namentlich, darunter Art. 1, Art. 2, Art. 7. BZO Zell lesen →

Weitere Zonen in Zell