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Art. 10 · Baubereich C

BZO Zell · S. 7 · Original-PDF

1Die Baubereiche C bilden eine mögliche bauliche Ergänzung der Dorfstruktur. Neubauten sind innerhalb der dargestellten Mantellinien zu erstellen.

2Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:

a)Vollgeschosszahl 2

b)Dachgeschosse bei erreichter Vollgeschosszahl max. 2

c)Traufseitige Fassadenhöhe max. 7.00 m

3Die max. Gebäudegrundfläche ergibt sich aus den im Kernzonenplan Zell eingetragenen Flächenmassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.