Zone I · Zell
Zürich · BFS 231 · Gemeindeprofil · alle 14 Zonen
Die Zone I in Zell (Zürich) ist mit 3 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst: Baumassenziffer ≤ 6 m3/m2. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.
Pflichtunterlagen fürs Baugesuch
- Situationsplan / aktueller Katasterplan
- Grundrisse aller Geschosse (bemasst)
- Schnitte (mit Höhenkoten, gewachsenes Terrain)
- Fassaden/Ansichten (alle)
- Umgebungs-/Gestaltungsplan
- Baugesuchsformular (vollständig, unterzeichnet)
- Zustimmung der Grundeigentümerschaft
- Baubeschrieb
- Ausnützungs-/Baumassenberechnung (Nutzungsziffern-Nachweis)
- Abstandsnachweis (Grenz-/Gebäudeabstände)
- Energienachweis (Wärmedämmung / SIA 380/1)
Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.
Einreichung und Kontakt
- Eingabeweg: eBaugesucheZH
- Ablauf nach der Einreichung
- Abteilung Planung und Bau
- 052 397 03 53
- bauamt@zell.ch
- alle Kontaktangaben
Bestimmungen, die diese Zone erwähnen
Alle Artikel der BZO Zell, in denen «I» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.
Art. 1BZO Zell · S. 5
Zonenordnung Das Gemeindegebiet ist in folgende Zonen eingeteilt, soweit es nicht kantonalen und regionalen Nutzungszonen zugewiesen ist: A Kernzone K B Zentrumszone Z C Zentrumszone Kollbrunn ZK D Wohnzone − zweigeschossige Wohnzone W2a − zweigeschossige Wohnzone W2 − dreigeschossige Wohnzone W3 − zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG2 − dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG3 − fünfgeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung WG5 E Gewerbe- und Industriezone − Gewerbezone G − Industriezone I F Zone für öffentliche Bauten ÖB G Erholungszone E H Freihaltezone F I Reservezone R
Art. 38BZO Zell · S. 13
Grundmasse
1Es gelten folgende Massvorschriften: Zone Gewerbezone G Industriezone I Baumassenziffer max. 4 6 Grünflächenziffer min. 10 % 10 % Überbauungsziffer max. 50 % 50 % Gesamthöhe max. 14 m 18.5 m Gebäudelänge max. 50 m frei Bautiefe max. 25 m frei
2Gegenüber Wohnzonen ist ein Grenzabstand von min. 12 m einzuhalten.
Art. 40BZO Zell · S. 13
Industriezone I Die Industriezone ist für die Erweiterung der bestehenden und für die Ansiedlung von neuen Industrie- und Dienstleistungsbetrieben vorgesehen. Betriebe des Detailhandels mit einer Nutzfläche von mehr als 150 m2 sind nicht gestattet. F Zone für öffentliche Bauten ÖB
Art. 73BZO Zell · S. 21
Inkraftsetzung Diese Bau- und Zonenordnung wird mit der Rechtskraft der kantonalen Genehmigung verbindlich. Die Gemeinde publiziert das Datum der Inkraftsetzung gemäss § 6 PBG. Zell, 8486 Rikon, 18. September 2023 (GVB Nr. 2023-3) ------- GEMEINDEVERSAMMLUNG ZELL
Regula Ehrismann Claudia Oswald
Gemeindepräsidentin Gemeindeschreiberin Festgesetzt von der Gemeindeversammlung am 18. September 2023 (GVB Nr. 2023-3) Teilweise Nichtgenehmigung durch die Baudirektion mit Verfügung Nr. KS-0386 / 24 vom 30. April 2025 (Nicht genehmigter Inhalt: Einzonung Schöntal, von der kantonalen Landwirtschaftszone in die Industriezone I sowie der zugehörende Anhang zur GP-Pflicht Schöntal, Rikon) Teilinkraftsetzung per 11. Oktober 2025 (Von der Inkraftsetzung aufgrund eines Rekursverfahrens ausgenommen, sind die Anordnungen, welche das Grundstück Kat.-Nr. 7560 betreffen sowie die Festsetzung der Gestaltungsplanpflicht für das Gebiet "Am Sunnehang"). 21 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordnung 5 ANHANG A. ZIELSETZUNGEN ZU GESTALTUNGSPLANPFLICHTEN Allgemeines Im Zonenplan der Gemeinde Zell sind verschiedene Gebiete mit einer Gestaltungsplanpflicht bezeichnet. Die Überlegungen und Absichten, die mit der Gestaltungsplanpflicht zusammenhängen, sind in den nachfolgenden Zielsetzungen festgelegt. Dabei sind vor allem die Schwerpunkte festgelegt, die durch den Gestaltungsplan aufzuzeigen sind. Unabhängig von diesen Zielsetzungen gelten die einschlägigen Bestimmungen des Planungsund Baugesetzes sowie der Bauordnung der Gemeinde Zell. 22 Gemeinde Zell Bau- und Zonenordn …
Zulässige Masse laut BZO
| Parameter | Wert | Fundstelle | Sicherheit |
|---|---|---|---|
| Baumassenziffer | ≤ 6 m3/m2 | Art. 38, S. 13 | 0.90 |
| Grünflächenziffer | ≥ 10 % | Art. 38, S. 13 | 0.90 |
| Grenzabstand (gross) | ≥ 12 m | Art. 38, S. 13 | 0.85 |
Extrahiert aus der BZO Zell (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.