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Art. 2 · Anordnungen innerhalb der Bauzonen

BZO Zell · S. 5 · Original-PDF

Innerhalb der Bauzonen werden mit räumlich begrenztem Anwendungsbereich folgende besonderen Institute festgelegt:

a)Waldabstandslinien und Gewässerabstandslinien

b)Arealüberbauungen und Gestaltungspläne

c)Aussichtsschutz

d)Terrassenhäuser

e)Sonderbauvorschriften für die Zentrumszone Kollbrunn

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.